Hallo an alle,
erst einmal: Falls das Thema nicht hierher passt, verschiebe es jemand bitte. Dankeschön!
Es geht um folgendes:
Meine Mutter war einige Zeit arbeitslos und hat vom Jobcenter Leistungen bezogen, die auch ihre Krankenversicherung bezahlt haben.
Irgendwann kamen dann Briefe von der Krankenkasse an (wir haben unsere Krankenkassenkarten ja einfach weitergenutzt), in der geschrieben war, dass Leistungen unrecht beansprucht wurden - wir waren anscheinend nicht mehr versichert (wieso auch immer)
Jedenfalls haben wir alle jeweiligen Arztrechnungen schön bezahlt, usw. und meine Mutter wurde selbständig. Da waren wir auf der Suche nach einer Krankenkasse - doch keiner akzeptierte uns, die Antwort war immer:
Sie müssen die Beiträge der Monate (18 Monate), die Sie nicht versichert waren, vor einer Versicherungsinanspruchnahme abbezahlen.
Bei welcher Kasse wir auch anfrugen, wir erhielten eben dieselbe Antwort.
Jetzt ist meine Frage - auf welcher gesetzlichen Grundlage besteht dies? Für nicht bezogene Leistungen auch noch zu bezahlen?
Ja, im Allgemeinen besteht eine Versicherungspflicht. Aber schreibt die auch vor, dass bei Nichtversicherung die Beiträge dennoch gezahlt werden müssen?
Ich bitte freundlichst um Aufklärung, danke.
Unversicherte Monate Beitragsnacherhebung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Okay, jetzt muss man aber aufpassen.
Grundsätzlich besteht eine Nachzahlungspflicht für die Zeiträume, in denen man vermeintlich nicht versichert war. Allerdings ist die Nachzahlung des Beitragsanspruches unter Umständen von der Kasse verwirkt worden. D.h., man kommt hier ohne Nachzahlung raus und die Kasse muss die Mutter auch so nehmen.
Nach der Schilderung hat die Mutter anschließend die Karte noch benutzt. Hat die Krankenkasse von der Mutter die Leistungen, die aufgrund der Kartennutzung in Anspruch genommen wurden, zurückgefordert?
Wenn ja, dann stelle mal ein paar Zeilen von diesem Schreiben hier ein.
Dann sehen wir weiter.
Grundsätzlich besteht eine Nachzahlungspflicht für die Zeiträume, in denen man vermeintlich nicht versichert war. Allerdings ist die Nachzahlung des Beitragsanspruches unter Umständen von der Kasse verwirkt worden. D.h., man kommt hier ohne Nachzahlung raus und die Kasse muss die Mutter auch so nehmen.
Nach der Schilderung hat die Mutter anschließend die Karte noch benutzt. Hat die Krankenkasse von der Mutter die Leistungen, die aufgrund der Kartennutzung in Anspruch genommen wurden, zurückgefordert?
Wenn ja, dann stelle mal ein paar Zeilen von diesem Schreiben hier ein.
Dann sehen wir weiter.
Hallo,
"wieso auch immer", das scheint der Knackpunkt in der Geschichte zu sein.
Ich gehe mal davon aus, dass das Arbeitslosengeld geendet hat (warum auch immer) und vom Recht der Weiterversicherung kein Gebrauch gemacht wurde.
Die Frag wäre erst einmal zu klären - wurde die Mutter seinerzeit, als das Arbeitslosengeld endet nicht von der Kasse angeschrieben und darüber informiert, dass der Krankenversicherungsschutz gefährdet ist oder nicht mehr besteht, wenn sie sich nicht mit der Kasse deshalb in Verbindung setzt - normalerweise werden an solche Anfrage mindestens einmal erinnert.
Wenn das nicht der Fall war, dann geht es weiter mit Rossi.
Gruss
Czauderna
"wieso auch immer", das scheint der Knackpunkt in der Geschichte zu sein.
Ich gehe mal davon aus, dass das Arbeitslosengeld geendet hat (warum auch immer) und vom Recht der Weiterversicherung kein Gebrauch gemacht wurde.
Die Frag wäre erst einmal zu klären - wurde die Mutter seinerzeit, als das Arbeitslosengeld endet nicht von der Kasse angeschrieben und darüber informiert, dass der Krankenversicherungsschutz gefährdet ist oder nicht mehr besteht, wenn sie sich nicht mit der Kasse deshalb in Verbindung setzt - normalerweise werden an solche Anfrage mindestens einmal erinnert.
Wenn das nicht der Fall war, dann geht es weiter mit Rossi.
Gruss
Czauderna
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