Saisonarbeit und selbststandig. Wie in winter sparen?
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Saisonarbeit und selbststandig. Wie in winter sparen?
hallo
bin Grad frisch selbstständig,und habe ein paar frage.
habe die Firma vom Vater übernomme und arbeite i mmer von 10 M.ärz bis 30September.
zahle in Moment um die 390Euro monatlich bei der aok,also das heisst bei eine gesetzliche krankenversichert.
wollte fragen : da ich in Winter nicht arbeiten gibs die Möglichkeit zu sparen?
Beispiel als normaler freiwilliger versichert zu werden?kostet dann nur um die 150Euro in Monat.
oder gibs auch andere gute Lösungen?
danke in voraus
bin Grad frisch selbstständig,und habe ein paar frage.
habe die Firma vom Vater übernomme und arbeite i mmer von 10 M.ärz bis 30September.
zahle in Moment um die 390Euro monatlich bei der aok,also das heisst bei eine gesetzliche krankenversichert.
wollte fragen : da ich in Winter nicht arbeiten gibs die Möglichkeit zu sparen?
Beispiel als normaler freiwilliger versichert zu werden?kostet dann nur um die 150Euro in Monat.
oder gibs auch andere gute Lösungen?
danke in voraus
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Grundsätzlich müßte jedesmal das Gewerbe abgemeldet werden, usw usw. Denn müßten noch die Einnahmen berücksichtigt werden, denn müßte geschaut werden wie das Gewerbe insgesamt zu sehen ist.
Ggf. kann man sich freiwillig gegen Arbeitslsoigkeit versichern
http://www.arbeitsagentur.de/nn_17576/D ... erung.html
Das würde denn zu einer Pflichtverischerung führen.
Am besten sich nochmal mit der Kasse in Verbindugn setzen und beraten lassen. Da es ein Saisongeschäft ist müßte ein Beratung durch die Kasse erfolgen oder durch einen sachkunden Steuerberater.
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _17011.pdf
Ich denke das ist ein sehr umfangreicher Bereich.
Ggf. kann man sich freiwillig gegen Arbeitslsoigkeit versichern
http://www.arbeitsagentur.de/nn_17576/D ... erung.html
Das würde denn zu einer Pflichtverischerung führen.
Am besten sich nochmal mit der Kasse in Verbindugn setzen und beraten lassen. Da es ein Saisongeschäft ist müßte ein Beratung durch die Kasse erfolgen oder durch einen sachkunden Steuerberater.
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _17011.pdf
Ich denke das ist ein sehr umfangreicher Bereich.
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danke erstmal.
also das abmelden und anmelden geht ohne Probleme.
nur beim anmelden muss Mann dann immer wieder die ganzen Formulare ausfüllen,und eventuell die Eintragung kosten für die handwerkskammer usw wieder bezahlen.c.a.150euro.
wenn ich so machen werde,dann muss ich auch Strom und Wasser zum 30September auch abmelden damit die mwst mit dabei ist während das Gewerbe angemeldet war ,und nicht wie ich gerade mache. denn abschlag geteilt durch 12monate.
und dann einfach bei der Krankenkasse ohne Einnahme versickern lassen für c .a .150Euro.da wäre ich trotzdem um die 250Euro sparen.
die arbeitslose Versicherung habe ich auch abgeschlossen und Mann muss 12Monate bezahlen um 6Monate alg Anspruch zu bekommen.das wird dann nur ein Jahr klappen und dann werden sie mich auch extrem nerven mit Arbeitsuchen usw.
gibs vielleicht Ne Möglichkeit denn Gewerbe still zu legen?
also das abmelden und anmelden geht ohne Probleme.
nur beim anmelden muss Mann dann immer wieder die ganzen Formulare ausfüllen,und eventuell die Eintragung kosten für die handwerkskammer usw wieder bezahlen.c.a.150euro.
wenn ich so machen werde,dann muss ich auch Strom und Wasser zum 30September auch abmelden damit die mwst mit dabei ist während das Gewerbe angemeldet war ,und nicht wie ich gerade mache. denn abschlag geteilt durch 12monate.
und dann einfach bei der Krankenkasse ohne Einnahme versickern lassen für c .a .150Euro.da wäre ich trotzdem um die 250Euro sparen.
die arbeitslose Versicherung habe ich auch abgeschlossen und Mann muss 12Monate bezahlen um 6Monate alg Anspruch zu bekommen.das wird dann nur ein Jahr klappen und dann werden sie mich auch extrem nerven mit Arbeitsuchen usw.
gibs vielleicht Ne Möglichkeit denn Gewerbe still zu legen?
Hallo,
in meinem Bereich gibt es Saisonbetriebe en masse - und einige der "Kleinunternehmer" machten das tatsächlich so - sie meldeten bei Ende der Saison ihr Gewerbe ab und gingen für den Rest des Jahres teilweise sogar in die Familienversicherung beim Ehegatten, der in dieser Zeit ALG-1 bezog.
Wie die das steuerlich hin bekommen haben, das weiß ich nicht - jedenfalls wurde immer die Gewerbeabmeldung und die Anmeldung jeweils wieder neu eingereicht.
Die aus der selbständigen Tätigkeit erzielten Einnahmen wurden dann natürlich auch nur auf die Saisonmonate verteilt, was dann zwangsläufig in diesen Monaten zum wesentlich höheren Beitrag führte.
Man achte darauf, dass ich in der Vergangenheitsform geschrieben habe - ob es heute noch so läuft - muesste ich mich mal erkundigen.
Gruß
Czauderna
in meinem Bereich gibt es Saisonbetriebe en masse - und einige der "Kleinunternehmer" machten das tatsächlich so - sie meldeten bei Ende der Saison ihr Gewerbe ab und gingen für den Rest des Jahres teilweise sogar in die Familienversicherung beim Ehegatten, der in dieser Zeit ALG-1 bezog.
Wie die das steuerlich hin bekommen haben, das weiß ich nicht - jedenfalls wurde immer die Gewerbeabmeldung und die Anmeldung jeweils wieder neu eingereicht.
Die aus der selbständigen Tätigkeit erzielten Einnahmen wurden dann natürlich auch nur auf die Saisonmonate verteilt, was dann zwangsläufig in diesen Monaten zum wesentlich höheren Beitrag führte.
Man achte darauf, dass ich in der Vergangenheitsform geschrieben habe - ob es heute noch so läuft - muesste ich mich mal erkundigen.
Gruß
Czauderna
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fabiogrotte hat geschrieben:ja ich muss sagen das ich kein gross verdiener bin,deshal dieser Problem.
die gesetzliche Krankenkasse richtet sich nach Umsatz.
ist damit netto oder brutto Umsatz gemeint?
Wieviel % sind das für selbständige?
danke.echt super Forum.
Hallo,
zugrunde gelegt wird das, was im Einkommensteuerbescheid und Einnahmen aus Gewerbebetrieb aufgeführt ist, dazu kommen Einnahmen aus Kapitalerträgen sowie Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen.
Der Beitragssatz beträgt derzeit 14,9% (ohne Krankengeld) zzgl. Pflegeversicherung von 1,95% (wenn man mal Kinder hatte).
Mindestbeitrag für Selbständige grundsätzlich derzeit 331,73 €, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen 221,15 €. - der Höchstbeitrag liegt bei
644,52 €.
Gruß
Czauderna
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[quote="
Der Beitragssatz beträgt derzeit 14,9% (ohne Krankengeld) zzgl. Pflegeversicherung von 1,95% (wenn man mal Kinder hatte).
Mindestbeitrag für Selbständige grundsätzlich derzeit 331,73 €, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen 221,15 €. - der Höchstbeitrag liegt bei
644,52 €.
Gruß
Czauderna[/quote]
mindest Beitrag heisst das auch wenn ich nur 1000 Euro Monat verdien als Beispiel muss ich trotzdem der mindest Beitrag bezahlen?331,73 Euro?
dann zählte die 14,9% nichts mehr bei wenig verdiener.
hab ich das richtig verstanden!?
Der Beitragssatz beträgt derzeit 14,9% (ohne Krankengeld) zzgl. Pflegeversicherung von 1,95% (wenn man mal Kinder hatte).
Mindestbeitrag für Selbständige grundsätzlich derzeit 331,73 €, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen 221,15 €. - der Höchstbeitrag liegt bei
644,52 €.
Gruß
Czauderna[/quote]
mindest Beitrag heisst das auch wenn ich nur 1000 Euro Monat verdien als Beispiel muss ich trotzdem der mindest Beitrag bezahlen?331,73 Euro?
dann zählte die 14,9% nichts mehr bei wenig verdiener.
hab ich das richtig verstanden!?
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ok.bei der Webseite von aok gibs extra floh Rechner und habe mir das einfach berechnet.mit ein brutto von 35000Euro jährlich kostet ms mir um die 450Euro monatlich.
gestern in die Disco habe ich ein Kollege getroffen der privat versichert ist und zahlt nur 300 Euro in Monat und das geht nicht nach Umsatz,wie ein Auto Versicherung.
da ich bei der aok erst ab Dezember Mitglied bin als selbstständiger,kann ich einfach kündigen und in die private gehn?
gestern in die Disco habe ich ein Kollege getroffen der privat versichert ist und zahlt nur 300 Euro in Monat und das geht nicht nach Umsatz,wie ein Auto Versicherung.
da ich bei der aok erst ab Dezember Mitglied bin als selbstständiger,kann ich einfach kündigen und in die private gehn?
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http://dejure.org/gesetze/SGB_V/191.html
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0517500
(
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159908&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0517500
(
4) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweist.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159908&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
.
Die Satzung der Krankenkasse kann übrigens auch einen früheren Zeitpunkt festlegen (vgl. § 191 Nr. 4 SGB V). Soweit die freiwillige Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durchgeführt werden soll und das Mitglied von seinem Krankenkassenwahlrecht Gebrauch macht, ist eine Kündigung nur unter Berücksichtigung der 18-monatigen Bindungsregelung möglich (Krankenkassenwahl - Bindungsfrist). Soweit das freiwillige Mitglied zusätzlich einen Wahltarif seiner Krankenkasse gewählt hat, ist eine Kündigung der Mitgliedschaft darüber hinaus nur unter Berücksichtigung der dreijährigen Bindung an diesen Wahltarif möglich.
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Wenn du also länger als 18 Monate Mitglied warst / bist kannst du jederzeit kündigen. also Kündigung jetzt Ende der Mitgliedschaft zum 31.07.2012.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 15.04.2012, 16:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Moment Moment.
also ich war seit schon immer bei die kkh versichert bis Oktober 2010.
ab März 2011 war ich bei aok als angestellter bis 19Dezember 2011 und ab 20 Dezember 2011bis jetzt als selbstständiger auch bei aok.
was ist nicht verstanden habe ist: 18Monate Mitglied allgemein egal ob als angestellter oder als selbstständiger oder 18Monate nur als s elbstständiger Krankenversichert und dann darf ich kündigen?
wenn nur die Mitgliedschaft zählt dann kann ich in September kündigen.da waren die 18Monate voll bei aok.
danke in voraus.
also ich war seit schon immer bei die kkh versichert bis Oktober 2010.
ab März 2011 war ich bei aok als angestellter bis 19Dezember 2011 und ab 20 Dezember 2011bis jetzt als selbstständiger auch bei aok.
was ist nicht verstanden habe ist: 18Monate Mitglied allgemein egal ob als angestellter oder als selbstständiger oder 18Monate nur als s elbstständiger Krankenversichert und dann darf ich kündigen?
wenn nur die Mitgliedschaft zählt dann kann ich in September kündigen.da waren die 18Monate voll bei aok.
danke in voraus.
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Da bin ich der falsche Ansprechpartner, die Kollegen von der PKV haben da den besseren Überblick. Ich glaube es gibt 750 Tarife in der PKV.
http://www.bundderversicherten.de/krankenversicherung
http://www.pkv.de/verband/basistarif_en ... shilfe.pdf
http://www.1a.net/ratgeber/versicherung ... dung-13333
http://www.krankenkassenratgeber.de/pri ... erung.html
http://www.krankenkasseninfo.de/vergleich-gkv-pkv.php
http://www.bundderversicherten.de/krankenversicherung
http://www.pkv.de/verband/basistarif_en ... shilfe.pdf
http://www.1a.net/ratgeber/versicherung ... dung-13333
http://www.krankenkassenratgeber.de/pri ... erung.html
http://www.krankenkasseninfo.de/vergleich-gkv-pkv.php
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