Diskrepanzen bei Beitragsforderungen?

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Gerd W
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Diskrepanzen bei Beitragsforderungen?

Beitragvon Gerd W » 17.08.2012, 21:00

Hallo,
ich bin freiwillig bei einer GKV versichert und hatte 2011 ziemliche Schwierigkeiten, meine Beiträge zu bezahlen. Seit etwa zehn Monaten bezahle ich regelmäßig jeden Monat einen Beitrag, bin aber regelmässig etwa einen Monat im Verzug. Also wenn am 15. Mai der Beitrag für April fällig ist, bezahle ich kurz vor dem 15 Juni.

Ich erhalte Bescheide, in denen ich dazu aufgefordert werde, meinen Beitragsrückstand auszugleichen. Aber Ende Mai, wo ich normalerweise für den Monat April gemahnt werden müsste, kam nichts. Also habe ich selbstständig Geld überwiesen, nur mit Angabe meiner Versichertennummer. Sonst beziehe ich mich zusätzlich auf ihren Bescheid ( zB Beitrag laut Bescheid...)

Dann habe ich kürzlich ein Schreiben erhalten, der mich dazu auffordert, für April zu bezahlen. Ich erwiderte, ich hätte doch überwiesen, und die meinten ich hätte den Monat einfach vergessen. Dann haben die mir einen Beitragskontoauszug geschickt, und dort ist angegeben, dass ich jeden Monat bis jetzt einen Betrag bezahlt habe. Aber es ist ein Soll vorhanden, wohl zusammengesetzt aus aktuellen Forderungen (völlig Ok) und einem Soll, dass ich nicht zuordnen kann. Ob das sich zusammengetragen hat, oder das Säumniszuschläge sein sollen oder k.A.

Nun haben sie zur Vollsteckung weitergeleitet: "Beiträge 01.04.2012 bis ...30.04.2012"
+ Säumniszuschlag

Und dann steht da noch Bescheid ..... vom 16.05.2012

Also zusammengefasst: Ich habe regelmässig Beiträge bezahlt wie es in den Bescheiden angegeben wurde, einmal fehlte der Bescheid, hab aber bezahlt so wie üblich und Monate später heisst es plötzlich, ich hätte den Monat nicht bezahlt.

Weiss jemand, was es damit auf sich haben könnte? Ich könnte mir denken, dass ich Einwendungen erheben könnte, da ich doch regelmässig auf ihre Forderungen reagiert hab.

Und an meine GKV kann ich mich schlecht wenden, da sie mich , wie es mir scheint, abwimmeln wollten, und sagten, ich hätte nichts überwiesen, entgegen dem Beitragskontoausdruck, den sie mir geschickt hatten.

Edit: Merkwürdig war auch, dass sie jetzt irgendwie sehr erpicht darauf waren, dass ich erst diesen so angegebenen "April Beitrag" bezahle, und nicht laufende Forderungen. Ich habe mich aber ausdrücklich bei Überweisungen nur auf aktuelle Beiträge bezogen.

Gruß

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 17.08.2012, 22:49

Hallo ,
klingt kompliziert - was ich gelesen habe ist, dass du regelmässig den Beitrag zu spät zahlst, also den März beispielsweise, der am 15. April fällig ist, erst am am 15. Mai - ist das richtig so ??
Zahlst du eigentlich auch immer die Säumniszuschläge dafür ??
Wenn nicht, solltest du dich mit deiner Kasse nicht anlegen, denn da sparst du Geld. Wenn ja, dann sei doch der Kasse dankbar, sie will verhindern dass zu zukünftig Säumniszuschläge zahlst.
Du solltest aber deinen Kontoauszug von der Kasse mit deinen Bankauszügen vergleichen können, sicher lässt sich da der "fehlende" Monat auch finden.
Was man allerdings sagen muss, dass so mancher Kontoauszug allein von der Optik nicht gerade Kundenfreundlich ist - hängst aber von der Kasse und deren Technik ab.
Gruss
Czauderna

Gerd W
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Beitragvon Gerd W » 18.08.2012, 00:33

Hallo, danke für deine Antwort.

Czauderna hat geschrieben:Hallo ,
klingt kompliziert - was ich gelesen habe ist, dass du regelmässig den Beitrag zu spät zahlst, also den März beispielsweise, der am 15. April fällig ist, erst am am 15. Mai - ist das richtig so ??


Ja, und ich zahle auch Säumniszuschläge und Mahngebühren. Problem ist dass sie es so darstellen / geltend machen, als wäre ich einer bestimmten Forderung (Beitrag für April) nicht nachgekommen. Ich bin jedem Beitragsbescheid nachgekommen, zumindest seit November. Insgesamt geht das weit zurück und es ist schwierig, da einen Überblick zu verschaffen.

Und die geforderte Summe ist nicht mal ein kompletter Monatsbeitrag, sondern ein Monatsbeitrag abzüglich 40 Euro.

Und falls es doch irgendwie ein geschuldeter Betrag aus der Vergangenheit ist, habe ich nicht das Recht zu erfahren, wann genau diese Schuld entstand und woraus sie besteht? Nicht in Form eines Beitragskontoauszugs mit 150 Einträgen, wo ich alles abgleichen müsste mit Bankkontoauszügen, sonden ein expliziter Bezug wie üblich.

Irgendwie blicke ich beim SGB nicht durch; die Krankenkasse muss mich nicht über geschuldete Beträge informieren? Bzw. wenn sie das mal getan hatte und ich das bei meinem momentanen Schuldenberg nicht wahrgenommen hatte, dann kann sie das stillschweigend schleifen lassen ohne Forderungen zu stellen, und dann eventuell später Säumniszuschlage erheben (oder nur den ursprünglichen Schuldbetrag)?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.08.2012, 09:59

Hallo,
hier kann man nur vermuten .
ich vermute, dass Du irgenwann, also zum Beginn
des jetzigen Versicherungsverhaeltnisses eine
Beitragseinstufungsmitteilung erhalten hast.
Weitere Mitteilungen werden offenbar nur dann
versandt, wenn sich die individuellen Verhaeltnissr
aendern, also nicht bei Beitragssatzveraenderungen
oder Veraenderungen der Bemessungsgrenzen.
Ich vermute weiter, dass du evtl. irgendwann mal einen
Ueberweisungstermin Vergessen hast und es deshalb
zu dieser Verspaetung und zu Berechnung von
Saeumniszuschlaegen kam. Ich kenne es so, das in solchen Faellen
bei eingehenden Zahlungen eine Verrechnung mit Restsummen
vorgenommen wird wenn der Absender nicht klar auf der Ueberweisung
vermerkt hat, dass der Betrag fuer einen bestimmten Monat gedacht ist.
Da wird so ein Beitragskonto schnell unuebersichtlich.
Allerdings waere es von der Kasse korrekt gewesen, dir
nach jeder vorgenommenen Verrechnung einen aktuellen Stand
des Beitragskontos zu uebersenden, was sie offenbar
nicht getan hat.
Klaren koennt ihr, also die Kasse und Du nur gemeinsam.
wenn die Kasse dir miiteilen wuerde, dass der Beitrag fuer einen
bestiimten fehlt, dann muesstest doch auch das anhand deiner
Unterlagen nachvollziehen koenn ?
Gruss
Czauderna


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