Hallo,
leider konnte ich kein passendes Thema zu meinem Fall finden.
Nehmen wir an, man war lange Jahre in Deutschland gesetzlich krankenversichert, dann ein Jahr in der PKV.
Nun geht man ins (europäische Ausland), wo man gesetzlich versichert ist.
Ist es möglich bei einer Rückkehr nach Deutschland (ohne Arbeitsvetrag) freiwillig Mitglied der GKV zu werden?
Müssen dazu 12 Monate Mitgliedschaft in der GKV im Ausland nachgewiesen werden?
MfG
Meho
Rückkehr Asuland PKV/ GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wenn Du vorher in Deutschland nur 1 Jahr privat versichert gewesen bist, dann brauchst Du keine 12 Monate GKV in dem EU/EWG Land.
Du kannst Dich zwar nicht freiwillig (12 Moante VVZ) in Deutschland versichern, aber Du unterliegst der sog. Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V). Dies ist eine Pflichtversicherung; die Beitragshöhe ist gleich.
Bei der Bürgerversicherung muss man einfach nur zuletzt GKV versichert sein, wie lange die GKV war, spielt keine Rolle.
Du kannst Dich zwar nicht freiwillig (12 Moante VVZ) in Deutschland versichern, aber Du unterliegst der sog. Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V). Dies ist eine Pflichtversicherung; die Beitragshöhe ist gleich.
Bei der Bürgerversicherung muss man einfach nur zuletzt GKV versichert sein, wie lange die GKV war, spielt keine Rolle.
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