Hallo,
mein Arbeitsvertrag habe ich zum 15.07. (GKV-pflichtversichert) gekündigt. Aufgrund meines Resturlaubs beginne ich jedoch schon meine neue Arbeitsstelle in der Schweiz (80% =32 Std.) zu einem guten Salär, was mir als Grenzgänger sehr entgegenkommt. Mein deutscher Arbeitgeber bietet mir zusätzlich noch einen Aushilfsjob 1x wöchentlich als Minijob an.
Ab wann (gibt es eine Karenzzeit oder muß ich mich zum 01.07., 15.07.oder gar 01.08. anmelden) und falls ich in die private gehe, ist eine Rückkehr in die gesetzliche jederzeit z.B. über einen neuen Anstellungsvertrag möglich ?
Alternativvorschläge erwünscht !
Besten Dank
Vollzeitjob, jetzt MiniJob(D) und Teilzeit im Ausland (CH)
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Frage
Deutscher Staatsbürger in deutschland wohnend oder Schweizer Staatsbürger in der Schweiz wohnend?
http://www.gaav.de/grenzgaenger-krankenversicherung.php
Eine Deutsche Krankenversicherung ist nur auf freiwilliger Bassis möglich ansosnten gilt die Schweizer obglitatorische Krankenversicherung, wobie die Deutsche Krankenkasse denn die aushelfende Krankenkasse ist
http://www.bag.admin.ch/suchen/index.ht ... ltextsuche
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159445,0
http://www.gaav.de/grenzgaenger-krankenversicherung.php
Eine Deutsche Krankenversicherung ist nur auf freiwilliger Bassis möglich ansosnten gilt die Schweizer obglitatorische Krankenversicherung, wobie die Deutsche Krankenkasse denn die aushelfende Krankenkasse ist
http://www.bag.admin.ch/suchen/index.ht ... ltextsuche
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159445,0
Ich bin deutscher Staatangehöriger 34 Jahre und denke eine private deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Die Beiträge sind für mich erheblich günstiger als die gesetzliche. Aber zu welchem Zeitpunkt muß ich die Versicherung abschließen. Meines Wissens endet meine GKV zum 15.07. und müßte zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen, oder werden die Beiträge aber jeweils zum 1. des Monats berechnet und demzufolge wäre dann für mich der 01.Aug. maßgeblich, oder zählt bereits der Beginn meiner neuen Beschäftigung, denn dann wäre dass bereits der 01.07.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Es gilt Schweizer Recht, da intressiert die Deutsche GKV nicht mehr. die Krankenversicherung, sofern es sich num eine Pflcitmitgleidschaft handelt endet mit dr Beschäftigung ind Deutschland. Sollte es sich um eine freiwillige Krankenverischerung handeln aufgrund der überschreitugn der JAE Grenze endet die auch mit dem ende der Beschäftigung in Deutschland, hier sollte nur denn die gesetzliche Kasse in Deutschland über das Ende der Beschäftigung hier unterichtet werden.
http://www.bag.admin.ch/themen/krankenv ... ml?lang=de
die sSchweiz wäre denn auch für die Befreiung von der dortigen obgligatorischen KV zuständig.
Grundsätzlich wäre die geringfügige Beschäftigung auch beitragspflichtig, sofern in deutschland eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht vorliegt, schließt § 8 SGB IV iv.m § 58 SGB V aus allerdings aus.
http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... linien.pdf
http://www.bag.admin.ch/themen/krankenv ... ml?lang=de
die sSchweiz wäre denn auch für die Befreiung von der dortigen obgligatorischen KV zuständig.
Grundsätzlich wäre die geringfügige Beschäftigung auch beitragspflichtig, sofern in deutschland eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht vorliegt, schließt § 8 SGB IV iv.m § 58 SGB V aus allerdings aus.
http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... linien.pdf
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