Freiw. versichert und Selbständig. Beitragsnachzahlung....

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 09.07.2012, 22:31

japp da bin ich voll bei dir.

Tammy77
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Beitragvon Tammy77 » 10.07.2012, 00:46

Rossi hat geschrieben:Tja, jenes sieht wohl nicht gut aus, wenn die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit überwiegend waren. Dann landest Du nämlich bei einer anderen Beitragbemessung.

Diese dürfte bei ca. 310,00 € mtl. liegen. Die Voraussetzungen für die sog. Härtefallbemessung (ca. 210,00 €) dürften nicht vorliegen, da Du über Mietkünfte verfügst.

Sieht wirklich nicht gut aus.

Auweia, wenn selbst Du schon 2 mal in einem Beitrag schreibt daß es nicht gut aussieht. *heul*
Die Härtefallreglung hätte soweit ich mich bisher informiert habe leider eh nicht gegriffen da man dort auch keine Kapitaleinkünfte haben darf. Und rückwirkend macht das die Kasse ja leider ohnehin nicht. :(

Das mit der Künstlerkasse war eine interessante Idee, aber wohl leider auch nicht für die Vergangenheit und so ganz konnte ich gerade eurer Diskussion auch nicht folgen. Es war teilweise auch Webdesign aber auch etwas Kundenbetreuung von daher paßt das dann auch wieder nicht.


Nach meiner bescheidenen Rechtsansicht geht es nur einfach darum, ab wann die Tätigkeit den Charakter der "hauptberuflichen Selbständigkeit" erfüllt, mehr nicht.
Dies muss man halt eben feststellen, mehr nicht!


Das kann aber nur die Kasse oder? Und ich kann da wohl auch keinen Einfluss drauf nehmen, im Grunde ist das meiner Ansicht nach auch eine Auslegungssache die wohl meist zu Ungunsten des Versicherten entschieden wird.
Wie ich schon lesen mußte scheinen die aufgewendeten Stunden auch nicht maßgeblich zu sein.

Was sagt ihr eigentlich zu dem Thema Verjährung, wird man mir im Fall des Falles Vorsatz vorwerfen können? Und ist es nicht besser selbst die Sache in die richtige Bahn zu lenken bevor es auf einen anderem Wege ans Licht kommt? Die Ungewissheit würde mich auch verrückt machen, zudem fallen ja immer noch weiter Zinsen an um so länger das zurück liegt. Ist das schon ein Fall für den Anwalt um noch schlimmeres zu verhindern, ist das jetzt schon Sozialbetrug? Oh man um so mehr ich nachdenke um so verrückter macht mich die Sache.

ICH -> ](*,) :cry:

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 10.07.2012, 07:58

guten morgen, erstmal ruhig bleiben. Erstmal muss die Kase ja feststelen ob du hauptberuflich selbständig bist. Dazu wissen wir hier zuwenig. Denn muss geschaut werden ob denn udn wann die selbständige Tätigkeit bestand udn den sehen wir weiter. Hm hat die Kasse eigentlichnie eine Einkommensprüfung gemacht?


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