mein freund, derzeit noch student und mit seiner diplomarbeit beschäftigt fängt am 1.10.07 an zu arbeiten. bis dahin ahtte er noch nie eine feste anstellung, nur ein praktika, was ja aber nciht als anstellung gesehen werden kann, soweit ich informiert bon. er war die zeit bei der bkk versichert über seine mutter (also familienversichert). er studiert in ilmenau/thüringen.
da er im august aber nun 25 geworden ist, musste er sich jetzt selbst versichern und ist in einem sogenannten studentenversicherungstarif der bkk drinnen. nun möchte er aber mit dem beginn seiner arbeit in eine günstigere versicherung einsteigen. allerdigs stellt sich die bkk quer und sagt was von 18 monaten in einer familienversicherung etc.
dazu kommt, dass er gerne unsere 2 gemeinsamen kinder (die im moment noch über meinen papa seine familienversicherung laufen (wie ich auch), mit in seine familienversicherung nehmen....
wie sieht es mit der kündigungsfrist bei solchen studententarifen aus?
danke
kv bei erstarbeitnehmer
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
als Familienversicherter ist man nicht Mitglied einer Krankenkasse, sondern nur Versicherter. Mit Beginn des Studententarifes ist dein Freund Mitglied geworden. Jetzt gilt die 18-monatige Bindungsfrist. Erst wenn die abgelaufen ist, kann er wechseln. Wenn die Kasse die Beiträge erhöht, kann er auch schon vorher wechseln.
als Familienversicherter ist man nicht Mitglied einer Krankenkasse, sondern nur Versicherter. Mit Beginn des Studententarifes ist dein Freund Mitglied geworden. Jetzt gilt die 18-monatige Bindungsfrist. Erst wenn die abgelaufen ist, kann er wechseln. Wenn die Kasse die Beiträge erhöht, kann er auch schon vorher wechseln.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste