Hallo zusammen,
habe das Problem,dass meine Mutter,bei der ich zuvor immer mitversichert war (gesetzliche Krankenkasse),nun die Versicherung gewechselt hat und die alte Krankenkasse angewiesen hat,mir keine Auskunft zu erteilen,bei welcher Versicherung sie nun versichert ist.
Bin 21 Jahre und nicht erwerbstätig,da ich auf einen Studienplatz warte.
Wohne allerdings bei meinem Vater,der privat versichert ist.
Wieso kann meine Mutter mir die Auskunft verweigern? Bzw Weiß jemand an wen ich mich in dieser Sache wenden kann?Die Krankenkasse mauert und will diese Info nicht rausrücken.
Bleibt ja eigentlich nur ein Anwalt,aber ich habe das Geld nicht.Gibt es nicht noch eine andere Möglichkeit?Das dauert ja auch viel zu lange bis der was erreicht hat.Aber die Beiträge sind jetzt fällig.
Wäre schön,wenn mir jemand weiter helfen könnte.
MfG
Familienversicherung: keine Auskunft von Eltern
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 24.07.2012, 18:10
Hallo,
wenn es die alte Kasse weiss, und davon gehe ich aus, dann muss sie auch die Auskunft geben, denn die Familienversicherung ist eine eigenständige Versicherung mit allen Rechten und Pflichten (ausgenommen ist hier die Beiragszahlung, da die Familienversicherung kostenlos ist). Ich würde die Kasse auf die Vorschriften des § 10 SGB V. verweisen.
Wenn die Kasse dir nicht mitteilt, dass deine Familienversicherung beendet ist und du bei der neuen Kasse (unter Nennung des Namens) eine (weitere) Familienversicherung beantragen musst, dann wuerde ich eben wegen dieser fehlenden Mitteilung auch die Kasse weiterhin in Anspruch nehmen, dies aber vorher ankündigen - ich bin sicher, die Kasse wird dir den Namen der neuen Kasse gerne mitteilen.
Gruss
Czauderna
wenn es die alte Kasse weiss, und davon gehe ich aus, dann muss sie auch die Auskunft geben, denn die Familienversicherung ist eine eigenständige Versicherung mit allen Rechten und Pflichten (ausgenommen ist hier die Beiragszahlung, da die Familienversicherung kostenlos ist). Ich würde die Kasse auf die Vorschriften des § 10 SGB V. verweisen.
Wenn die Kasse dir nicht mitteilt, dass deine Familienversicherung beendet ist und du bei der neuen Kasse (unter Nennung des Namens) eine (weitere) Familienversicherung beantragen musst, dann wuerde ich eben wegen dieser fehlenden Mitteilung auch die Kasse weiterhin in Anspruch nehmen, dies aber vorher ankündigen - ich bin sicher, die Kasse wird dir den Namen der neuen Kasse gerne mitteilen.
Gruss
Czauderna
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