Wohin nach Renteneintritt von der freiwilligen GKV ?

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Xaver
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Wohin nach Renteneintritt von der freiwilligen GKV ?

Beitragvon Xaver » 29.06.2012, 08:38

Hallo allerseits,

wie ist man versichert, wnn man in der GKV freiwilig versichert war und wird Rentner ?

Muß man in der freiwilligen Versicherung bleiben oder ist man wieder pflichtversichert ?

Freue mich auf Eure Antworten.

Gruß

Xaver

heinrich
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Beitragvon heinrich » 29.06.2012, 18:33

wer in der 2. Häfte des Erwerbslebens 90 % gesetzlich krankenversichert war
, der wird beim Bezug von gesetzlicher Rente
=> PFLICHTmitglied.

Die freiw. Versicherung endet dann automatisch.


90 % gesetzlich krankenversichert bedeutet:
es werden alle Zeiten der gesetzlichen KK mitgerechnet
ALSO: freiwillige Mitgliedschaft, Pflichtmitgliedschaften und auch
Familienversicherungszeiten.

Xaver
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Beitragvon Xaver » 29.06.2012, 20:08

Hallo Heinrich,
meine Situation ist so, das ich von ca. 1980 bis 31.12.2011 privat versichert war.
Zur Zeit bin ich in der Familienversicherung. falls meine Frau aufhört zu arbeiten, bliebe uns der Gang in die freiwillige GV.
Nur wie geht es bei Renteneintritt weiter ?

Viele grüße

Xaver

heinrich
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Beitragvon heinrich » 29.06.2012, 21:52

aus der ersten Frage, dachte ich, zu erkennen, dass
Du freiwillig versichert warst (also freiwillige in der gesetzlichen KK)

Jetzt schreibst Du, dass du Jahrzehnte privat versichert warst.

Ja, wat denn nu

Und deine Frau:
wie und wann war die denn versichert


Und welche Einkünfte habt ihr denn
beiden getrennt
im Rentenalter.

ein Hinweis.

Möglicherweise ist es sinnvoller dies mit Deiner KK zu beSPRECHEN (reden meine ich)

So eine Frage lässt sich einem Gespräch in 3 Minuten beantwortet.

Schriftlich ist dies etwas schwerer, geht aber auch.
DANN bitte aber korrekte Angaben machen. Sonst bekommst Du die falsche Antwort.

Xaver
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Beitragvon Xaver » 29.06.2012, 22:24

Hallo Heinrich,

meine Frau war schon immer in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Alter werden wir beide eine gesetzliche Rente beziehen.

Meine Rente wird jedoch nur ca. 370 € betragen.
Hinzu kommen jährliche Kapitalerträge von insgesamt ca. 14.000 €, die dann offiziell meiner Frau zufließen.

Gruß

Xaver

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Beitragvon heinrich » 30.06.2012, 18:08

ja und wie warst Duuuuuu

denn jetzt versichert in den letzten Jahrzehnten.

Gesetzlich oder privat.

Dies ist mir immer noch nicht klar geworden.


Danach Antwort.

Xaver
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Beitragvon Xaver » 30.06.2012, 18:31

@ Heinrich

also ich war in den letzten 25 Jahren privat bei der Central krankenversichert.

Seit dem 1. Januar bin ich als Familienmitglied bei meiner Frau versichert, da ich meinen Betrieb aufgegeben habe.

Gruß

Xaver

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Beitragvon Rossi » 30.06.2012, 18:37

Okay, wenn die Rente wirklich nur 370,00 Euro beträgt und Du auch keine anderen Einkünfte im Sinne des Steuerrechts hast, dann bleibst Du sogar in der kostenlosen Familienversicherung der Ehefrau.

Die Grenze für die Familienversicherung liegt in 2012 bei 375,00 €; die Rente liegt ja drunter. Da hast Du aber Glück. Diese Grenze steigt erfahrungsgemäß jedes Jahr um ca. 5,00 €.

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Beitragvon Vergil09owl » 30.06.2012, 18:47

Die Grenze für die Familienversicherung liegt in 2012 bei 375,00 €; die Rente liegt ja drunter. Da hast Du aber Glück. Diese Grenze steigt erfahrungsgemäß jedes Jahr um ca. 5,00 €.[/quote]

Wollen wir mal hoffen das das so bleibt, 375 € sind shnell überschritten und wenn 375,50 € sind nuja..... Ich hoffe du hast bei deinem Rentenantrag einen Beitragszuschuss beantragt?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.06.2012, 19:04

Na ja lieber vergil, warum einen Beitragszuschuss? Er ist familienversichert; es gibt nur für freiwillig Versicherte einen Beitragszuschuss. Ferner muss man der DRV in der Regel auch die tatsächlich bestehende freiw. Kv. nachweisen. Von daher wird er wohl vorerst keinen Beitragszuschuss erhalten.

Aber auch, wenn die 375,00 € gering überschritten werden, kann man hier ganz gut auch flankierend reagieren, um dennoch in die kostenlose Familienversicherung zu kommen.

Nehmen wir an, dass die Rente 378,00 € beträgt; so ein Mist, dann fliegt er aus der kostenlosen Familienversicherung (oberhalb von 375,00 €) und muss den Mindestbeitrag für die freiw. Kv. in Höhe von 145,00 € berappen.

Ist doch ganz schon blöde, oder?

Was würde der Rossi in dieser Konstellation machen?

Der Rossi geht für die alte Oma von neben an, immer schön am Wochende einkaufen. Die Oma kann nämlich nicht mehr selber. Dafür hat die Oma dem Rossi immer ein paar Euros in die Hand gedrückt. So ca. 10,00 € - 15,00 € monatlich.

Sind wir uns einig, dass dies sv-technisch eine Beschäftigung ist? Ich denke mal, wir sind uns einig, richtig?

Also wird diese Beschäftigung schön bei der Mini-Job-Zentrale angemeldet, als geringfügige Beschäftigung im privaten Haushalt.

Dann gilt für die Familienversicherung mit mal eine Grenze von 400,00 € und schwuppi duppi ist man wieder in der kostenlosen Familienversicherung.

Natürlich zahlt die Omi die pauschalen Nebenabgaben für diese Bescchäftigung. Aber es sind nur 12 %, somit nur 2,00 € monatlich!

Was meinst Du, vergil?!

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Beitragvon Xaver » 30.06.2012, 21:12

Hallo allerseits,

ich danke Euch für Eure ausführlichen Antworten. Wie sieht es denn aus, wenn meine Frau vor Renteneintritt aufhört zu arbeiten ?
Nach ALG 2 mueßte sie sich freiwillig bei der gesetzlichen KV weiterversichern. Was passiert dann mit mir ? Ich denke, ich muß mich dann ebenfalls freiwilllig versichern. In diesem Falle wäre aber nichts mehr mit kostenloser Familienversicherung bei Renteneintritt ?

Ich hoffe, ich nerve nicht :-)))

Gruß

Xaver

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Beitragvon Rossi » 30.06.2012, 21:52

Okay, wenn die Holde jetzt aus dem ALG II ausscheidet, dann muss sich die Holde wohl freiwillig versichern. Denn bei 14.000 € Kapitaleinkünften, würde eine Familienversicherung über Dich nicht mehr funktionieren.

Du - selber - musst der auch der freiw. Kv. beitreten, wenn Deine Einkünfte oberhalb von 375,00 Euro monatlich liegen. Liegen die Einkünfte drunter, dann muss sich nur die Holde frewillig versichern und es ist nur 1 Beitrag zu zahlen.

Liegen allerdings Deine Einkünfte auch oberhalb von 375,00 €, dann müsst ihr euch beide freiwillig versichern. Damit zahlt ihr dann 2 x einen Beitrag!

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Beitragvon Xaver » 01.07.2012, 06:16

@ Rossi,

vielen Dank für Deine Antwort.

Gruß

Xaver

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Beitragvon DKV-Service-Center » 01.07.2012, 09:10

auweia, mein Mitleid hält sich in Grenzen,
bei 14 000 Erträge und dem Statuss verheiratet dürft für keinen von beiden die Familienversicherung greifen.

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Beitragvon Rossi » 01.07.2012, 11:03

Na ja, Rüdiger, es dürfte doch darauf ankommen, wem jetzt die Kapitaleinkünfte steuerrechtlich zugeordnet werden.

Bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung gehen einige Kasse hin und teilen diese Kapitaleinkünfte einfach durch 2. Dann hat Xaver nämlich 7.000,00 Euro an der Backe und fliegt aus der Famiienversicherung heraus.

Aber was ist, wenn eine Gütertrennung vereinbart wird und eine gleichfalls eine getrennte Veranlagung zur Steuer?


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