Hallo,
Erstmal ein Hallo in die ganze Runde, das ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe, dass ihr mir mit meinem Anliegen weiterhelfen könnt:
Ich war bis zum Sommersemester 2011 bei der AOK BW als Student versichert. Danach bin ich für ein Jahr in die USA und war dort anderweitig versichert. Ab dem Wintersemester 2012 werde ich mein Studium in Deutschland fortsetzen und mich wieder entsprechen bei der AOK als Student versichern.
Mein USA-Aufenthalt endet am 25.7. Mein jetzige KV gilt nur für die USA. Somit ergibt sich eine Versicherungslücke vom 25.7. bis zum Beginn des Wintersemesters.
Wie würdet ihr dieses Problem lösen? Ich bin während dieser Zeit nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben!
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Julius
Versicherungslücke überbrücken
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Tja, wenn Du nicht als Student eingeschrieben bist, dann unterliegst Du ab der Rückkehr aus den USA der sog. Bürgerversicherung.
Diese kostet ca. 145,00 € mtl. und wird mit Beginn des Studiums enden. Dann kostet es ca. 70,00 €.
Eine Arbeitslosmeldung bringt nichts. Du musst entweder ALG I oder ALG II tatsächlich beziehen.
Diese kostet ca. 145,00 € mtl. und wird mit Beginn des Studiums enden. Dann kostet es ca. 70,00 €.
Eine Arbeitslosmeldung bringt nichts. Du musst entweder ALG I oder ALG II tatsächlich beziehen.
Danke für die schnelle Antwort, Rossi.
Wo und wie melde ich mich denn für die Bürgerversicherung an?
Da ich ja im besagten Zeitraum weder Student bin noch ein Einkommen habe, könnte ich doch ALG beziehen, oder? Mit dieser Materie hab ich mich noch nie befasst, kann gut sein, dass hier ein Denkfehler drin ist...
Wo und wie melde ich mich denn für die Bürgerversicherung an?
Da ich ja im besagten Zeitraum weder Student bin noch ein Einkommen habe, könnte ich doch ALG beziehen, oder? Mit dieser Materie hab ich mich noch nie befasst, kann gut sein, dass hier ein Denkfehler drin ist...
Okay, die Bürgerversicherung musst Du bei der letzten Kasse in Deutschland anzeigen.
Ein Anspruch auf ALG II hast Du, wenn Du bedürftig bist. Wenn Du noch im Haushalt der Eltern lebst, dann wird teilweise das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Da Du derzeit tatsächlich nicht als Student eingeschrieben bist, dürfte es auch keinen Anspruchsausschluss geben.
Ein Anspruch auf ALG II hast Du, wenn Du bedürftig bist. Wenn Du noch im Haushalt der Eltern lebst, dann wird teilweise das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Da Du derzeit tatsächlich nicht als Student eingeschrieben bist, dürfte es auch keinen Anspruchsausschluss geben.
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