Soldatin, schwanger welche KV

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samson485
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Soldatin, schwanger welche KV

Beitragvon samson485 » 11.01.2012, 17:31

hi und vielen dank schonmal für die hilfe

also folgender Sachverhalt:

meine Freundin ist schwanger im 4. monat :)

sie war SAZ 8 und bis März laufen die Übergangsgebührnisse und bis April macht sie noch einen geförderten Kurs ohne weitere Einkünfte.
Sie bezieht also ausschliesslich die Übergangsgebührnisse und ist so aktuell zu 30% in der PKV und 70% macht der Bund, eine Anwartschaft hatte sie damals gemacht.
Der Entbindungstermin ist mitte Juli, also stellt sich die Frage wie kann bzw muss Sie sich ab April versichern, da ja ab da keine Übergangsgebührnisse mehr gezahlt werden, der Anspruch auf Leistungen nach SGBII ist ja auf grund der Zahlung der Abfindung mit dem letzten Gehalt wohl eher unwahrscheinlich.

vielen vielen dank schonmal, bin im moment ein wenig verwirrt bei dem was man alles so findet

Rossi
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Beitragvon Rossi » 11.01.2012, 19:31

Sie muss die 30 % PKV auf 100 % erhöhen!

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Beitragvon samson485 » 12.01.2012, 12:33

danke dir, haben wir uns auch so gedacht, gibt es keine kostengünstigere alternative als komplett pkv?

wenn sie ne anstellung findet für z.b. 410€ müsste sie doch wieder in die gkv kommen oder?

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Beitragvon dr.kuwano » 12.01.2012, 13:18

Heiraten!

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Beitragvon samson485 » 24.01.2012, 15:10

nochmal zurück zu meiner frage mit der anstellung, würde es genügen wenn sie eine anstellung die sozialversicherungspflichtig ist bekommt um in die GKV zurückzukommen und dort dann auch während mutterschutz und elterngeld versichert zu sein?

zum thema familienversicherung, also heiraten gilt die versicherung dann auch für den laufenden monat der hochzeit oder erst ab dem folgemonat der eheschließung?

vielen dank schonmal

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Beitragvon Vergil09owl » 24.01.2012, 19:10

Sobald die Ehe rechtskräftig ist, besteht das das Recht zur Familienversicherung.

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Beitragvon Czauderna » 24.01.2012, 19:14

samson485 hat geschrieben:nochmal zurück zu meiner frage mit der anstellung, würde es genügen wenn sie eine anstellung die sozialversicherungspflichtig ist bekommt um in die GKV zurückzukommen und dort dann auch während mutterschutz und elterngeld versichert zu sein?

zum thema familienversicherung, also heiraten gilt die versicherung dann auch für den laufenden monat der hochzeit oder erst ab dem folgemonat der eheschließung?

vielen dank schonmal


Hallo,
beides wäre eine praktikable Lösung - Wenn sonst alle Voraussetzungen
(kein Ausschlusstatbestand, entsprechend wenig Einkommen) vorliegt) besteht der Anspruch auf Familienversicherung ab dem Tag der Eheschließung.
Bei einer Beschäftigungsaufnahme muss natürlich sichergestellt werden,
dass die Beschäftigung auch "wasserdicht" ist, also nicht nur auf dem Papier besteht. Dann besteht der Leistungsanspruch, also auch ggf. incl.Mutterschaftsgeld ab Mitgliedschaftsbeginn - wobei die Beschäftigung schon etwas vor Beginn der Schutzfrist beginnen sollte.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon samson485 » 25.01.2012, 08:47

vielen dank für die antworten, ist echt ziemlich kompliziert, ich hab ja mit steuern zu tun, aber von der krankenversicherung bekomme ich noch graue haare :D die ist echt nicht weniger kompliziert als die feinen steuergesetze

wäre es schädlich wenn ich als lebensgefährte meine freundin anstelle, wenn sie wirklich für mich arbeiten soll und auch nen normalen arbeitsvertrag bekommt und genauso auch ihr gehalt überwiesen bekommt?

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Beitragvon Czauderna » 25.01.2012, 14:05

hallo,
das ist grundsaetzlich moeglich hast
du eine Firma?
Gruss
Czauderna

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Beitragvon samson485 » 26.01.2012, 10:49

vielen dank

ja bin nebenberuflich seit 2009 selbstständig, betriebsnummer habe ich auch schon beantragt, mal sehen wann die kommt
wäre da sonst noch was zu beachten?
sie kann sich doch irgendeine gkv dann aussuchen oder muss sie bei ihrer kasse bleiben wenn die sowohl pkv als auch gkv anbieten?

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Beitragvon samson485 » 16.02.2012, 22:59

so nochmal aktueller zwischenstand, wir werden heiraten :D antrag auf familienversicherung liegt schon da, kann es irgendwelche probleme auf grund der vorversicherung geben und wie meldet man der pkv dass sie ab märz dann gkv ist, endet somit der vertrag automatisch?

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Beitragvon dr.kuwano » 17.02.2012, 11:21

Glueckwunsch!


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