Wer mag mir einen Bescheid erklären?

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Ruaidh
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Wer mag mir einen Bescheid erklären?

Beitragvon Ruaidh » 11.08.2012, 13:43

Hallo! Ich verstehe beim besten Willen das Beamtendeutsch in einem Bescheid nicht.

Zur Konstellation:

Die Familie ist eine Patchworkfamilie:

Mann und leibliche Tochter, Frau und leiblicher Sohn, keine gemeinsamen Kinder. Mann und Frau sind verheiratet.

Frau ist in der PKV, leiblicher Sohn wurde damals (als es noch möglich war) abgelehnt.
Mann ist in der GKV, aufgrund des zu hohen Einkommens der Frau freiwillig versichert.
Tochter ist seit September 2011 selbst in der GKV versichert, weil sie im Rahmen ihrer Berufsausbildung ein ganzjähriges Praktikum absolviert hat.
Sohn ist beim leiblichen Vater familienversichert, also nicht beim Mann.

So weit, so klar.

Der heutige Bescheid des Mann ergibt einen monatlichen Gesamtbeitrag von 239,54 € rückwirkend ab 1.3.12, Februar und Januar des Jahres wurden manuell extra gerechnet und liegen ungefähr gleich.
Bisher wurden jedoch ~ 160 € gezahlt. Dieser Beitrag wurde im letzten Jahr errechnet, es gab seitdem keine Änderungen - gibt es seit Jahren nicht.

Für die Beitragsberechnung wurden nach § 240 Abs. 5 SGB i.V.m. § 2 Abs. 4 der Beitragsverfahrensgrundsätze (BVSzGS) nacheinander Ihre eigenen beitragspflichtigen Einnahmen (= 0 €) und die Bruttoeinnahmen Ihres Ehegatten - begrenzt auf die Hälfte dieser Gesamteinnahmen (= 1421,60 €) - zugrunde gelegt.
Es wurde kein Kürzungsbetrag für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder berücksichtigt.


Ich würde gern wissen: Was sind gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder?
Und warum erfolgt hier nun keine Anrechnung eben dieser Kinder?


Vielen Dank!

Edit: Ich vergaß: Tochter seit Mai 20, Sohn seit August 13.

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Beitragvon CTG » 11.08.2012, 19:21

Hallo Ruaidh.
Es kommt nicht nur darauf an ob die Kinder unterhaltsberechtigt sind, sondern auch ob sie mit beiden Teilen, also dir und deiner Frau verwandt sind.

Da deine Tochter älter ist als dein Sohn, gehe ich davon aus, dass auch sie nicht dein leibliches Kind ist.
Somit wird der Punkt verwandt schon nicht erfüllt und die Kinder werden leider nicht angerechnet.

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Beitragvon Ruaidh » 13.08.2012, 00:05

Danke für die erste Antwort.

Das bedeutet, dass nur die leiblichen Kinder beider Eltern angerechnet werden?
Und was ist mit den anderen Kindern? Die brauchen wohl nichts zu essen?

Und wenn alle miteinander verwandt sein müssen, warum wird dann das Geld der Frau angerechnet, nicht aber ihr Kind?
Ist das überhaupt mit dem GG vereinbar?

Achja, und bis zum letzten Jahr wurde die Tochter ja berücksichtigt. Soll ich da die Hunde schlafen lassen?

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Beitragvon CTG » 13.08.2012, 17:44

Ja so sieht es leider aus.
Ich zitiere hier mal den § 240 Abs. 5 SGB V für dich (aufs wesentliche gekürzt):

§ 240
(5) Soweit bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder das Einkommen von Ehegatten [...] berücksichtigt wird, ist von diesem Einkommen für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind [...].

Das macht die Sache ziehmlich klar.
Ich denke die Konstellation die bei dir vorliegt ist für Familien leider eine der ungünstigsten was die Sozialversicherung angeht.
Der Gesetzgeber will mit diesen Regelungen erreichen, dass sich die Leute überlegen ob sie wirklich in die PKV wechseln wollen.
Grade für Familien, ob Patchwork oder nicht, kann es teurer werden wenn ein Elternteil in der PKV versichert ist.

Ob das mit dem GG vereinbar ist kann ich nicht sagen. Aber ich wüsste auch nicht gegen welches GG diese Art Regelung verstoßen sollte.


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