Hallo,
ich bin selbständig und PKV, meine Frau - im kleinunternehmerischen Rahmen - ebenfalls. Sie ist allerdings mit Kind in der GKV. Meine geschäftliche Lage, leider abhängig von einem Großkunden, wird sich wohl '12 dramatisch verschlechtern, da dieser wegfällt. (...)
Wir erwarten Nachwuchs und ich plane in die Elternzeit zu gehen, um meiner Frau zu ermöglichen, ihre eigene Tätigkeit auszuweiten.
Ich kann schwerlich die enorm gestiegenen Beiträge meiner PKV bedienen.
Meine Frage, kann ich als Mitglied in die Fam.vers. meiner Frau? Was muss ich beachten und wie gehe ich am Besten vor. Die GKV hat mir schon mitgeteilt, dass durch die Elternzeit keine Wechselgrundlagen bestehen, da weiterhin Versicherungspflicht besteht (...hoffe ich gebe das korrekt wieder )
Jeder Fall ist im Detail anders und ich habe schon einiges hier gelesen, aber über eine Einschätzung meines individuellen Falles seitens der hier anwesenden Experten würde ich mich freuen.
Das alte Thema: Wechsel PKV > GKV
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Hallo,
ich sehe das so - wenn Du deine selbständige Tätigkeit aufgeben würdest und dich als Hausmann
um dein Nachwuchs kümmerst und kein Einkommen über 365,00 € hast, dann kannst du in die kostenfreie Familienversicherung und je nach dem wie lange das dauert, auch anschl. selbst in der GKV-Kasse verbleiben.
Gruss
Czauderna
ich sehe das so - wenn Du deine selbständige Tätigkeit aufgeben würdest und dich als Hausmann
um dein Nachwuchs kümmerst und kein Einkommen über 365,00 € hast, dann kannst du in die kostenfreie Familienversicherung und je nach dem wie lange das dauert, auch anschl. selbst in der GKV-Kasse verbleiben.
Gruss
Czauderna
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Danke Czauderna,
was meinst Du, ist eine Gewerbeabmeldung aus Deiner Sicht erforderlich? Oder kann die weiter z.B. dann auf den Namen meiner Frau laufen? Ich will mir ja nicht für alle Zukunft die Tür zuwerfen, zumal von einem Minimaldurchsatz ausgegangen werden muß, um alte Service-Vereinbarungen mit Kunden zu erfüllen. Das dies unterm Strich, nicht mehr als 365,00 € monatl. erbringt, setzte ich mal voraus. Aber, wenn man (meine Frau) nicht mal diese gewerbl. Leistungen erfüllen könnte, dann wäre das Band mit den entspr. Kunden ein für allemal gekappt.
was meinst Du, ist eine Gewerbeabmeldung aus Deiner Sicht erforderlich? Oder kann die weiter z.B. dann auf den Namen meiner Frau laufen? Ich will mir ja nicht für alle Zukunft die Tür zuwerfen, zumal von einem Minimaldurchsatz ausgegangen werden muß, um alte Service-Vereinbarungen mit Kunden zu erfüllen. Das dies unterm Strich, nicht mehr als 365,00 € monatl. erbringt, setzte ich mal voraus. Aber, wenn man (meine Frau) nicht mal diese gewerbl. Leistungen erfüllen könnte, dann wäre das Band mit den entspr. Kunden ein für allemal gekappt.
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Hallo Vergil09owl, leider verstehe ich Deine Aussage nicht. Was wird denn geprüft, wenn "raus käme...das meine Frau selbständig ist" ?? Bitte erläutere mir das Problem das Du siehst. Meine Frau ist in der GKV und das sie im Rahmen der Kleinunternehmerregelung dazuverdient ist doch auch lange bekannt.
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Guten morgen, nichtdas man meint das ein Kleinunternehmerin doch mehr verdient als eigentlich gedacht.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 30.12.2011, 14:31, insgesamt 1-mal geändert.
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