Leistung bei Familienversicherung in der GKV

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erich_43
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Leistung bei Familienversicherung in der GKV

Beitragvon erich_43 » 03.10.2012, 19:23

Meine Frau ist voll Erwerbsunfähig und über mich mit familienversichert.
Sie war selbständig, hat danach 2 Jahre in Festanstellung gearbeitet. Da ihr 12 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche RV fehlen, erhält sie keine Rentenbeiträge aus der gesetzlichen RV. Jetzt hat die private EU-Versicherung, seit Januar 2012 Leistungen in Höhe von monatlich ca. 1000,00€ ausgezahlt. Diese Leistung ist bis zur entgültigen Klärung der Krankheit befristet und muss durch Untersuchungen stets nachgewiesen werden. Nun meine Fragen:
- wie muss sich meine Gattin versichern, bleibt die Familienversicherung bestehen, oder muß sie sich freiwillig versichern?
- muß im Falle einer freiwilligen Versicherung der Zeitraum ab Januar nachbezahlt werden?
- welche Freibeträge gibt es?
- was darf als Ausgaben für den Lebensunterhalt angerechnet werden?
- was passiert wenn die Leistungen der privaten EU-Versicherung eingestellt werden?
Über eine schnelle Antwort würde ich sehr freuen.
MfG Erich_43

Czauderna
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Re: Leistung bei Familienversicherung in der GKV

Beitragvon Czauderna » 03.10.2012, 19:32

erich_43 hat geschrieben:Meine Frau ist voll Erwerbsunfähig und über mich mit familienversichert.
Sie war selbständig, hat danach 2 Jahre in Festanstellung gearbeitet. Da ihr 12 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche RV fehlen, erhält sie keine Rentenbeiträge aus der gesetzlichen RV. Jetzt hat die private EU-Versicherung, seit Januar 2012 Leistungen in Höhe von monatlich ca. 1000,00€ ausgezahlt. Diese Leistung ist bis zur entgültigen Klärung der Krankheit befristet und muss durch Untersuchungen stets nachgewiesen werden. Nun meine Fragen:
- wie muss sich meine Gattin versichern, bleibt die Familienversicherung bestehen, oder muß sie sich freiwillig versichern?
Hallo, nein, die Familienversicherung bleibt nicht bestehen, da sie die Einkommensgrenzen dafür überschreitet (375,00 €).
- muß im Falle einer freiwilligen Versicherung der Zeitraum ab Januar nachbezahlt werden?
ja
- welche Freibeträge gibt es?
nein
- was darf als Ausgaben für den Lebensunterhalt angerechnet werden?
nichts
- was passiert wenn die Leistungen der privaten EU-Versicherung eingestellt werden?
wenn sonst keijne Einnahmen erzielt werden, wieder die Familienversicherung
Über eine schnelle Antwort würde ich sehr freuen.
MfG Erich_43


war so schnell wie möglich.
Gruss
Czauderna

erich_43
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Beitragvon erich_43 » 03.10.2012, 20:42

Danke Czauderna für die sehr schnelle Antwort am "Feiertag"!

Muß trotzdem nochmal nachhacken.
Wie hoch fällt die Nachzahlung pro Monat in etwa aus?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.10.2012, 20:50

erich_43 hat geschrieben:Danke Czauderna für die sehr schnelle Antwort am "Feiertag"!

Muß trotzdem nochmal nachhacken.
Wie hoch fällt die Nachzahlung pro Monat in etwa aus?


Hallo,
also bei 1000,00 € mtl. wären das pro Monat 168,50 € incl. Pflegeversicherung
(Elterneigenschaft vorausgesetzt)
Gruss
Czauderna

erich_43
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Beitragvon erich_43 » 03.10.2012, 21:12

Danke für die Hilfe.


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