Ich habe ein enorm wichtige Frage:
Wenn ich als Freiberufler seit 6 Monaten in der privaten bin und danach wieder ein Angestelltenverhältnis mit unter 4000 Euro Bruttoverdienst annehme, komme ich dann automatisch wieder in die gesetzliche? Oder erst nach 12 Gehältern unterhalb der Einkommensgrenze?
Ich bin nur vorübergehend freiberuflich, sozusagen aus der Not heraus bis ich wieder einen Job finde...
1000 Dank für die Info, Erdomis
freiberuflich privat - dann Angestelltenverhältnis gesetzl.
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Wobei die Altersgrenze von 55 Jahren im konkreten Fall keine Rolle spielt, da innerhalb der letzten 5 Jahre eine GKV bestand (oder noch besteht) und damit bei Aufnahme eines Jobs mit einem Gehalt unter der Versicherungsgspflichtgrenze auch bei Älteren Versicherungspflicht eintritt (§ 6 Abs. 3a SGB V).
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