Keine Krankenversicherung und nun?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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nagut
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Keine Krankenversicherung und nun?

Beitragvon nagut » 24.11.2012, 02:12

Hallo, ich glaube ich bin ein kniffliger Fall:

Alter 42 Männlich.

Ich war 8 Jahrelang Soldat, habe dann am Ende meiner Dienstzeit ne Ausbildung zum Berufsmusiker gemacht, die ging über meine reine Dienstzeit hinaus, anschließend habe ich Überbrückungsgeld bekommen und mich so langsam selbständig gemacht. Seit Oktober 2010, bin ich selbständig. Seit Juli 2010 Bekomme ich kein Überbrückungsgeld mehr. Ich hatte immer freie Heilfürsorge vom Bund aus. Ich habe damals keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, der uns damals beraten hat, wollte Lebensversicherungen verkaufen und ich habe deswegen keine Abgeschlossen. Weiß bis heute nicht was das genau ist, weil es mich dann nicht mehr interessiert hat. Ist aber auch zu spät.
Jetzt sagt mein Freund ich bin verpflichtet versichert zu sein, weiss zwar nicht wo ich das Geld hernehmen soll, bei ca. 12000 - 14000 Euro im Jahr, da ich noch einen Restkredit abbezahle. War die Jahre nie krank nur mal ne Erkältung. Als Musiker kann ich ja in die Künstlersozialkasse, die wie ein Arbeitnehmer fungieren soll.
Bei mir hat sich nie jemand gemeldet und gesagt," hallo sie müßen versichert sein" meine freie Heilfürsorge ist ausgelaufen und das wars.


Nur was muß ich jetzt bitte machen um meiner Pflicht nachzukommen ?
Wenn´s geht ohne private Insolvenz anmelden zu müssen, weil ich für 12 Jahre Krankenkasse nachzahlen muß.

vielen Dank für Hilfe.

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Beitragvon Vergil09owl » 24.11.2012, 08:35

guten morgen, grundsätzlich reden wir hier nur übe 2 Jahre, mit der Fesstellung des Status durch die KSK als Künstler tritt hier denn auch die Versicherungspflicht ein, da du vorher durch die freie Heilfürsorge versichert warst, intressiert dies im Bereich der GKV nicht, Meiner Neinung nach hast du hier keine Nachzahlungen zu erwarten. Abe vielleicht weiss hier jemand einen besseren Rat.

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Beitragvon Rossi » 24.11.2012, 13:23

Nun ja, man muss hier zunächt ein wenig unterscheiden und gucken.

Die Versicherungspflicht in der KSK beginnt nicht rückwirkend, sondern erst frühestens mit der Bewerbung bei der KSK. Jens kann dann nur künfitig sein.

Dann aber hast Du eine Lücke.

Nach dem Ausscheiden aus dem sog. aktiven Dienst hattest Du eine Pflicht zur Versicherung. Es ist also der Zeitraum, ab dem Du Überbrückungsgeld von der Bundeswehr erhalten hast. Wir müssen gucken, wo diese Pflicht bestanden hat. War es die priv. Kv. oder die GKV. Ferner muss man sehen, dass Du während der Zeit des Überbrückungsgeldes auch keine freie Heilfürsorge mehr hattest. Du hattest allenfalls einen Behilfeanspruch und hättest normalerweise eine Restkostenversicherung abschließen können. Hast Du dies gemacht?

Wo bist Du vor der Bundeswehrzeit versichert gewesen?! War es eine priv. Kv oder die GKV?

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Beitragvon Vergil09owl » 24.11.2012, 13:34

Er war in der PKV

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Beitragvon Rossi » 24.11.2012, 13:37

Nun ja, jenes lese ich derzeit aus dem Sachverhalt aber nicht!

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Beitragvon Vergil09owl » 25.11.2012, 14:12

keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, der uns damals beraten hat, wollte Lebensversicherungen verkaufen und ich habe deswegen keine Abgeschlossen.

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Beitragvon Rossi » 25.11.2012, 21:35

Hm, ist jetzt eine Anwartschaftsversicherung gleichzeitig eine PKV-Restkostenversicherung?

Hast Du jemals gedient Jochen?!

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Beitragvon nagut » 25.11.2012, 22:08

Danke für Euer Bemühen , noch ein paar Ergänzungen:

1. Vor meiner Bundeswehrzeit war ich in einer GKV.
2. während meiner BW Zeit, habe ich keine KV bezahlt, weil ich freie Heilführsorge hatte.
3. Ich war nie Privat versichert.
4. ja ich hatte eine Beihilfe während den Übergangsgebührnissen, irgendwas von 80 % irgendwelcher Kosten, habe ich nie genutzt, hat mich leider auch nicht interessiert.
5. Eine Reisekostenversicherung habe ich nicht abgeschlossen.
6. zum Ender meiner Ausbildung habe ich mich arbeitssuchend gemeldet, da aber die Angebote so schlecht waren und nur Zeitarbeitsfirmen, habe ich das wieder rückgängig gemacht und so glaube ich, angegeben fgreiberuflich zu arbeiten.
7. Ich bin Freiberuflicher Musiker und habe auch eine Steuernummer.

Soweit erstmal :) :)

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Beitragvon Rossi » 26.11.2012, 18:24

Okay, vor der Bundeswehrzeit bist Du in der GKV gewesen. Während der Übergangsgebührnisse hast Du keine private Restkostenversicherung in der PKV abgeschlossen.

Damit bist Du ab dem Zeitpunkt der Übergangsgebührnisse bei der alten GKV gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V versicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht entsteht kraft Gesetz und dann auch rückwirkend. Frühestens ab dem 01.04.2007.

Mit Sicherheit will die Kasse natürlich auch rückwirkend die Beiträge haben. Diese Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V wird mit dem Zeitpunkt beendet, wo die Künstlersozialkasse die Versicherungspflicht in der KSK feststellt.

Und dann genau wird das Problem wohl in der Praxis kommen.

Du bewirbst Dich bei der KSK. Die KSK schreibt Dir, dass Du eine Mitgliedsbescheinigung einer GKV vorlegen sollst. Die GKV stellt vermutlich diese Mitgliedsbescheinigung nicht eher aus, bevor Du rückwirkend die vorherige Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V anzeigst.

Oh weia, hier könnte etwas kommen.

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Beitragvon nagut » 26.11.2012, 21:39

Ich befürchte ja auch das was kommt, aber während meiner Ausbildung bis 2010 ( also ich habe wie alle während meiner BW Zeit angefangen mit der Ausbildung), war ich glaube ich abgesichert, und erst danach auf 80 % für ca. 1 Jahr.

Das da was kommt, ist halt so, obwohl die Versicherung keine Leistungen erbracht hat.

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Beitragvon nagut » 26.11.2012, 21:40

Ich befürchte ja auch das was kommt, aber während meiner Ausbildung bis 2010 ( also ich habe wie alle während meiner BW Zeit angefangen mit der Ausbildung), war ich glaube ich abgesichert, und erst danach auf 80 % für ca. 1 Jahr.

Das da was kommt, ist halt so, obwohl die Versicherung keine Leistungen erbracht hat.

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Beitragvon Rossi » 26.11.2012, 22:04

Nun ja,

Zitat:
also ich habe wie alle während meiner BW Zeit angefangen mit der Ausbildung), war ich glaube ich abgesichert, und erst danach auf 80 % für ca. 1 Jahr.

Wenn die Kasse gewitzt ist und die Rechtsprechung des BSG kennt, dann musst Du dich auch für den Zeitraum in der GKV versichern, in dem Du nur zu 80 % agesichert gewesen bist.

Jenes würde aber sehr weh tuen. Denn den Beitrag in der GKV löhnst Du für eine 100%-tige Absicherung und nicht für eine fehlende 20%-tige Absicherung.

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Beitragvon nagut » 27.11.2012, 10:27

Was muß ich den jetzt machen ?
1. Anmelden
2. Bezahlen

das warst mehr kann man nicht machen ?

und wie viel berechnet die Krankenkasse für Handaufhalten?

Wo muß ich am wenigsten bezahlen, und wie wird so was berechnet?

Mach ich das selber, oder lasse ich das einen Anwalt machen ?

Was passiert, wenn ich eine privatinsolvenz anmelde, nach dem sie mir die Rechnung präsentiert haben, dann zahle ich doch nichts mehr oder?

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Beitragvon Rossi » 27.11.2012, 19:21

Nun ja, Du musst zur letzten Kasse hin und den Anzeigebogen zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a ausfüllen und dort einreichen.

Dann einen Nachweis über die Höhe der Übergangsgebührnisse, natürlich ab Beginn dieser Zahlung.

Du kannst davon ausgehen, dass Du pro Monat 15,5 % von dem Bruttogehalt der Übergangsgebührnisse für die Kv nachzahlen musst und für die Pv 1,95 % bzw. 2,2 % wenn Du kinderlos bist.

Selbstverständlich kannst Du gem. § 186 Abs. 11 SGB V einen Antrag auf Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge stellen. Vielleicht mit dem Hinweis, dass Du aufgrund des Beihilfeanspruches während der Zeit der Übergangsgebührnisse nicht davon ausgegangen bist, dass Du dich in der GKV versichern musst.

Ob jenes funktioniert, können wir Dir hier leider nicht verraten.

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Beitragvon nagut » 28.11.2012, 00:39

Danke,
für die Antwort. 20 % für nichts, typisch. das sind im worstcase mind. 10.000 Euro wenn ich also jetzt Krankenversicherung und Schuldentilgung zusammenrechne, bin ich bei bestimmt 6000Euro Zusatzbelastung bei einem Umsatz von 12000 - 14000 Euro im Jahr. Tja leider nicht zu finanzieren.


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