Na ja, vielleicht durchstöberst Du das Forum hier mal.
Wir haben hiervon schon zahlreiche Fälle (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V) gehabt, die von den Kassen zunächst abgelehnt wurden.
Nicht umsonst hat Günter vermutlich gepostet:
Zitat:
wenn die Kasse die Anerkenntnis vornimmt, dann sind dies ca. 77,00 € mtl.
Unser Fall ist sehr ungewöhnlich? Bitte um Hilfe
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
CTG hat geschrieben:Wieso habe ich das Gefühl, nachdem ich ja jetzt seit einiger Zeit durch diese Foren streife, dass Rossi denkt die Kassen würden um jeden Preis versuchen so viel wie möglich von Ihren versicherten abzustauben bzw so wenig wie möglich zu zahlen?
Wenn ich einen Fall vor mir liegen habe und zu dem Schluss komme, dass Pflicht nach §5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V besteht, dann gibts daran nicht zu rütteln und derjenige wird so versichert. Ich sitz dann doch nicht davor und denke mir "Hm wie könnte ich den jetzt versichern um mehr Beiträge zu bekommen?".
Hallo,
ja! zu dieser Auffassung kann man schon kommen, aber wenn wir daran
denken, dass es sich hier immer um Einzelfälle handelt und demzufolge
dann auch nur um einzelne Kassen bzw. Kassenmitarbeiter, dann bleibt eben nur die Feststellung dass Rossi eben gerne verallgemeinert - " die Kassen"
macht eben mehr her als z.B " die BKK-Sonnenschein" oder so ähnlich.
Wenn man das weiß und immer wieder mal anmerkt, dann passt das schon,
den Ahnung von Recht und Gesetz hat er schon, der Rossi
Gruss
Czauderna
Es ist ja wahrscheinlich, dass hier viele Einzelfälle auftauchen. Denn bei wem alles glatt geht besteht keine Notwendigkeit hier im Forum Fragen zu stellen. Das Rossi Ahnung von Recht und Gesetz hat spreche ich ihm auch nicht ab, denn das hab ich schon mitbekommen, dass er die hat.
War von mir auch mehr eine Feststellung ohne Wertung.

War von mir auch mehr eine Feststellung ohne Wertung.
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