Selbstständig und seit 2002 ohne Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 12.03.2012, 07:55

HanSolo hat geschrieben:
lotte33 hat geschrieben:
HanSolo hat geschrieben:Ermässigte Nachzahlungen erhoffe ich mir, weil Dipling folgendes schrieb:
"Dass keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, ist insofern relevant, als dass eine Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge nach §186(11) SGB V eher in Betracht kommt."
Und Dipling scheint Ahnung zu haben. Beratungshilfe natürlich, immer gerne,

Argumente und Paragraphen, auf die man dabei Bezug nehmen könnte, kannst Du dringend gebrauchen.
Ich hatte auch mal eine Versicherungslücke. Bei mir war hilfreich, daß ich behaupten konnte, meine Schwester würde mir einen größeren Teil des Nachzahlungsbetrages leihen, so daß ich ich eine substantielle Einmalzahlung leisten könnte. Mir wurde dann tatsächlich mehr als die Hälfte der ausstehenden Beiträge erlassen. Allerdings hatte meine Schwester (Anwältin) auch noch ein paar Paragraphen zur Hand.

Liebe Lotte,

das sehe ich jetzt auch so. Zum Glück war und bin ich sehr gut Rechtsschutzversichert. Seit meiner Jugendzeit. Lückenlos.grins. Ohne Rechtsschutzversicherung wird es wohl nicht gehen. Allerdings schaue ich erst einmal so wie weit ich komme.Evtl ist es klüger nicht von vornherein auf Konfrontation zu gehen.

Kann mir jemand noch Tipps zu meiner Frage bezüglich meines Wechselwunsches in die vorletzte Versicherung geben?


Hallo,
na ja, sehen wir es mal aus der Praxis - es hängt von deiner Erklärung ab.
Dass du in der gewählten Kasse mal Mitglied warst, das kann diese Kasse leicht feststellen, was sie nicht kann, wo du danach versichert warst, d.h. die gewählte Kasse muss dann davoin ausgehen dass sie zuständig ist.
Dass deine "Erklärung" falsch ist, dass ist dann deine Sache - ich denke du weißt was ich damit sagen will.
Gruß
Czauderna

HanSolo
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Beitragvon HanSolo » 12.03.2012, 08:12

Hallo Czauderna, ich denke ich weiss was Du meinst, habe aber eher an so etwas wie Antragstellung und Küdnigung zeitgleich gedacht. Wir haben ja Krankenkassenwhllrecht, so dass ich nach der Anmeldung wechseln kann. Die Frage ist nur wie und wie schnell.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 12.03.2012, 08:58

Hallo,
18 Monate Bindungsfrist würden dann gelten.
Gruss
Czauderna

Dipling
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Beitragvon Dipling » 12.03.2012, 11:49

Die 18 Monate Bindungsfrist sind bei einer rückwirkenden Versicherung ab 2007 schon lange erfüllt. D.h. bei Wechsel zu einer anderen GKV gelten m.E. zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende.

Der Vollständigkeit halber:
- keine Kündigungsfrist bei Wechsel in eine PKV im Rahmen der Versicherungspflicht nach §5(1) Nr. 13 SGB V
- ebenfalls keine Kündigungsfrist bei Aufnahme in eine kostenlose Familienversicherung des Ehegatten (wenn vorhanden).
In beiden Fällen kann man sich den Antrag nach §5(1) Nr. 13 SGB V mit den resultierenden hohen Beitragsnachforderungen aber von vornherein sparen.

HanSolo
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Beitragvon HanSolo » 12.03.2012, 21:11

Das die 18 Monate Bindungsfrist wegen der rückwirkenden Versicherung entfallen, ist ein guter Hinweis. Ist ja eigentlich auch logisch.

Ich werde gleich morgen die Anmeldung rausschicken. Ich habe mich nun doch entschieden mich nicht bei der letzten Versicherung anzumelden, sondern bei der Vorletzten, weil ich die besser finde. Nach meiner Einschätzung kümmert es niemanden, wenn ich verschweige, dass ich danach noch bei einer anderen Versicherung versichert war.

Ich denke, als nächstes muss ich mich darauf konzentrieren, nicht zu viel zu bezahlen und nachzahlen zu müssen. Kann mir da jemand Tipps geben, welche Threads es über das Thema Beitragsberechnung und Nachzahlungen bei Selbstständigen schon gibt? Evtl. wurde ja schon alles Wesentliche darüber diskutiert?

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Beitragvon bruderherz » 12.03.2012, 22:06

? Du wirst doch erst im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft(Arbeitnehmer oder Alg2) in der GKV Deiner Wahl aufgenommen und hast ein Wahlrecht nach einer Unterbrechung. In der Luft wäre nur die letzte GKV zuständig.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.03.2012, 22:31

Hm,

Ich habe mich nun doch entschieden mich nicht bei der letzten Versicherung anzumelden, sondern bei der Vorletzten, weil ich die besser finde. Nach meiner Einschätzung kümmert es niemanden, wenn ich verschweige, dass ich danach noch bei einer anderen Versicherung versichert war.


Jenes glaube ich nicht, dass es bei der vorletzten Kasse funktionieren wird.
Ich gehe mal davon aus, dass Du bei der vorletzten Kasse gekündigt hast, um in eine andere GKV zu wechseln? Wenn es so war, dann dürfte die vorletzte Kasse dies noch so gespeichert haben. Sie wird Dich dann an die Nachfolgerkasse verweisen.

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Beitragvon Czauderna » 13.03.2012, 07:55

Rossi hat geschrieben:Hm,

Ich habe mich nun doch entschieden mich nicht bei der letzten Versicherung anzumelden, sondern bei der Vorletzten, weil ich die besser finde. Nach meiner Einschätzung kümmert es niemanden, wenn ich verschweige, dass ich danach noch bei einer anderen Versicherung versichert war.


Jenes glaube ich nicht, dass es bei der vorletzten Kasse funktionieren wird.
Ich gehe mal davon aus, dass Du bei der vorletzten Kasse gekündigt hast, um in eine andere GKV zu wechseln? Wenn es so war, dann dürfte die vorletzte Kasse dies noch so gespeichert haben. Sie wird Dich dann an die Nachfolgerkasse verweisen.


Hallo Rossi,
ja super, könnte passieren, aber auf diesen "Gedanken" muss erst mal einer kommen. Trotzdem ist aber in solchen Fällen die "Nachfolgerkasse" nicht bekannt (dafür gibt es ja die Kündigungsbestätigung). Wenn er allerdings eine Pflichtmitrgliedschaft damals gekündigt hat, dann stimmt das wieder, dann kann er nur in eine andere GKV-Kasse gewechselt sein.
Da würde ich ihn auch nicht so ohne weiteres nehmen.
Gruss
Czauderna

HanSolo
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Beitragvon HanSolo » 13.03.2012, 18:23

Ich habs getan, ich habe die Mitgliedschaft bei der vorletzten GKV beantragt. Bin jetzt neugierig wie es weitergeht. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

Wenn die vorletzte KK mich an die letzte KK verweist, folgt Plan B: Antrag und Kündigung an die letzte GKV gleichzeitig, dann bin ich halt 2 Monate später in der KK in die möchte. Was soll´s?

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Beitragvon Rossi » 13.03.2012, 21:46

Nun denn, dann mal viel Erfolg.

Ich hätte ehrlich gesagt sofort den Plan B genommen. Denn alles andere ist nur Spielerei und bereitet einen erheblichen Aufwand, der nix bringt.

Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung berichten, dass es vermutlich nicht bei der Vorgängerkasse funktionieren wird.

Dies ist auch relativ einfach zu begründen.

Du bist über 55 Jahre alt und kein junger Bursche mehr. Bei den über 55-jährigen bekommen die Kassen immer ne Putenpelle (Umgangssprache auch Gänsehaut). Es gibt ja auch die sog. Zugangsbeschränkungen nach § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige). Was ich dort schon alles erlebt habe, möchte ich hier schamvoll verschweigen.

Fakt ist, bei den über 55-jährigen suchen die Kasse nach einer Nadel im Heuhafen um die Mitgliedschaft ablehnen zu können.


Bei Dir muss man nicht nach einer Nadel im Heuhafen suchen, es ist nämlich nur ein dickes Kantholz, welches man im Heuhafen finden muss. Jenes dürfte bzw. müsste sehr schnell gehen.

By the way; good luck!

HanSolo
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Beitragvon HanSolo » 14.03.2012, 02:05

Danke Dir Rossi für die guten Wünsche, die ich wohl vor allem brauchen werde, um mit der KK mit der ich mich demnächst verheiraten muss niedrige Beitrags- und Rückzahlungsraten zu diskutieren.

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Beitragvon lotte33 » 14.03.2012, 15:39

Ich habe nach wie vor den Eindruck, Du stellt Dir das zu einfach vor.

Wie sieht es denn nun aus mit den rechtlichen Argumenten und den Paragraphen, mit denen Du argumentieren willst?

Als Selbständigem droht Dir ja auch ein relativ hoher Beitragssatz, auch eben rückwirkend.
Es steht dann auch die Frage im Raum, ob Du vermögend bist.
Bei Freiwillig Versicherten (also u.a. jenen, die nicht im Angestelltenverhältnis stehen), werden ja auch Kapitaleinkünfte bei der Beitragsbemessung berücksichtigt.

Und eine Ermäßigung gibt es auch nicht einfach auf good will.
Es ist wie gesagt von Vorteil, einen größeren Teilbetrag der Rückforderung für eine Einmalzahlung anzubieten, auch da sollte nicht der Eindruck entstehen, Du zahlst das aus der Portokasse, sondern eher durch einen Privatkredit o.ä.
Ich denke, daß Du dringend genauere Vorbereitung brauchst, ggf. einen Anwalt für Sozialrecht o.ä.

lg lotte

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Beitragvon HanSolo » 14.03.2012, 19:57

lotte33 hat geschrieben:Ich habe nach wie vor den Eindruck, Du stellt Dir das zu einfach vor.

Wie sieht es denn nun aus mit den rechtlichen Argumenten und den Paragraphen, mit denen Du argumentieren willst?

Als Selbständigem droht Dir ja auch ein relativ hoher Beitragssatz, auch eben rückwirkend.
Es steht dann auch die Frage im Raum, ob Du vermögend bist.
Bei Freiwillig Versicherten (also u.a. jenen, die nicht im Angestelltenverhältnis stehen), werden ja auch Kapitaleinkünfte bei der Beitragsbemessung berücksichtigt.
Und eine Ermäßigung gibt es auch nicht einfach auf good will.
Es ist wie gesagt von Vorteil, einen größeren Teilbetrag der Rückforderung für eine Einmalzahlung anzubieten, auch da sollte nicht der Eindruck entstehen, Du zahlst das aus der Portokasse, sondern eher durch einen Privatkredit o.ä.
Ich denke, daß Du dringend genauere Vorbereitung brauchst, ggf. einen Anwalt für Sozialrecht o.ä.

lg lotte

Liebe Lotte,
Ich stelle es mir nicht einfach vor, sondern sehe mit Sorge erheblichen Zahlungen entgegen.
Ich versicher mich nicht freiwillig, sondern bin versicherungspflichtig.
Für eine Einmalzahlung hbe ich kein Geld und auch niemanden der mir dafür Kredit gibt.
Liebe Grüße Klaus

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Beitragvon HanSolo » 16.03.2012, 00:02

Hallo liebes Forum,

und schon geht es weiter. Gestern formlos den Antrag auf Mitgliedschaft an die KK gefaxt und heute schon die Antwort im Briefkasten. Ich hatte eigentlich ein Antragsformular erwartet, stattdessen ein Schreiben mit einem Fragenkatalog als Anhang, mit dem geklärt werden soll, ob eine Mitgliedschaft bei der KK möglich ist.

Ich bin jetzt dabei die Fragen sorgfältig zu beantworten. Ich weiss nicht wieso man wissen will wo z. B. meine Eltern versichert sind. und welche Beschäftigungsverhältnisse und welche Schulen ich besucht habe. Vielleicht hat jemand eine Idee weshalb diese Fragen gestellt werden. Kann die KK ja gerne wissen, ist nur reine Neugier von mir was das soll.

Interessanter und vor allem schwieriger finde ich da schon die Frage nach der Höhe meiner monatlichen Einnahmen. Ich weiss erhrlich gesagt nicht mehr was ich seinerzerit als ich damals vor 11 Jahren als ich noch freiwillig versichert war, angegeben habe. Ich nehme an, dass ich hier meinen Gewinn vor Steuern, also das Ergebnis aus meiner Einnahmen- Überschussrechnung eintragen muss. Da vorab hier im Forum schon die Frage nach meinen Finanzen gepostet wurde, noch der Hinweis, dass ich darüber hinaus, also Kaptal-, MIet-, Renteneinahmen usw. keine Einnahmen habe.

Mir stellt sich in dem Zusammenhang noch folgende Frage::

Wie niedrig müssen meine Einnahmen sein, um Beitragsbefreiung erreichen zu können? Ich habe etwas von 875 Euro monatlich gehört, da komme ich locker drunter. Weiss jemand von Euch den genauen Betrag?

Ich freue mich auf Eure Postings.

Viele Grüße HanSolo

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Beitragvon Vergil09owl » 16.03.2012, 06:50

Es gibt keine Beitragsbefreiung es gibt nur die Mindestbeitragsgrenze die zwischen 864 udn 875 mtl liegt hei0t also wie Czauderna geschreiben hat ab dem gilt dies ab dem 01.01.2008.

Der Fragebogenist reine Routine.

Sollte die vorletzte Kasse denn beim Fragebogen fesstellen das eine selbständige Tätigkeit festellen gilt der Mindestbeitrag von 312 € pro monat / 236 € pro Monat.

Wenn denn die Mitgliedschaft zustande kommt, denn ich denke eher sie wird das ganze ablehnen und an die letzte Kasse verweisen.


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