Berufsunfähigkeit (Rente) in der Elternzeit
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Berufsunfähigkeit (Rente) in der Elternzeit
Hallo, ich bin seit Juli 2011 In Elternzeit, wurde ein halbes Jahr später durch einen Unfall Berufsunfähig, meine Elternzeit endet im Oktober 2013.
Ich bekomme seit März eine private BU-Rente, muss ich das der Gesetzlichen Krankenkasse melden und mich freiwillig Versichern oder bin ich weiterhin durch die Elternzeit (bis Okt. 2013) versichert?
Hat da jemand Erfahrungen würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
Ich bekomme seit März eine private BU-Rente, muss ich das der Gesetzlichen Krankenkasse melden und mich freiwillig Versichern oder bin ich weiterhin durch die Elternzeit (bis Okt. 2013) versichert?
Hat da jemand Erfahrungen würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen, dass für mich die Entscheidung der DRV nicht nachvollziehbar ist.
Auch die DRV lehnt sehr gerne mit dieser Klamotte ab.
Heute geht es nur noch darum, wer was aus welchem Töpfchen bezahlt. Es darf auf keinen Fall das eigene Töpfchen sein.
Wenn Du mich fragst, dann bist Du ein klassischer sog. Arbeitsmarktrentner, der als Bonbon die volle Erwerbsminderungsrente erhalten muss.
Aber für diese Klamotte sind wir hier im falschen Forum.
Auch die DRV lehnt sehr gerne mit dieser Klamotte ab.
Heute geht es nur noch darum, wer was aus welchem Töpfchen bezahlt. Es darf auf keinen Fall das eigene Töpfchen sein.
Wenn Du mich fragst, dann bist Du ein klassischer sog. Arbeitsmarktrentner, der als Bonbon die volle Erwerbsminderungsrente erhalten muss.
Aber für diese Klamotte sind wir hier im falschen Forum.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
@rossi: Da Du ja immer viel Wert auf Exaktheit legst: Elternzeit führt auch bei sonst pflichtversichert Beschäftigten nicht automatisch zur Beitragsfreiheit. Denn diese besteht nur während des Elterngeldbezuges und auch nur für das Elterngeld selbst. Dass in der Regel auch in der sonstigen Elternzeit keine Beiträge zu zahlen sind, liegt daran, dass kein beitragspflichtiges Entgelt gezahlt wird. Einkünfte aus Versorgungsbezügen wären aber in dieser Zeit grds. beitragspflichtig. Ob es sich bei der privaten BU-Rente um einen Versorgungsbezug handelt, weiß ich nicht.Rossi hat geschrieben:Während der Elternzeit bist Du dann auch beitragsfrei versichert.
MfG
ratte1
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
eine private BU-Rente,
würde mich heißen das du die Beiträge allein getragen hast ohne das dein Arbeitgeber dir diese Versicherung als zusätzliche Lohnleistung finanziert hat. Grob kann man sagen alles was dein Arbeitgeber die mit finanziert hat an Vorsorgeleistungen aus denen dir denn im Alter eine Rente entsteht z. b, ist als Versorgungsbezug zu betrachten. In diesem Fall nicht. bleibt also unverbeitragt. Die zuständige Kasse hätte sich denn bei dir gemeldet wenn du denn eine Rente vom DRV erhalten würdest bzw die hätte dir einen Beitragsbescheid über die Rente ausstellen müssen, nach dem denn ein Einkommensanfrage bei Rentenbewilligung erfolgt wäre. z.B
würde mich heißen das du die Beiträge allein getragen hast ohne das dein Arbeitgeber dir diese Versicherung als zusätzliche Lohnleistung finanziert hat. Grob kann man sagen alles was dein Arbeitgeber die mit finanziert hat an Vorsorgeleistungen aus denen dir denn im Alter eine Rente entsteht z. b, ist als Versorgungsbezug zu betrachten. In diesem Fall nicht. bleibt also unverbeitragt. Die zuständige Kasse hätte sich denn bei dir gemeldet wenn du denn eine Rente vom DRV erhalten würdest bzw die hätte dir einen Beitragsbescheid über die Rente ausstellen müssen, nach dem denn ein Einkommensanfrage bei Rentenbewilligung erfolgt wäre. z.B
Jooh ratte1
Zitat:
Da Du ja immer viel Wert auf Exaktheit legst:
Elternzeit führt auch bei sonst pflichtversichert Beschäftigten nicht automatisch zur Beitragsfreiheit. Denn diese besteht nur während des Elterngeldbezuges und auch nur für das Elterngeld selbst. Dass in der Regel auch in der sonstigen Elternzeit keine Beiträge zu zahlen sind, liegt daran, dass kein beitragspflichtiges Entgelt gezahlt wird. Einkünfte aus Versorgungsbezügen wären aber in dieser Zeit grds. beitragspflichtig. Ob es sich bei der privaten BU-Rente um einen Versorgungsbezug handelt, weiß ich nicht.
Jenes ist mir bekannt, es steht ja sogar ausdrücklich im Gesetz (§ 224 SGB V). Wir hatten damals im ALG II bei den Kunden mit Elternzeit bzw. Elterngeldbezug die Problematik
Aber hier hat der Kunde die LV mit BUZ wohl selber bedient. Es dürfte sich somit nicht um einen Versorgungsbezug handeln und daher auch nicht beitragspflichtig.
Zitat:
Da Du ja immer viel Wert auf Exaktheit legst:
Elternzeit führt auch bei sonst pflichtversichert Beschäftigten nicht automatisch zur Beitragsfreiheit. Denn diese besteht nur während des Elterngeldbezuges und auch nur für das Elterngeld selbst. Dass in der Regel auch in der sonstigen Elternzeit keine Beiträge zu zahlen sind, liegt daran, dass kein beitragspflichtiges Entgelt gezahlt wird. Einkünfte aus Versorgungsbezügen wären aber in dieser Zeit grds. beitragspflichtig. Ob es sich bei der privaten BU-Rente um einen Versorgungsbezug handelt, weiß ich nicht.
Jenes ist mir bekannt, es steht ja sogar ausdrücklich im Gesetz (§ 224 SGB V). Wir hatten damals im ALG II bei den Kunden mit Elternzeit bzw. Elterngeldbezug die Problematik
Aber hier hat der Kunde die LV mit BUZ wohl selber bedient. Es dürfte sich somit nicht um einen Versorgungsbezug handeln und daher auch nicht beitragspflichtig.
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