Selbstständigkeit beendet, keine KV jetzt gibt,s Probleme?!

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Cosinus14
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Selbstständigkeit beendet, keine KV jetzt gibt,s Probleme?!

Beitragvon Cosinus14 » 11.04.2012, 10:44

Hallo zusammen....

Zur Vorgeschichte

Im Jahre 2004 habe ich - im Rahmen der damaligen "IchAG" - ein selbstständiges Gewerbe angemeldet.
Leider haben die Einnahmen meist nur für laufende Kosten und einen "Mindest-Lebens-Standard" gereicht,
ich kam also stets gerade mal so über die Runden.

Vor meiner Selbstständigkeit war ich GKV-versichert und habe mich währen meiner Selbstständigkeit in der selben
KK freiwillig weiterversichert (so die damalige Formulierung).
Dadurch, dass ich mehrmals die Raten der KV nicht begleichen konnte, wurde meine Mitgliedschaft Ende 2006
von der KK gekündigt.

Von der Einführung der Krankenversicherungspflicht im Jahre 2007 erfuhr ich leider erst 2009
Aufgrund der Möglichen Kosten (Nachzahlungen) die bei einer Neuanmeldung auf mich zukommen würden,
habe ich erst einmal auf eine Anmeldung bei einer KV verzichtet - ein "Pfändungssicheres Konto" gab es damals
für Selbstständige nicht.
Da ich seit meiner Jugend (ich bin jetzt 49 Jahre) - bis auf einige Zahnbehandlungen - praktisch nie Krank war,
habe ich den Zeitpunkt einer Neuanmeldung immer wieder "nach vorne" verschoben.

Leider hat sich meine finanzielle Lage auch in den folgenden Jahren nicht wirklich gebessert, wodurch ich im
August letzten Jahres gezwungen war, meine Selbstständigkeit aufzugeben.

Durch die liebevolle Hilfe meiner Lebenspartnerin, einer kleinen Rücklage und den Verkauf einiger Dinge aus
meinem Privatbesitz, war es mir möglich, bis Februar dieses Jahres ohne staatliche Hilfe auszukommen.
Ich wollte versuchen, in dieser Zeit einen Arbeitsplatz zu finden ohne staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
leider bisher ohne Erfolg.

Nachdem mir ein fest zugesagter Job vor 3 Wochen unerwarteterweise abgesagt wurde, habe ich umgehend ALGII
(HarzIV) beantragt - bzw. ich bin gerade dabei.

Für Morgen habe ich einen Termin zur Abgabe des Antragformulars.

Was mir jetzt allerdings noch fehlt, ist eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.

Laut Sachbearbeiter des AA, welcher die oben beschriebene Vorgeschichte kennt, habe ich die freie Kassenwahl.
Ich wollte mich daher zunächst bei der A*K anmelden, wurde von dort aber an die BA***R verwiesen, bei
der ich zuletzt Mitglied war.

Der Sachbearbeiter der BA***R teilte mir nun mit, das ich als ehemals Selbstständiger kein Recht mehr auf
Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KK hätte und mich bei einer Privaten Krankenkasse anmelden MÜSSE.

"Das Arbeitsamt hat keine Ahnung und schickt immer wieder Leute zu mir, die ich dann ablehnen muss.
Das ist ärgerlich, ist aber nunmal so - da kann ich absolut nichts machen. Sie können sich nur noch bei einer
privaten Krankenkasse anmelden und bekommen dort einen günstigen Basistarif".

so die (fast) wörtliche Aussage des Sachbearbeiters der BA***R.

Da ich von der Sachlagebzw. Gesetzeslage keine Ahnung habe - und somit auch keine Argumente dem zu
widersprechen - bin ich unverrichteter Dinge gegangen. Ich habe mich also erfolgreich "abwimmeln" lassen(?)

Jetzt brennt mir ehrlich gesagt, die Zeit unter den Nägeln!

Ich habe in den letzten Stunden einige interessante Informationen in anderen Beiträgen hier im Forum
gefunden, weiss aber nicht genau, ob diese Informationen auf meinen individuellen Fall anwendbar sind.

Daher jetzt meine Fragen:


- Ist die Aussage des Sachbearbeiters des AA richtig, dass ich die freie Kassenwahl habe (wohl eher nicht)?

- Bin ich gezwungen, mich bei einer privaten KK anzumelden (wenn ja, bei welcher?) oder MUSS mich die KK aufnehmen,
bei der ich zuletzt Mitglied war? (Links zu Gesetzestexten?).
Ich war mein Leben lang nur bei der BA***R versichert, nie in einer PKV.

- Wie kann oder muss ich argumentieren, wenn ich den Sachbearbeiter der BA***R nochmals aufsuche?


Ich werde mich für den Rest des Tages noch weiterhin hier im Forum schlau machen - aber leider bin ich momentan etwas
ratlos und weiss nicht wo und wie ich einen Hebel ansetzen soll / kann.

Danke im voraus für Euer Feedback :wink:

Grüsse
Cosinus14

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Beitragvon Vergil09owl » 11.04.2012, 10:51

Wie soll ich sagen nett was der eine SB da zum Bezug von ALG II und nicht versichert zu sagen weiss, also du warst zu letzt GKV und bleibst GKV. Es besteht einneues Wahlrecht aufgrund des Bezuges von ALG II, Der Verweis der Kasse A nach Kasse B hätte meiner Ansicht nach nicht erfolgen dürfen. Es besteht KK Wahlrecht.

Meiner Ansicht nach

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Beitragvon Cosinus14 » 11.04.2012, 11:13

Hallo,

danke für die schnelle Antwort :D

Die Sache mit der freien Wahl der KK ist mir bekannt, ich weiss nur nicht ob das auch dann gilt,
wenn ich mich neu anmelde - oder ob das nur bedeutet, dass ich jederzeit die KK wechseln kann.

Wichtig ist für mich zu wissen, ob zumindest die KK, bei der ich bis 2006 versichert war, mich versichern MUSS.

... und wo ich die entsprechenden Gesetzestexte finde.

Ich sehe da so einige Probleme auf mich zukommen - siehe Beitrag von "PontiusPilatus" :roll:

Grüsse
Cosinus14

heinrich
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Beitragvon heinrich » 11.04.2012, 11:32

ich finde die Aussage, dass die B...Krankenkasse zuständig ist,
nicht als falsch.

Ab 01.04.2007 hat doch Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SBB V bestanden (auch wenn sie nicht durchgeführt wurde).

Diese 5,1,13 kann NUR bei der B---KK stattgefunden haben.

ALSO: ist die B....KK die aktuelle KK.

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Beitragvon Vergil09owl » 11.04.2012, 12:34

Grundsätzlich ja aber...... die Mitgliedschaft wurde 2006 bendet, zum damaligen Zeitpunkt.

Aber Krankenkasse B kann die Mitgliedschaft aufgrund des Bezuges von ALG II nicht verwehren, darf es auch nicht.

Ergo müßte denn mit dem Bezug von ALG II die Mitgliedschaft durchgeführt werden.


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