Öffnugsklausel in der privaten Krankenversicherung

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sukram
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Öffnugsklausel in der privaten Krankenversicherung

Beitragvon sukram » 18.08.2007, 19:03

Was bedeutet genau die Öffnungsklausel bei der privaten Krankenversicherung? Ich bitte um eine ausführliche Erklärung.
Ich bin Beamtenanwärter und habe Schwierigkeiten in eine private KK zu kommen da ich schlecht höre, wer kann mir einen Tipp geben?

fwilke
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Beitragvon fwilke » 18.08.2007, 23:30

HALLO SUKRAM!

http://www.pkv.de/downloads/iOeffnung.1.pdf

AUSFÜHRLICHER GEHT'S EIGENTLICH NICHT.

VIEL SPASS BEIM LESEN.

FRANK WILKE

Cassiesmann
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Re: Öffnugsklausel in der privaten Krankenversicherung

Beitragvon Cassiesmann » 19.08.2007, 19:18

sukram hat geschrieben:Was bedeutet genau die Öffnungsklausel bei der privaten Krankenversicherung? Ich bitte um eine ausführliche Erklärung.
Ich bin Beamtenanwärter und habe Schwierigkeiten in eine private KK zu kommen da ich schlecht höre, wer kann mir einen Tipp geben?


Kurze Klarstellung, für Anwärter gilt die Öffnungsaktion nicht!


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