Ich habe seit Jahren keine Krankenversicherung ...

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Wölle7
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Ich habe seit Jahren keine Krankenversicherung ...

Beitragvon Wölle7 » 30.03.2012, 22:19

Guten Abend,

ich bin 54 Jahre alt und "auf dem Papier" noch selbstständig.

Aber seit 2005 ging's bergab. Letztlich haben die Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit nicht mehr ausgereicht um meine monatlichen fixen Kosten zu decken. Ich habe daraufhin eine "Beitragsanpassung" meiner PKV zur Kündigung genutzt. Eigentlich sollte das natürlich nur vorübergehend sein (wer verzichtet schon ohne Not auf eine KV), aber leider hat sich meine finanzielle Lage nicht gebessert. Seitdem "lebe" ich von 400-Euro-Jobs - da fragt keiner nach einer KV.

Jetzt habe ich die Möglichkeit auf einen "richtigen", heisst sozialversicherungspflichtigen, Job.

Bin ich damit automatisch in der GKV?
Kann ich mir eine KV aussuchen?

Was mir weiter Sorgen bereitet sind die Nach/Strafzahlungen an die KV?
An welche KV müßte ich die Nach/Strafzahlung leisten?

Und was passiert, wenn ich nach der Probezeit nicht übernommen werde?
Genau genommen ist es nämlich nur ein befristeter Vertrag mit Option auf Verlängerung bzw. Festanstellung.
Bisher bin ich kv-technisch offenbar unbekannt, aber was ist danach?

Danke schonmal
Wölle

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Beitragvon Vergil09owl » 31.03.2012, 09:35

Guten Morgen mit Aufnahme der der Versichrungspflichtigen Tätigkeit in der GKV ensteht auch die Versicherungspflicht. Solange das 55 Lebensjahr nicht vollendet wird besteht da kein Problem.
Die selbständige Tätigkeit sollte möglichst von einem Haupt- in ein Nebengewerbe umgewandelt werden. Da ansonsten noch eine Prüfung erfolgt was denn überwiegt Selbständige Tätigkeit / Arbeitnehmereigenschaft. Die Bürgerversicherung, " Kralle greift nicht" wegen fehlender Zuordnung zur GKV. Es besteht freie Kassenwahl. Sollte die Beschäftigung nach einem Jahr enden besteht Anspruch auf ALG I, wenn sie früher endet oder nach 6 Monaten müßte geprüft werden ob da. ein Anspruch auf Hartz IV besteht, denn besteht hier ein weiterer Anspruch auf die GKV , wenn nicht denn müßte geprüft werden ob den die Bürgerversicherung greift. Würde heißen 154 € im Monat an Beitrag und ggf ein Beitragszuschuss durch das JobCenter.

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Beitragvon Wölle7 » 31.03.2012, 12:07

Danke erstmal für die Antwort.

Was erwartet mich an Nach/Strafzahlungen? (Die müßte ich eh abstottern)
Und an wen?

Der 55. steht dieses Jahr noch an. Was passiert wenn ich das Jahr nicht voll bekomme.
154,- Euro kann ich mir bei 400,- Euro / Monat nicht leisten. Und dann?

Anspruch auf Hartz IV besteht nicht. (Antrag wurde abgelehnt, Klage mittels Anwalts vor der 1. Instanz des Sozialgericht verloren. 2.Instanz konnte ich mir nicht mehr leisten)

Wölle

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Beitragvon Vergil09owl » 31.03.2012, 12:13

Also seitens der GKV passiert da gar nichts, denn die ist da nicht zuständig, das wäre vor SV Pflicht die PKV gewesen. Was danach passiert, nach der Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, kann keiner sagen.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 31.03.2012, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 31.03.2012, 12:15

Wenn Du durch einen sv-pflichitgen Job wieder in die GKV kommst, dann musst Du in der GKV auch nicht nachzahlen.

Du müsstest nur im Bereich der PKV nachzahlen, allerdings auch nur dann, wenn Du dort wieder einen Vertrag abschliesst. Jenes ist natürlich nicht zu empfehlen, wenn Du durch den Job einen sog. Systemwechsel (GKV-Mitgliedschaft) vornimmst.

Du sollest allerdings zusehen, dass die Aufnahme der Beschäftigung noch vor der Vollendung des 55. Lebensjahres erfolgt. Sonst gibt es nur Stress.

Es würde hier auch bpsw. nur 1 Monat ausreichen. Weil Du dann im Bereich der GKV danach verbleibst und versicherungspflichtig im Rahmen der sog. Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) wirst.

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Beitragvon Wölle7 » 31.03.2012, 12:45

Okay, die Zusage zur "Probezeit" habe ich.
Ich gehe also nächste Woche zu irgendeiner GKV in unserem Ort und beantrage eine Mitgliedschaft.

Wollen die eine Kündigung meiner PKV sehen? Oder besser: Ist es (rechtlich) nötig diese nachzuweisen?

Und was, wenn mein Arbeitverhältnis nach oder noch während der Probezeit :( endet?

****Wirft mich die GKV dann raus?**** Oh, war zu langsam, wurde ja schon beantwortet.
Und sind die 154,- Euro wirklich das Minimum?

Wölle

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Beitragvon Rossi » 31.03.2012, 12:56

Richtig, gehe zu einer Kasse deiner Wahl und bitte um Ausstellung einer Mitgliedsbescheinigung.

Nehme am besten das damalige Kündigungsschreiben der PKV mit und lege es dort vor.

Jawoll, 150,00 € ist der sog. Mindestbeitrag. Aber wo bekommst Du sonst eine Vollabsicherung für diesen Preis?

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Beitragvon Wölle7 » 31.03.2012, 13:06

Das Kündigungschreiben ist aber ein paar Jahre alt ?!

Gibt das keinen Ärger?

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Beitragvon Vergil09owl » 31.03.2012, 14:43

nö, sollte nicht, wird nicht, gibts nicht

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Beitragvon Rossi » 31.03.2012, 22:17

Nun ja, es kommt jetzt darauf an, wie der zuständige Kassenmitarbeiter tickt.

Rechtlich gesehen, darf es überhaupt keine Probleme geben.

Aber Theorie und Praxis gehen manchmal auseinander.

Es kann sein, dass der Mitarbeiter stinkig wird. Solche Fälle haben wir auch schon gehabt. Wenn Du an so einen stinkigen Kassenmitarbeiter gelangst, dann wird er Dir sagen, dass jeder in Deutschland versichert sein soll.

Der Kassemitarbeiter kennt es nämlich im Bereich der GKV, dass man immer nachzahlen muss.

Dies gilt aber bei Dir leider nicht. Du hattest zwar eine Pflicht in der PKV dich zu versichern. Aber dieser Pflicht kommst Du nicht nach und deswegen musst Du auch nix in der PKV nachzahlen. Diese Geschichte hat den Kassenmitarbeiter im Ansatz nicht zu interessieren. Auch wenn er es vielleicht persönlich nicht verkraften kann. Aber so ist es halt.

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2012, 09:56

Ich kenne Kassen im Bereich Grün Weiss die machen das gern, ich kenn Kassen im Bereich orange gelb die machen da gar keine Probleme.

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Beitragvon Wölle7 » 01.04.2012, 11:17

grün weiss ?? ****edit: ah... :idea: ****
orange gelb ?? ****edit: weiterhin :?: ****
Da reicht meine Phantasie nicht.

Ist denn die Abmeldebescheininung unbedingt notwendig? Ich will ja nicht leichtfertig schlafende Hunde wecken.
Zuletzt geändert von Wölle7 am 01.04.2012, 12:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Rossi » 01.04.2012, 12:04

Nun ja, welche Farbe die Kasse hat, ist in der Regel egal.

Es kommt einzig und allein:

Zitat:
...wie der zuständige Kassenmitarbeiter tickt.


Jenes sind zumindest meine Erfahrungen im Rahmen der Seminare!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.04.2012, 13:12

Rossi hat geschrieben:Nun ja, welche Farbe die Kasse hat, ist in der Regel egal.

Es kommt einzig und allein:

Zitat:
...wie der zuständige Kassenmitarbeiter tickt.


Jenes sind zumindest meine Erfahrungen im Rahmen der Seminare!


Hallo rossi,
du meinst, wie deine Seminarteilnehmer meinen, wie ihr Kassenmitarbeiter tickt,
oder schulst du auch Kassenmitarbeiter ??javascript:emoticon('-fr-')
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 01.04.2012, 13:18

Nun ja, jenes kennst Du mit Sicherheit auch.

Es kommt vielfach darauf an, welche persönliche Einstellung der Kassenmitarbeiter für diesen Sachverhalt hat.

Sorry, da habe ich schon die dollsten Dinger erlebt.

Kassenmitarbeiter habe ich bislang noch nicht geschult. Wäre vielleicht auch mal ne Idee, wie man Mitgliedschaften rechtmäßig und zielgerichtet ablehnt, um dem Sozialhilfeträger einen neuen Betreuungsfall uff die Nase zu drücken.

Ich habe es nämlich auch schon mehrfach gehabt, dass Mitgliedschaften eingetragen wurden, obwohl hier die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.


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