Liebe Forumsmitglieder,
meine Freundin hat die Plege Ihrer Mutter (Plegestufe2) übernommen.
Weil die Plege länger dauert hat sie inzwischen auch ihre Arbeitsstelle gekündigt und bekommt das Pflegegeld und die Rentenversicherung bezahlt.
Jetzt ist sie selbst schwer erkrankt. Wie geht es weiter, wenn sie die Pflege nicht mehr voll ausführen kann?
Vielen Dank im Voraus
Valentina
Schwere Erkrankung während der Zeit der Pflege der Mutter
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
wenn die Pflegeleistung unter 14 wchtl. absinkt, dann fällt die Übernahme der RV-Beiträge durch die Pflegekasse weg. Was das PFlegegeld betrifft, so steht nich ihr dieses Geld zu sondern der zu Pflegenden, insofern dürfte sich da nichts ändern wenn die Mutter weiter das Geld an die Tochter gibt.
Gruss
Czauderna
wenn die Pflegeleistung unter 14 wchtl. absinkt, dann fällt die Übernahme der RV-Beiträge durch die Pflegekasse weg. Was das PFlegegeld betrifft, so steht nich ihr dieses Geld zu sondern der zu Pflegenden, insofern dürfte sich da nichts ändern wenn die Mutter weiter das Geld an die Tochter gibt.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Was das PFlegegeld betrifft, so steht nich ihr dieses Geld zu sondern der zu Pflegenden
Darf ich da mal einhaken?
Meine Mutter pflegt auch unsere Oma, die Pflegestufe II hat.
Das Pflegegeld geht auf das Konto der Oma und bleibt da auch.
Das kann doch aber eigentlich nicht Sinn der Sache sein, oder?
Das Pflegegeld ist doch kein "Schmerzensgeld", sondern soll dazu dienen, die Pflegekräfte bzw. hier die Angehörigen zu "entlohnen", oder sehe ich das falsch?
lg lotte
lotte33 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Was das PFlegegeld betrifft, so steht nich ihr dieses Geld zu sondern der zu Pflegenden
Darf ich da mal einhaken?
Meine Mutter pflegt auch unsere Oma, die Pflegestufe II hat.
Das Pflegegeld geht auf das Konto der Oma und bleibt da auch.
Das kann doch aber eigentlich nicht Sinn der Sache sein, oder?
Das Pflegegeld ist doch kein "Schmerzensgeld", sondern soll dazu dienen, die Pflegekräfte bzw. hier die Angehörigen zu "entlohnen", oder sehe ich das falsch?
lg lotte
Hallo,
dsoch es ist so, dass ausschliesslich der oder die zu Pflegende Anspruch auf das Pflegegeld hat - was der Betreffende damit macht bleibt ihm/ihr allein überlassen - logisch ist es schon, dass das Geld auch ganz oder teilweise an die jeweilige PFlegepersonen weitergegeben wird ist aber keine Verpflichtung. Was die Pflegekasse angeht, so will die natürlich schon sichergestellt haben, dass auch die PFlege tatsächlich und ordentlich durchgeführt wird - deshalb muss z.B. bei Pflegestufe 1+ 2 und nur Pflegegeldbezug einmal im Halbjahr ein sog. "Beratungseinsatz" durch einen zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden und dieser bestätigt der Kasse dann die Sicherstellung der Pflege als solches.
Konkret auf den geschilderten Fall, die Mutter kann, muss aber nicht die Tochter für die Pflege "entlohnen".
Gruss
Czauderna
ckerner hat geschrieben:Vielen Dank Czauderna für Deine schnelle Antwort.
Ich bin überrascht, daß die pflegenden Personen nicht abgesichert sind, wenn sie selbst erkranken.
Hart trifft es jene, die ihre Arbeitsstelle aufgegeben haben. Denn im Beruf ist man bei Krankheit abgesichert.
Valentina
Hallo,
na ja, so ganz ohne Absicherung muss es dann doch nicht sein - wenn die Pflegeperson mehr als 14 Stunden pro Woche pflegt und nicht selbst mehr als 30 Stunden berufstätig ist oder Beamtin ist, dann ist sie zumindest als PFlegeperson rentenversichert und die gesamten Beiträge von der Pflegekasse getragen, d.h. Steigerung des Rentenanspruchs oder sogar Erwerb eines Rentenanspruchs.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
danke für Deine Antwort.
Ich meinte mit nicht abgesichert: den Fall der Krankheit.
Wenn eine pflegende Person, die Pflege wegen eigener Erkrankung nicht mehr voll ausüben kann, verliert sie auch die Weiterzahlung ihrer Rentenversicherung. Im Beruf würde weitergezahlt werden.
Habe ich das so richtig verstanden?
Valentina
danke für Deine Antwort.
Ich meinte mit nicht abgesichert: den Fall der Krankheit.
Wenn eine pflegende Person, die Pflege wegen eigener Erkrankung nicht mehr voll ausüben kann, verliert sie auch die Weiterzahlung ihrer Rentenversicherung. Im Beruf würde weitergezahlt werden.
Habe ich das so richtig verstanden?
Valentina
Hallo,
man muss unterscheiden warum die Pflegetätigkeit unterbrochen wird - liegt es in der Person der Pflegenden begründet, dann sind das weniger als ein Kalendermonat im Jahr bzw. weniger als Sechs Wochen Urlaub, die keine Unterbrechung der Rentenversicherungspflicht auslösen.
Liegt es in der Person des zu Pflegenden begründet, dann gilt
bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr
in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung
in den ersten vier Wochen häuslicher Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung
in den ersten vier Wochen einer stationären Reha-Maßnahme
für das Fortbestehen der Rentenversicherungspflicht
Gruss
Czauderna
man muss unterscheiden warum die Pflegetätigkeit unterbrochen wird - liegt es in der Person der Pflegenden begründet, dann sind das weniger als ein Kalendermonat im Jahr bzw. weniger als Sechs Wochen Urlaub, die keine Unterbrechung der Rentenversicherungspflicht auslösen.
Liegt es in der Person des zu Pflegenden begründet, dann gilt
bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr
in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung
in den ersten vier Wochen häuslicher Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung
in den ersten vier Wochen einer stationären Reha-Maßnahme
für das Fortbestehen der Rentenversicherungspflicht
Gruss
Czauderna
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