Wechsel, Versicherungsnachweis neue PKV bis 31.12. zwingend?

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PeSa
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Wechsel, Versicherungsnachweis neue PKV bis 31.12. zwingend?

Beitragvon PeSa » 04.01.2012, 11:15

Hallo, habe meine PKV bei der Central zum Jahresende gekündigt (enorme Beitragsanpassung) und Aufnahmeantrag bei der HUK gestellt. Nun habe ich mich dort gerade nach dem Stand der Dinge erkundigt und erfahren, dass sie die Bearbeitung eingestellt haben, weil die Bescheinigung der neuen PKV bis 31.12.11 hätte erfolgt sein müssen, was sie aber nicht geschafft haben. Und nun könnten sie leider nichts mehr für mich tun.

Die Central hat nach Zusendung der Beitragsanpassung wegen Überlastung (oder absichtlicher Verzögerungstaktik...) bis Mitte Dezember gebraucht, um mir ein Alternativangebot zum jetzigen Tarif zu machen, das dann aber völlig unattraktiv war. Daraufhin habe ich gekündigt, Antrag bei der HUK gestellt und war der festen Überzeugung, dass ein Wechsel zum 01.01. zum neuen Versicherer klappt. Und nun das! :evil:

Hat hier jemand einen Rat, ob und wie ich doch noch aus dem Vertrag mit der Central komme? Denn die reguläre nächste Kündigung ginge ja erst wieder zum Jahresende 2012 und ich müsste das ganze Jahr diesen Wahnsinnsbeitrag zahlen (den ich mir nicht leisten kann) !

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 04.01.2012, 13:29

Moin,

Die AVBs verlangen die Vorlage der Bescheinigung bis 31.12..
Das lässt sich mit dem VVG allerdings nicht vereinen. Die Kündigung kann auch noch im Nachgang bestätigt werden.
Wie lange waren pSie denn bei der Central?
Ich glaube nicht, dass Sie sich mit der HUK einen Gefallen tun...

Gruß
Philipp

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Beitragvon PeSa » 04.01.2012, 15:42

Ich bin seit Juni 2009 bei der Central, davor war ich freiweillig gesetzlich. Bereits zum Jahreswechsel 2010/2011 gab es eine satte Beitragsanpassung, woraufhin ich ab Jan. 2011 in einen anderen Tarif (teurer, dafür aber mit Beitragsrückerstattung) wechselte, bei dem mir versichert wurde, dass die Beitragsanpassungen sich im normalen Rahmen von 3-5 % bewegen würden und keine Sprünge zu erwarten sind.

Und was passierte? Zum 01.01.12: 24 % (!!) Beitragsanpassung plus Erhöhung der Selbstbeteiligung. Bei Wechsel in einen günstigern Tarif zum 01.01. verliere ich die Beitragsrückerstattung für 2010 (das erfuhr ich aber auch erst beim "Beratungsgespräch" im Mitte Dezember, letztes Jahr klang das noch ganz anders) und wenn ich die haben möchte, muss ich den teuren Tarif bis mind. 30.06. weiterzahlen.

Also hab ich nach Alternativen geschaut und die HUK gefunden, die zum einen monatlich deutlich günstiger ist und sogar in dem preiswertesten Tarif eine Beitragsrückerstattung hat. Da ich den Antrag aber erst kurz vor Weihnachten stellen konnte, weil die Central vorher mit Alternativen nicht aus dem Quark kam und ich keine Entscheidungsgrundlage hatte, schaffte die HUK es angeblich nicht mehr mit der Bearbeitung. Das habe ich aber auch erst heute erfahren und jetzt bin ich so was von sauer auf beide Gesellschaften.

Die Central kann sich die Hände reiben und wird sich kaum auf rückdatierte Bescheinigungen einlassen (zumal die HUK ja überhaupt nicht nicht willens ist, tätig zu werden), ignoriert meine Kündigung und kassiert - wie mir ein Blick auf den Kontoauszug zeigt - trotz Widerruf der Einzugsermächtigung einfach lustig weiter. Tja, und die HUK scheint nicht besonders interessiert an neuen Kunden zu sein, wenn die Anträge zum Jahreswechsel nicht bearbeitet werden.

Und was mich daran am allermeisten ärgert, ist dass es scheinbar nichts gibt, was ich dagegen unternehmen kann. :evil:

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.01.2012, 16:34

Jo, sie brauchten jemanden der sich für Sie einsetzt
fragen Sie doch einmal bei der Huk nach ob man Ihnen nicht einen Berater oder Betreuer nennen kann welcher Ihre Interessen vertritt. Wenn Sie nicht aufpassen haben Sie sogar 2 Versicherungen.
Gruß

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 05.01.2012, 08:23

Moin,

die Warscheinlichkeit, dass 2 KV vorhanden sind ist hier doch sehr gering. Die HUK hat laut Aussagen des TE schon abgelehnt, respektive nicht weiter bearbeitet.
Das der Nachweis laut AVB bis zum 31.12. da sein muss lässt sich mit dem VVG nicht unter einen Hut bringen. Also muss ich jetzt ENTWEDER die AVB als Grundlage nehmen ODER das VVG. Da es sich aber hier um ein nicht abwandelbares Recht handelt (zumindest zum Nachteil des VN) stellt sich die Frage nicht. Das VVG regelt das eindeutig.

Sie sollten sich allerdings überlegen, ob es sinnvoll ist die Central zu verlassen (oftmals nicht). Sinnvoll kann es nur dann sein, wenn ich eine anständige Alternative habe und nicht dem besten Preis nachlaufe (HUK).

Gruß
Philipp


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