Hilfe : ( 27, jahrelang keine KV, nun neue Ausbildung..

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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eleonore
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Hilfe : ( 27, jahrelang keine KV, nun neue Ausbildung..

Beitragvon eleonore » 21.05.2012, 11:06

Ich bin verzweifelt und weiß nicht wie ich es anpacken soll.
Aus Angst, Schludrigkeit und fehlendem Geld besteht keine KV mehr seit knapp 7 Jahren....... steinigt mich, ja.


Eckdaten: während der ersten Ausbildung bei der AOK gewesen, gewechselt zu einer PKV da ich im öffentlichen Dienst eine neue Ausbildung begann. Da rausgeflogen weil ich nach der Ausbildung keine Anstellung bekam und die Beiträge nicht zahlen konnte.

Bisher habe ich nur von 400 EUR Jobs gelebt, oder eben Gastro, ohne dass das mit der fehlenden KV aufgefallen wäre.


Jetzt habe ich allerdings endlich die wunderbare Chance eine neue Ausbildung zu beginnen im Herbst - Problem: die KV.


Ich bin mir wohl im Klaren, dass da ein Batzen auf mich zu kommt, aber irgendwie weiß ich erst gar nicht wie ich das angehen soll. Kann mir da vielleicht einer helfen?

Zur alten PKV kann ich nicht gehen, da Azubis keine PKV abschließen dürfen. Sollte ich mich nochmal an die AOK wenden? Ich bin so ratlos und so ***** sauer auf mich selbst : (

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Beitragvon Vergil09owl » 21.05.2012, 12:36

Guten morgen,

steinigen bringt nix, nur der erste Schritt zählt.

Also grundsätzlich ist es so das du grundsätzlich eigentlich ja anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hättest, ergo denn darüber hättest versichert werden können / müssen.

Jetzt stellt sich mir die Frage warst du in deiner Ausbildung von der Versicherugnspflicht befreit worden ?

Grundsätzlich beginnt mit der Ausbildung die Sv Pflicht und die Mitgliedschaft in jeder gesetzlichen Krankenkasse. Grundsätzlich besteht hier auch ein neues Kasenwahlrecht. Man kann die Kasse neuwählen. Am besten bei einer Kasse in der Nähe vorbeischauen und beraten lassen.

Gruss.

Vergil

eleonore
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Beitragvon eleonore » 21.05.2012, 13:06

Also ich war in den Ausbildungen immer versichert. Nur nachdem das letzte Arbeitsverhältnis beendet wurde nicht mehr...

Und ja, ich weiß, ich hätte zu Amt gehen können.. SOLLEN. Aber ich war irgendwie zu feige.. : / Bislang kam ich auch ganz gut zurecht. Ich habe immer gearbeitet, eben nur auf Minijob Basis und es ging immer irgendwie... War auch eine Weile im Ausland und habe leider nie darüber nachgedacht was mal kommt.





Ich danke Dir für Deine Antwort.
Etwas erleichtert bin ich.
Wobei ich wahrlich Angst habe vor dem was da noch auf mich zukommt... Ich las hier im Forum schon viel ungeheuerliches : (


Ist es denn so, dass mich auf jeden Fall eine GKV nehmen m u s s wenn ich die Ausbildung beginne?

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Beitragvon Vergil09owl » 21.05.2012, 13:44

§ 5 abs. 1 Nr. 1 SGB V, jaaaaaaaaaaaa

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

Was dazwischen lag juxt die GKV grundsätzlich nicht es besteht Versicherungspflicht basta.

Am besten denn das Ende der PKV dokumentieren, ein Verweis an die AOK ist auch nicht statthaft, da es zu einer Unterbrechung der Mitgliedschaft gekommen ist.

eleonore
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Beitragvon eleonore » 21.05.2012, 16:49

Ernsthaft?

Das klingt leider zu gut um wahr zu sein, grad. Weil ich habe schon mit allem schlimmen gerechnet und mir die übelsten Szenarien ausgedacht... hm.


Wie begegne ich denn jetzt einer Anmeldung bei einer GKV?

Man muss ja doch schon angeben bei welcher Versicherung man zuletzt war und so eine "Abmeldung" vorzeigen, richtig? Das fehlt ja nun, da ich gar nicht "normal abgemeldet" bin. Ein Kündigungsschreiben müsste ich wahrlich suchen, aber vielleicht werde ich fündig.

Es tut mir leid, wenn ich so blöd frage, aber ach.. : |
Ich will nichts falsches machen um doch großen Mist an der Backe zu haben -
den ich sicherlich irgendwie verdient hätte. Das steht außer Frage.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.05.2012, 18:14

Hm, nun mal langsam an.

Ich habe es doch richtig verstanden, dass Du zuletzt privat versichert gewesen bist, richtig? Ich vermute mal, dass Du als Beamtenanwärterin einen Beihilfeanspruch hattest und der Rest wurde privat versichert. Genau dies Versicherung hat man damals gekündigt, richitg?

Dann gerhörst Du derzeit zurück in das Lager der PKV, denn dort hast Du eine Verpflichtung zur Versicherung. Gehst Du nicht zur PKV hin, dann kann die PKV auch nicht ab dem 01.01.2009 Prämien nachfordern. Damit bist Du aber auch nicht derzeit krankenversichert.

Die GKV wird Dich derzeit nicht nehmen, da Du ja ins Lager der PKV gehörst.

Die GKV muss Dich erst wieder nehmen, wenn Du die Ausbildung im Herbst aufnimmst. Dann wirst Du dort ab dem 1. Tag der Ausbilldung wieder versicherungspflichtig. Die GKV kann keine Beiträge nachfordern.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 21.05.2012, 20:01

Wenn man aus dem 400 EUR-Job einen mit über 400 EUR Gehalt macht und damit sozialversicherungspflichtig wird, gelingt die sofortige Aufnahme in die GKV ohne Sanktionen.

In der PKV dagegen wäre ein fetter Strafzuschlag fällig.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 21.05.2012, 20:24

hi Vergil

nach der ersten Ausbildung (gesetzlich versichert)

hat Fragestellung ja noch eine zweite
Ausbildung begonnen (in dieser privat versichert; also Beamtenausbildung).

Frage an Vergil: hat man denn nach einer Beamtenausbildung
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (I). Oder wie hast Du dies gemeint.

Noch ne Frage: wieso fragst Du, ob Fragesteller sich in einem Ausbildungsverhältnis hat befreien lassen von der Versicherungspflicht ??
Nach welcher Rechtsvorschrift kann man sich denn als AZUBI befreien lassen ??

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.05.2012, 22:49

Na ja, Heinrich

Unser Vergil kennt solche Fallkonstealltionen offensichtlich nicht!

Auf der anderen Seite muss man natürlich zugeben, dass die Sachverhaltsverschilderung nur sehr dürftig ist.

Von daher muss man hier zuächst nur Vermutungen anstellen, um die richtige Lösung zu finden. Ob diese Vermutungen dann allerdings richtig sind und in die richtige Richtung gehen, kann uns nur der Poster verraten.

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Beitragvon Vergil09owl » 22.05.2012, 07:11

heinrich hat geschrieben:hi Vergil

nach der ersten Ausbildung (gesetzlich versichert)

hat Fragestellung ja noch eine zweite
Ausbildung begonnen (in dieser privat versichert; also Beamtenausbildung).

Frage an Vergil: hat man denn nach einer Beamtenausbildung
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (I). Oder wie hast Du dies gemeint.

Noch ne Frage: wieso fragst Du, ob Fragesteller sich in einem Ausbildungsverhältnis hat befreien lassen von der Versicherungspflicht ??
Nach welcher Rechtsvorschrift kann man sich denn als AZUBI befreien lassen ??


Try and error Heinrich

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Beitragvon eleonore » 22.05.2012, 08:38

Wenn meine Schilderungen zu dürftig sind, dann müsste man konkret nachfragen, denn ich persönlich habe leider gar keine Ahnung was hier relevant ist und was nicht. Zuviel schreiben will ich dann auch nicht, wir sind ja hier nicht beim Sorgentelefon - deshalb dachte ich, dass kurze knappe Aussagen ausreichend sind - mea culpa! ; )





Mich verwirren zwei Dinge:

Dipling hat geschrieben:Wenn man aus dem 400 EUR-Job einen mit über 400 EUR Gehalt macht und damit sozialversicherungspflichtig wird, gelingt die sofortige Aufnahme in die GKV ohne Sanktionen.



&



Rossi hat geschrieben:Die GKV wird Dich derzeit nicht nehmen, da Du ja ins Lager der PKV gehörst.

Die GKV muss Dich erst wieder nehmen, wenn Du die Ausbildung im Herbst aufnimmst. Dann wirst Du dort ab dem 1. Tag der Ausbilldung wieder versicherungspflichtig. Die GKV kann keine Beiträge nachfordern.





Ich müsste doch im Fall von Dipling auch zurück in die PKV?




Aber davon ab: Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Ich weiß das wirklich zu schätzen.


Zu Deiner Frage Rossi;
Ich war Beamtenanwärterin, ja. Beihilfeanspruch -
puh. Um ehrlich zu sein kann ich Dir das nicht zu 100% beantworten, da ich ein braves Kind bin und nie sowas in Anspruch genommen habe. Selbst die wenigen Arztrechnungen habe ich meist selbst bezahlt um einfach einen Teil der Beiträge von der PKV wiederzubekommen ; ) Es war aber auf jeden Fall eine private KV, Arbeitsunfähigkeitsversicherung & Bausparvertrag (ganz niedrig angesetzt) damals als Paket für "Berufseinsteiger" von dieser Versicherung.


Und wie ich aus der PKV geflogen bin, das war irgendwie erst schleichend und dann urstschnell. Die letzten ausstehenden Beiträge habe ich nach der Kündigung noch beglichen, dann habe ich sogar am Ende jenen Jahres noch eine Rückzahlung bekommen (ich habs nich kapiert) und das wars dann. Hat sich auch nie jemand wieder gemeldet.


Damals habe ich mich nicht direkt arbeitslos gemeldet, da ich das Land kurzfristig verlassen habe aus familiären Gründen. Außerdem habe ich gedacht: "Ach, ich krieg eh nix vom Amt!" - damals lebte ich eben mit meinem Freund zusammen der ein eigenes Unternehmen hat und recht gut verdiente.






Alles Liebe,
E.

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Beitragvon Dipling » 22.05.2012, 09:01

Es gibt viele Versicherungspflichttatbestände, die zur Aufnahme in die GKV führen. Z.B. eine Ausbildung oder ein sozialversicherungspflichtiger Job. Daher besteht kein Widerspruch zu Rossis Aussage.

Wenn man nun aus dem 400 EUR-Job einen mit mehr als 400 EUR Gehalt macht -quasi als aktive Sachverhaltsgestaltung- muss man nicht bis zum Herbst unversichert herumlaufen.

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Beitragvon Max80 » 22.05.2012, 11:31

Ich glaube was hier irreführend ist, dass einige vermuten, die kommende Ausbildung im Herbst ist deine 3. Ausbildung.

Kurze und knappe Antworten sind normalerweise gut, aber nur für diejenigen die in der Thematik/ Geschichte drin sind, sind diese verständlich.

Chronik der Fragestellerin:
1. Ausbildung (AOK versichert)
1. Ausbildung beendet oder abgebrochen
2. Ausbildung begonnen (PKV, Beamtenanwärterin)
2. Ausbildung beendet aber keinen Arbeitsplatz gefunden
PKV gekündigt (wohl rechtskräftig im Jahr 2005).
Keine neue Krankenversicherung abgeschlossen.
7 Jahre ohne KV.
Herbst 2012 3. Ausbildung


Im übrigen hat das wenig mit braves Kind zu tun, wenn man dir Beihilfe anbietet, wahrscheinlich hast du es automatisch bereits bezogen, dann nimmt man die auch an.

Ansonsten nach dem Try & Error Prinzip :D :
Da man annehmen muss, dass die PKV Kündigung rechtskräftig war und man ab 2005/06 in der GKV auf Grund der Arbeitslosigkeit gewesen wäre, glaube ich dass sie sich auf Strafzahlungen von der GKV vorbereiten muss und nicht von der PKV.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 22.05.2012, 11:47

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist nicht relevant, d.h. nur der tatsächliche Bezug von Arbeitslosengeld hätte eine GKV-Mitgliedschaft ausgelöst. Also bleibt es dabei: Zuletzt PKV-versichert, beim Eintritt in die GKV keine Nachzahlungen.

eleonore
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Beitragvon eleonore » 25.06.2012, 10:53

Max hat den Lebenslauf gut erkannt. So sieht es aus.

Ich habe auch nie ALG bezogen, geschweige mich eben arbeitslos gemeldet.





Nun ist es akut -
ich hatte das Probearbeiten in der Firma und die wollen mich haben. So brauche ich also eine Krankenversicherung.


Melde ich mich nun einfach bei einer an und hoffe auf das beste? (in diesem Fall lediglich: nehmen sie mich, oder nicht?)

Generell die Frage: Haben die eigentlich in meinem Fall überhaupt die Wahl ob oder ob nicht?




Mir grauts einfach total davor, weil ich ja dann unter dem Druck stehe wirklich eine KV zu haben wenn ich da anfange.. und wenn das dann nicht klappt, ohje.




Dipling;
Danke für Deine Posts, sie machen im speziellen Mut, wegen der Nachzahlung. Aber mittlerweile würde ich sogar die in Kauf nehmen.... : /


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