Freiwillig versichert in der GKV/Witwenrente

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lotte33
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Freiwillig versichert in der GKV/Witwenrente

Beitragvon lotte33 » 27.10.2011, 09:37

Ja, ich weiß, etwas makaber, aber bei der im anderen Strang genannten Konstellation - ich freiwillig versichert GKV ohne eigenes Einkommen, er als Rentner versichert in PVK - was ist im Todesfall?

Wechsele ich dann ich Kategorie (selbst Rentenbezieher)?
Muß ich KV-Beiträge auf eine evtl. Erbschaft bezahlen?

lg lotte

heinrich
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Beitragvon heinrich » 27.10.2011, 22:05

nein

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Beitragvon lotte33 » 28.10.2011, 11:27

Hm, wäre nett, wenn Du doch etwas ausführlicher antworten könntest, es waren immerhin zwei Fragen...

lg lotte

heinrich
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Beitragvon heinrich » 28.10.2011, 19:03

ich kann es gerne etwas ausführlicher machen.

Eine Erbschaft ist NICHT beitragspflichtig. Weder im Rahmen einer freiwilligen Versicherung noch im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner.


"Er" ist in der PKV, schreibst Du.

Ich weiß nicht, wer "er" ist.

Ist es dein Ehemann ??

Falls ja.
Dann würdest Du ja wohl unter Umständen ein Witwenrente erhalten.
Und bei Erfüllung einer Vorversicherungszeit auch (die Kategorie wechseln)
von der freiwilligen Versicherung in die Krankenversicherungpflicht der Rentner (KVdR) wechseln.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 28.10.2011, 19:03

ich kann es gerne etwas ausführlicher machen.

Eine Erbschaft ist NICHT beitragspflichtig. Weder im Rahmen einer freiwilligen Versicherung noch im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner.


"Er" ist in der PKV, schreibst Du.

Ich weiß nicht, wer "er" ist.

Ist es dein Ehemann ??

Falls ja.
Dann würdest Du ja wohl unter Umständen ein Witwenrente erhalten.
Und bei Erfüllung einer Vorversicherungszeit auch (die Kategorie wechseln)
von der freiwilligen Versicherung in die Krankenversicherungpflicht der Rentner (KVdR) wechseln.

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Beitragvon lotte33 » 28.10.2011, 19:12

Ist es dein Ehemann ??


Noch nicht, aber bald.

Falls ja.
Dann würdest Du ja wohl unter Umständen ein Witwenrente erhalten.
Und bei Erfüllung einer Vorversicherungszeit auch (die Kategorie wechseln)
von der freiwilligen Versicherung in die Krankenversicherungpflicht der Rentner (KVdR) wechseln.


Was bedeutet denn hier "Erfüllung einer Vorversicherungszeit" und mit welcher Frist/Zugehörigkeitsdauer(?) wäre da zu rechnen?

lg lotte

heinrich
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Beitragvon heinrich » 28.10.2011, 19:17

Die Vorversicherungszeit ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Teil)

Den musst Du Dir dann einmal durchlesen.

hier ist die Vorschrift

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

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Beitragvon Czauderna » 28.10.2011, 20:05

Hallo,
und wenn "er" (Ehemann) die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat, was bei einer PKV-Versicherung ziemlich wahrscheinlich ist und du selbst am Tag der Rentenantragstellung auch nicht, dann bleibt nur die weiterhin freiwillige Versicherung.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon lotte33 » 29.10.2011, 11:00

man kann solche Texte als Laie ja schlecht in Gänze lesen und verarbeiten...

Geht es um diesen Absatz?

"Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren,"

Zur Info: mein Partner ist schon Rentner und war m.W. lange Jahre (Jahrzehnte?) in dieser Versicherung.
Ich selbst bin seit jeher in der GKV.

Ich verstehe jetzt nicht genau, was das in dem Zusammenhang bedeutet?

lg lotte

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Beitragvon lotte33 » 29.10.2011, 12:31

lotte33 hat geschrieben: wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren,"
lg lotte


Ist man als "freiwillig Versicherter" kein Mitglied?
Was beinhaltet § 10?

Und was ist z.B. mit Hausfrauen, die nie eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben?
Meine Mutter z.B. hat kurz nach dem Abitur geheiratet und Kinder bekommen...- da kann man schlecht 9/10 der zweiten Hälte seit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu Grunde legen - einfach, weil der Startpunkt sozusagen fehlt...

lg lotte

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.10.2011, 23:09

"gelöscht"
möchte nicht noch mehr Fragen aufwerfen

lotte33
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Beitragvon lotte33 » 30.10.2011, 15:56

für hilfreiche Hinweise wäre ich allerdings dankbar.
Vielleicht könntest Du auch erstmal einige Fragen beantworten?

Was zählt denn als "erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit"?
Habe nach dem Abi studiert, dann einige Jahre in der Univerwaltung gearbeitet, habe da allerdings m.W. nur Rentenbeiträge gezahlt, weil kleine Teilzeit und schon da "freiwillig krankenversichert"...

lg lotte

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Beitragvon Vergil09owl » 30.10.2011, 20:03

Zählt auch dazu

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Beitragvon lotte33 » 31.10.2011, 09:23

Wird dann in meinem Fall gerechnet ab Aufnahme der Verwaltungstätigkeit?
Und geht es dabei nur um die Frage wie man seit der Zeit krankenversichert war, also rein ob bei der GKV oder nicht?

Spielt es dann eine Rolle, ob "freiwillig" oder im sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitgeberanteil?

Bei diesen Ein-Wort-Antworten fehlt mir doch etwas der Bezug...

lg lotte

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Beitragvon heinrich » 03.11.2011, 23:26

was bedeutet denn jetzt "Verwaltungstätigkeit".

aber , da ich ja Hellseher bin, meinst Du sicherlich,

die Aufnahme Deiner ersten Beschäftigung, die Du in irgendeiner Verwaltung im Büro ausgeübt hast.

Für die Erfüllung der KVdR (Krankenversicherungspflicht der Rentner)

werden ALLE (also ALLLLLE) zurückgelegten Zeiten

bei irgendeiner GESETZLICHEN Krankenkasse angerechnet.

Also: angerechnet wird
eine Zeit der Pflichtversicherung
eine Zeit der freiw. Versicherung
und auch Familienversicherungszeiten.

Verstanden, dann ok.

Falls nicht, dann wende Dich doch vertauensvoll an Deine Krankenkasse.

Soche Gespräche führe ich z.B. jeden Tag und in einem Gespräch kann man eindrucksvoller erklären.

Ich zeichne den Kunden dann immer auf , von wann bis wann ihr
Erwerbsleben läuft
davon die 2. Hälfte dann
dann 9/10 davon

dann schauen wir , ob die Zeiten , die in der gesetzlichen KK vorliegen
9/10 ausmachen
Fall ja: KVDR
Falls nein: keine KVDR

du musst da nicht alles verstehen. Es reicht für einen Profi ein einziger kurzer Blick in den Computer.
Wenn z.b. immer bei EINER KK die Versicherung bestand sehen ich in 3 Sekunden, ob die KVDR erfüllt ist.

Ruf den Profi bei DEINER KK doch einfach an.

Bist Du aber von einer zur anderen KK gehüpft, dann wird die Feststellung nicht so schnell gehen.


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