Hallo zusammen,
ich bin neu hier, habe aber schon fleißig in diesem Forum gelesen und hoffe auf Ratschläge und Informationen, wie ich meine Situation am besten kläre.
Folgendes hat sich ereignet bei mir:
Nach fast 15 Jahren "hardcore-Arbeiten" hatte Ende Dez. 2007 das Burn-Out-Syndrom bei mir zugeschlagen und ich habe mich komplett aus Job und allem anderen zurückgezogen. Ich bin dann quer durch Europa gereist und war nur alle paar Monate hier. Damit ich erreichbar bin für Notfälle und eine Anlaufstelle habe, bot mir meine seit Jahrzehnten beste Freundin an, meinen Wohnsitz bei ihr zu melden. Was ich auch tat.
Seit Mai diesen Jahres versuche ich jetzt wieder Fuß (vor allem im Beruf) zu fassen. In diesem Zusammenhang rief ich auch bei meiner Krankenkasse an, bei der ich zuletzt versichert war und wollte mich dort freiwillig versichern.
Was mir die Sachbearbeiterin dann am Telefon erklärte, können sich die meisten hier wohl vorstellen. Zuerst fühlte ich mich zu Unrecht bestraft, denn nun soll ich eine recht hohe Summe (knapp über 6.000 Euro) nachzahlen. Natürlich habe ich mich dann intensiv informiert und muss jetzt wohl in den sauren Apfel beissen und nachzahlen. Unwissenheit schützt eben vor Strafe nicht.
Nach dem Telefongespräch mit der Sachbearbeiterin der KK kam ein Schreiben. Darin steht:
Nach Ihren Angaben sind Sie seit dem 01.01.2008 ohne Krankenversicherungsschutz. Sie werden daher nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Teil Fünf versichert. Diese Rechtsvorschrift besagt, dass Sie krankenversichert sein müssen. Ihre Krankenversichertenkarte erhalten Sie in Kürze.
Darunter wurden die Beiträge aufgelistet und der Gesamtbtrag gefordert.
Zudem ist auch ein Fragebogen beigefügt, den ich ausfüllen soll und unterschreiben (Familienstand, Einkommen).
Nun habe ich mich an die zuständige Stelle gewandt und denen meine Situation erläutert und nach einer Ratenzahlung gefragt. Ich habe noch keine feste Beschäftigung, bin aber durchaus bereit, den künftigen Beitrag sowie eine Rate zur Tilgung der angelaufenen Beiträge zu bezahlen.
Aber dann wurde mir gesagt, dass ich den Betrag normalerweise in höchstens 6 Monaten zu begleichen hätte und nur in Sonderfällen eine Ausnahme gemacht würde. Mein Anliegen würde jetzt geprüft werden und mir schriftlich mitgeteilt.
Wie sind da eure Erfahrungen? Die Summe in 6 Monaten wären ja stolze 1000 Euro + noch den dann laufenden Beitrag. Das kann ich natülich so nicht begleichen. Sind die Kassen da entgegenkommend und gewähren auch Raten die man auch zahlen kann? (z. B. 150 Euro + Beitrag?)
Zudem steht in dem Schreiben, dass ich gegen diesen Bescheid innerhalb von 1 Monat Einspruch erheben kann. Woher soll ich jetzt wissen, ob die dort genannten Beträge so korrekt sind? Wenn sie das nicht sind und ich ausfülle und unterschreibe akzeptiere ich doch die dort genannte Summe?
Die letzten Tage frage ich mich immer wieder, warum man nicht frühzeitig von irgendeiner Stelle ausführlich darüber aufgeklärt wurde und zwar in schriftlicher Form mit einem Schreiben, so dass man nach ein paar Jahren nicht aus allen Wolken fällt...
Bin derzeit noch etwas verwirrt. Evtl. könnt ihr mir ja Tips geben...
Vielen Dank schonmal dafür!
P.S. Die Versichertenkarte sollte mir in Kürze zugeschickt werden aber nach jetzt 2 Wochen habe ich noch keine erhalten.
Vorläufiger Beitragsbescheid und Paragraphen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hi, Annika,
habe mein volles Verständnis.
Mir ist ähnlich ergangen inkl. Burn-Out-Syndrom und Aufgabe meines Berufes, weil ich in diesem " verrücktem Tollhaus " nicht zurecht kam.
Gott sei dank, zu meiner Rente habe einen Minijob und ein wenig seelische Ruhe.
Geh auf Funktion Suchen und unter Autor Harlud57 und Harlud58 findest Du meine Odyssee .
Gruß.
harlud
habe mein volles Verständnis.
Mir ist ähnlich ergangen inkl. Burn-Out-Syndrom und Aufgabe meines Berufes, weil ich in diesem " verrücktem Tollhaus " nicht zurecht kam.
Gott sei dank, zu meiner Rente habe einen Minijob und ein wenig seelische Ruhe.
Geh auf Funktion Suchen und unter Autor Harlud57 und Harlud58 findest Du meine Odyssee .
Gruß.
harlud
Nun denn, meines Erachtens übertreibt die Kasse.
Wo steht jenes im Gesetz? Frage doch mal die Kasse (6 Monate).
Läuft unter dem Motto, packe mal nen nackten Neger in die Tasche! Wo nix iss, da kann man nix holen. So einfach ist!
Du stellst jetzt als erstes den Antrag auf Stundung und begründest dies mit Deinen derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Du hast nix, da kann man keine Rate von 1.000,00 Euro fordern. Das ist der Normalfall.
Die geforderten 1.000,00 Euro sind unverhältnismäßig und ggf. im Sinne von § 76 SGB IV im Ansatz nicht nachvollziehbar.
Zitat:
§ 76 Erhebung der Einnahmen
(1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.
(2) Der Versicherungsträger darf Ansprüche nur
1. stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird,
2. niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen,
3. erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beiträge erstattet oder angerechnet werden.
Die Stundung soll gegen angemessene Verzinsung und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werde
Ferner beantragst Du gem. § 186 Abs. 11 SGB V die Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge. Du hast Dich seit 2007 fast überwiegend im Ausland aufgehalten und hast von dieser Versicherungspflicht nichts gewusst. Im Ausland liest man das Bundesgesetzblatt nicht, wo diese Versicherungspflicht veröffentlicht wurde. Ferner hattest Du damals ein Burn-Out-Syndrom. Vermutlich bist Du damals noch nicht einmal über diese Versicherungspflicht aufgeklärt worden. Da Du keine rückwirkenden Leistungen in Anspruch nimmst, ist eine Ermäßigung auf jeden Fall angezeigt, wenn nicht sogar geboten.
Nun habe ich mich an die zuständige Stelle gewandt und denen meine Situation erläutert und nach einer Ratenzahlung gefragt. Ich habe noch keine feste Beschäftigung, bin aber durchaus bereit, den künftigen Beitrag sowie eine Rate zur Tilgung der angelaufenen Beiträge zu bezahlen.
Aber dann wurde mir gesagt, dass ich den Betrag normalerweise in höchstens 6 Monaten zu begleichen hätte und nur in Sonderfällen eine Ausnahme gemacht würde. Mein Anliegen würde jetzt geprüft werden und mir schriftlich mitgeteilt.
Wo steht jenes im Gesetz? Frage doch mal die Kasse (6 Monate).
Läuft unter dem Motto, packe mal nen nackten Neger in die Tasche! Wo nix iss, da kann man nix holen. So einfach ist!
Du stellst jetzt als erstes den Antrag auf Stundung und begründest dies mit Deinen derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Du hast nix, da kann man keine Rate von 1.000,00 Euro fordern. Das ist der Normalfall.
Die geforderten 1.000,00 Euro sind unverhältnismäßig und ggf. im Sinne von § 76 SGB IV im Ansatz nicht nachvollziehbar.
Zitat:
§ 76 Erhebung der Einnahmen
(1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.
(2) Der Versicherungsträger darf Ansprüche nur
1. stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird,
2. niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen,
3. erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beiträge erstattet oder angerechnet werden.
Die Stundung soll gegen angemessene Verzinsung und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werde
Ferner beantragst Du gem. § 186 Abs. 11 SGB V die Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge. Du hast Dich seit 2007 fast überwiegend im Ausland aufgehalten und hast von dieser Versicherungspflicht nichts gewusst. Im Ausland liest man das Bundesgesetzblatt nicht, wo diese Versicherungspflicht veröffentlicht wurde. Ferner hattest Du damals ein Burn-Out-Syndrom. Vermutlich bist Du damals noch nicht einmal über diese Versicherungspflicht aufgeklärt worden. Da Du keine rückwirkenden Leistungen in Anspruch nimmst, ist eine Ermäßigung auf jeden Fall angezeigt, wenn nicht sogar geboten.
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- Beiträge: 2
- Registriert: 05.10.2011, 11:10
Hallo zusammen,
in der Zwischenzeit habe ich 2 Schreiben erhalten.
Das 1. Schreiben teilte mir (nach der Einkommensklärung) mit:
"Wir heben hiermit unseren vorläufigen Beitragsbescheid vom ...auf und setzen die Beiträge endgültig fest." Bedeutet dies, dass ich nun jeden Monat den Mindestbeitrag dieser KK zahlen muss? (davon gehe ich zur Zeit aus).
Im 2. Schreiben wurde mein Antrag auf Ratenzahlung abgelehnt.
Ich hatte der KK angeboten, jeden Monat 150 Euro abzuzahlen (+ natürlich noch den Beitrag = insg. 300,- Euro für mich / Monat). Diese Summe ist für mich wirklich im Moment das absolute Maximum! Dort steht:
"Leider können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. .......erläutern wir Ihnen gerne unsere Entscheidung...."
Die Stundung kann sich grundsätzlich nur auf einen kurzen Zeitraum erstrecken. Wird der gestundete Betrag durch Zahlung mehrerer Raten beglichen, müssen diese in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtschuld stehen.
Was bedeutet das? Die Ratenzahlung muss in der Regel innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
Wir haben jedoch ein Angebot für Sie:
Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit, den Gesamtrückstand ....zu jeweils 250,- Euro zu begleichen. Sind Sie einverstanden? Bitte informieren Sie uns und wir schicken Ihnen dann selbstverständlich eine entsprechende Ratenzahlungsvereinbarung zu.
Bitte beachten Sie: Ihr Stundungsantrag hat keine aufschiebende Wirkung. Das Mahnverfahren ruht erst, wenn wir einer Stundung zustimmen.
Haben Sie noch fragen? Dann rufen Sie uns an - wir helfen gerne!"
Ich habe heute Morgen natürlich sofort dort angerufen. Von wegen: Wir helfen gerne.....Ich wurde total geblockt. Natürlich habe ich nochmals erklärt, dass ich einfach zur Zeit nicht mehr zahlen kann! Wer unter 800 Euro im Monat hat, der kann nicht noch mal 100 Euro mehr zahlen! Aber das war denen ganz egal! Es gäbe Richtlinien, die das bestimmen und von dem Gesetz, auf das ich dank diesen Forums hingewiesen habe, war da auch keiner beeindruckt. Man sagte mir, dass ich mir doch vorstellen solle, dass es über 40 Monate wären, die ich dann abbezahlen müsste und das das nicht möglich wäre, denn eine KK wäre schliesslich keine Bank usw..
Ich habe nochmals auf meine persönliche Situation hingewiesen und dass ich doch willens und bereit sei, meinen IRRTUM auszugleichen. Mehr geht aber nicht. Auch habe ich den Vorschlag gemacht, dass man doch erst einmal 6 Monate meine vorgeschlagene Rate akzeptieren könne und dann in 6 Monaten nochmal sehen, ob ich schon ein Einkommen habe und ob ich überhaupt regelmässig zahle. Immerhin sind dann doch schon 900.- bezahlt und die KK hat auch Ihren Anspruch auf die Restsumme in keinster Weise verloren. Aber irgendwie stoße ich dort auf taube Ohren.
Wir sind jetzt so verblieben, dass die Sachbearbeiterin den Vorgang jetzt nochmal ihrem Vorgesetzten vorlegen will aber sie sagte mir gleich, dass sie dann keine Erfolgsaussichten sieht.
Was soll das denn jetzt bedeuten? Ruiniert mich die KK jetzt lieber und bekommt u. U. gar keine Rückzahlung?
Ich bin händeringend auf der Suche nach einer Stelle und versuche nach einer schweren Zeit wieder Fuß zu fassen.
Ich weiss wirklich nicht, wass ich jetzt noch tun kann.
Gruß
Annika
P.S. Ich musste mich neu anmelden, weil ich wohl die Notizen über die Anmeldedaten (inkl. eMail) in den Papiermüll geworfen hatte, deshalb der neue Name)
in der Zwischenzeit habe ich 2 Schreiben erhalten.
Das 1. Schreiben teilte mir (nach der Einkommensklärung) mit:
"Wir heben hiermit unseren vorläufigen Beitragsbescheid vom ...auf und setzen die Beiträge endgültig fest." Bedeutet dies, dass ich nun jeden Monat den Mindestbeitrag dieser KK zahlen muss? (davon gehe ich zur Zeit aus).
Im 2. Schreiben wurde mein Antrag auf Ratenzahlung abgelehnt.
Ich hatte der KK angeboten, jeden Monat 150 Euro abzuzahlen (+ natürlich noch den Beitrag = insg. 300,- Euro für mich / Monat). Diese Summe ist für mich wirklich im Moment das absolute Maximum! Dort steht:
"Leider können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. .......erläutern wir Ihnen gerne unsere Entscheidung...."
Die Stundung kann sich grundsätzlich nur auf einen kurzen Zeitraum erstrecken. Wird der gestundete Betrag durch Zahlung mehrerer Raten beglichen, müssen diese in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtschuld stehen.
Was bedeutet das? Die Ratenzahlung muss in der Regel innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
Wir haben jedoch ein Angebot für Sie:
Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit, den Gesamtrückstand ....zu jeweils 250,- Euro zu begleichen. Sind Sie einverstanden? Bitte informieren Sie uns und wir schicken Ihnen dann selbstverständlich eine entsprechende Ratenzahlungsvereinbarung zu.
Bitte beachten Sie: Ihr Stundungsantrag hat keine aufschiebende Wirkung. Das Mahnverfahren ruht erst, wenn wir einer Stundung zustimmen.
Haben Sie noch fragen? Dann rufen Sie uns an - wir helfen gerne!"
Ich habe heute Morgen natürlich sofort dort angerufen. Von wegen: Wir helfen gerne.....Ich wurde total geblockt. Natürlich habe ich nochmals erklärt, dass ich einfach zur Zeit nicht mehr zahlen kann! Wer unter 800 Euro im Monat hat, der kann nicht noch mal 100 Euro mehr zahlen! Aber das war denen ganz egal! Es gäbe Richtlinien, die das bestimmen und von dem Gesetz, auf das ich dank diesen Forums hingewiesen habe, war da auch keiner beeindruckt. Man sagte mir, dass ich mir doch vorstellen solle, dass es über 40 Monate wären, die ich dann abbezahlen müsste und das das nicht möglich wäre, denn eine KK wäre schliesslich keine Bank usw..
Ich habe nochmals auf meine persönliche Situation hingewiesen und dass ich doch willens und bereit sei, meinen IRRTUM auszugleichen. Mehr geht aber nicht. Auch habe ich den Vorschlag gemacht, dass man doch erst einmal 6 Monate meine vorgeschlagene Rate akzeptieren könne und dann in 6 Monaten nochmal sehen, ob ich schon ein Einkommen habe und ob ich überhaupt regelmässig zahle. Immerhin sind dann doch schon 900.- bezahlt und die KK hat auch Ihren Anspruch auf die Restsumme in keinster Weise verloren. Aber irgendwie stoße ich dort auf taube Ohren.
Wir sind jetzt so verblieben, dass die Sachbearbeiterin den Vorgang jetzt nochmal ihrem Vorgesetzten vorlegen will aber sie sagte mir gleich, dass sie dann keine Erfolgsaussichten sieht.
Was soll das denn jetzt bedeuten? Ruiniert mich die KK jetzt lieber und bekommt u. U. gar keine Rückzahlung?
Ich bin händeringend auf der Suche nach einer Stelle und versuche nach einer schweren Zeit wieder Fuß zu fassen.
Ich weiss wirklich nicht, wass ich jetzt noch tun kann.
Gruß
Annika
P.S. Ich musste mich neu anmelden, weil ich wohl die Notizen über die Anmeldedaten (inkl. eMail) in den Papiermüll geworfen hatte, deshalb der neue Name)
Sorry, es hat ja wohl den Anschein, dass Du derzeit keinerlei Einkommen hast.
Dennoch verlangt die Kasse den Ausgleich des Beitragsrückstandes innerhalb von 6 Monaten.
Jenes ist total überzogen.
Es läuft nicht unter dem Motto, packe einen nackten Neger in die Tasche, wo nichts ist, dort kann man nix holen.
Der Tunnelblick der Kasse ist hier mal wieder leider einzigartig und niemals individuell auf den Einzelfall geprägt.
Sorry, Du brauchst jetzt leider einen Fachanwalt für Sozialrecht, der laut bellt und der Kasse mal so richtig eine Breitseite verpasst.
Es ist halt leider meine bescheidene Erfahrung, mehr nicht!
Gucke mal hier:
Sabine hat sich in einem erbitterten Kampf gegen die völlig uneinsichtige Kasse gewehrt. Sie hat nach einem langen und erbittertem Kampf Gott sei Dank ihr Ziel erreicht.
Aber der Weg zu diesem Ziel ist sehr schwer.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2564
Sabine ist allerdings hohen Hauptes als Siegerin aus diesem Kampf herausgegangen. Sie hatte Kampfgeist und hat es durchgezogen!!!
Dennoch verlangt die Kasse den Ausgleich des Beitragsrückstandes innerhalb von 6 Monaten.
Jenes ist total überzogen.
Es läuft nicht unter dem Motto, packe einen nackten Neger in die Tasche, wo nichts ist, dort kann man nix holen.
Der Tunnelblick der Kasse ist hier mal wieder leider einzigartig und niemals individuell auf den Einzelfall geprägt.
Sorry, Du brauchst jetzt leider einen Fachanwalt für Sozialrecht, der laut bellt und der Kasse mal so richtig eine Breitseite verpasst.
Es ist halt leider meine bescheidene Erfahrung, mehr nicht!
Gucke mal hier:
Sabine hat sich in einem erbitterten Kampf gegen die völlig uneinsichtige Kasse gewehrt. Sie hat nach einem langen und erbittertem Kampf Gott sei Dank ihr Ziel erreicht.
Aber der Weg zu diesem Ziel ist sehr schwer.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2564
Sabine ist allerdings hohen Hauptes als Siegerin aus diesem Kampf herausgegangen. Sie hatte Kampfgeist und hat es durchgezogen!!!
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- Beiträge: 2
- Registriert: 05.10.2011, 11:10
Heute habe ich ein Schreiben auf meinen gestrigen Anruf hin von der KK erhalten.
Darin wird mir mitgeteilt, dass die KK meinen Antrag auf Stundung (150Euro/Monat) ein weiteres mal ablehnt. Sollte ich jedoch bereit sein, 2000,- Euro direkt zu zahlen, dann könnte ich die restliche Summe in Raten zu 150,- Euro zahlen.
Was heisst denn hier bitte bereit sein? Wenn ich das so zahlen könnte, hätte ich es bereits getan!
Ich bin derzeit auf der Suche nach einer alternativen Lösung (Anwalt etc.).
Eine andere Frage:
Die Kasse hatte mir vor 2 Monaten mitgeteilt (im gleichen Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich eigentlich in der ganzen Zeit pflichtversichert war und jetzt knapp 6.000 Euro nachzahlen muss), dass ich in "Kürze" meine Versichertenkarte erhalte. Diese Karte rückt die Kasse aber bis dato einfach nicht heraus. Also war und bin ich ständig versichert gewesen aber besitze doch nicht einmal eine Versichertenkarte!? Wie komme ich jetzt an diese Karte?
Grüße
Annika
P.S. Vielen Dank für die bisherigen Antworten und die Informationen!
Darin wird mir mitgeteilt, dass die KK meinen Antrag auf Stundung (150Euro/Monat) ein weiteres mal ablehnt. Sollte ich jedoch bereit sein, 2000,- Euro direkt zu zahlen, dann könnte ich die restliche Summe in Raten zu 150,- Euro zahlen.
Was heisst denn hier bitte bereit sein? Wenn ich das so zahlen könnte, hätte ich es bereits getan!
Ich bin derzeit auf der Suche nach einer alternativen Lösung (Anwalt etc.).
Eine andere Frage:
Die Kasse hatte mir vor 2 Monaten mitgeteilt (im gleichen Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich eigentlich in der ganzen Zeit pflichtversichert war und jetzt knapp 6.000 Euro nachzahlen muss), dass ich in "Kürze" meine Versichertenkarte erhalte. Diese Karte rückt die Kasse aber bis dato einfach nicht heraus. Also war und bin ich ständig versichert gewesen aber besitze doch nicht einmal eine Versichertenkarte!? Wie komme ich jetzt an diese Karte?
Grüße
Annika
P.S. Vielen Dank für die bisherigen Antworten und die Informationen!

Sorry anika
Ich glaube, dass Du den von mir verlinkten Thread nicht durchgelesen hast.
Hier kam die Kasse auch mit abenteuerlichen Begründungen um die Ecke. Sabine mutierte zu einem Kampfdackel und hat fast in allen Punkten gewonnen.
Wenn Du es nicht selber schaffst, dann musst Du dir leider einen Fachanwalt für Sozialrecht nehmen. Ansonsten zieht Dich die Kasse übern Pin!
Was heisst denn hier bitte bereit sein? Wenn ich das so zahlen könnte, hätte ich es bereits getan!
Ich glaube, dass Du den von mir verlinkten Thread nicht durchgelesen hast.
Hier kam die Kasse auch mit abenteuerlichen Begründungen um die Ecke. Sabine mutierte zu einem Kampfdackel und hat fast in allen Punkten gewonnen.
Wenn Du es nicht selber schaffst, dann musst Du dir leider einen Fachanwalt für Sozialrecht nehmen. Ansonsten zieht Dich die Kasse übern Pin!
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