Anwartschaft zu früh gekündigt und nun Rückkehr nach D

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moldau
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Anwartschaft zu früh gekündigt und nun Rückkehr nach D

Beitragvon moldau » 18.10.2011, 20:39

hallo allerseits! Ich falle mal gleich mit der tür ins haus und schildere meine Situation:

zuletzt war ich in der gkv pflichtversichert und derzeit
befinde mich seit rund 8 monaten in moldawien (meine ehefrau kommt von dort und ich möchte dort in zukunft leben).
die gkv hatte ich in eine anwartschaft umgewandelt und diese anwartschaft schon nach 3 monaten gekündigt, da ich nicht vorhatte, nach deutschland zurückzukehren. mein offizieller wohnsitz ist immer noch in deutschland.
aus finanziellen gründen muss ich nun doch leider zumindest den winter über in deutschland geld verdienen - also zurück in die gkv. :pb:

nun ist meine frage, ob ich für die monate, für die keine versicherung bzw. keine anwartschaft bestand, beiträge (und falls ja - in welcher höhe ca.) nachzahlen muss. hat die zuletzt bestandene anwartschaft auswirkung auf die mir möglicherweise drohenden strafzahlungen?

liebe grüße,

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.

Beitragvon moldau » 18.10.2011, 20:49

"ANWARTSCHAFT ZU FRÜH GEKÜNDIGT UND NUN RÜCKKEHR NACH D"

so soll die überschrift lauten!

leider wird sie trotz versuchter korrektur wieder so fehlerhaft angezeigt.... ](*,)

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Beitragvon moldau » 20.10.2011, 13:22

Kann mir hier niemand helfen? :cry:

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Beitragvon Frank » 20.10.2011, 14:44

Hattest du dich in Deutschland abgemeldet?

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Beitragvon moldau » 20.10.2011, 18:06

nein, ich bin noch in deutschland gemeldet.

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Beitragvon Vergil09owl » 20.10.2011, 19:40

hm tja rein theoretisch pro moant 155 €, wenn es nach § 5 abs. 1 Nr. 13 SGB V geht.

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Beitragvon Frank » 21.10.2011, 10:35

Wie warst du denn im Ausland versichert?

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Beitragvon moldau » 21.10.2011, 17:49

meine frau hatte eine versicherung für mich abgeschlossen - für rund 200 euro pro jahr. ob sie in deutschland als ersatz akzeptiert wird, weiß ich allerdings nicht. vielen dank erstmal für die antworten!

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Beitragvon moldau » 26.10.2011, 18:07

weiß denn niemand, wie die gesetzl. kk mit einer im ausland abgeschlossenen kv umgehen? :(


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