Umsiedlung
-Schwager kommt 30.10. 2012 n. Deutschland.
-Hauptwohnsitz wird sofort bei uns im Haus angemeldet.
-ich will mit ihm gleich am o1.11. zum Arbeitsamt > arbeitssuchend melden.
Frage: ist er dann gleich als arbeitssuchend versichert ?
Ungarn > Deutschland für immer
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Nö, nicht gleich, grudnsätzlich ist er erstmal für 3 Monate weiter über die Ungarische KV, gesetzliche versichert, wenn er in Ungarn ALG bezogen hat / bezieht, versichert ist, müßte er sich denn eine deutsche Krankenkasse zur Leistungsaushilfe melden. Krankenversichert wäre denn wenn er denn ALG II bekommt bekommt er alldings erst nach 3 Monaten § 7 SGB II Abs 2 .Grundsätzlich ist erst mit Wirkudn des Saueraufenthaltes nach 3 Monaten gesetzlich zu versichern. Ansonsten ist das Sozialamt zuständig erstmal zuständig.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/K ... Ungarn.htm
Mal hier noch die eine anlaufstelle die die DVKA. zur weiteren Beratung diei wahrscheinlich intensiv nötig ist
Bzw durch die Bundesagentur für Arbeit der örtlichen ARGE, JobCenter usw.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/S ... ld&x=9&y=8
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... 02-23.html
Ggf käme noch eine private Incomming Versicherung in Betracht wenn keine KV in Ungarn besteht bzw es käme denn die Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 in Betracht. Macht denn 147 € im Monat für die ersten 3 Monate oder länger, wenn denn kein ALG II / I Anspruch bestehen sollte, bzw eine Beschäftigung aufgenommen wird.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/K ... Ungarn.htm
Mal hier noch die eine anlaufstelle die die DVKA. zur weiteren Beratung diei wahrscheinlich intensiv nötig ist
Bzw durch die Bundesagentur für Arbeit der örtlichen ARGE, JobCenter usw.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/S ... ld&x=9&y=8
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... 02-23.html
Ggf käme noch eine private Incomming Versicherung in Betracht wenn keine KV in Ungarn besteht bzw es käme denn die Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 in Betracht. Macht denn 147 € im Monat für die ersten 3 Monate oder länger, wenn denn kein ALG II / I Anspruch bestehen sollte, bzw eine Beschäftigung aufgenommen wird.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste