GKV---PKV---BU Rente---GKV---ist das möglich?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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soppel01
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GKV---PKV---BU Rente---GKV---ist das möglich?

Beitragvon soppel01 » 09.10.2007, 21:25

Hier meine Geschichte mit der Hoffnung es kann jemand helfen :|

Ich war seit 1997 selbständig und in der PKV(vorher GKV).
Seit 2006 bin ich nach einem Zusammenbruch berufsunfähig und beziehe eine gesetzliche und eine kleine private Berufsunfähigkeitsrente.
Dazu ist noch meine Frau seit 2006 arbeitslos und bezieht seit 3 Monaten nun auch kein Arbeitslosengeld mehr(nur noch geringfügig beschäftigt),womit sie sich jetzt bei dem jetzigen Sachstand freiwillig in der GKV versichern mußte.
Auf Anfrage bei der GKV gibt es für mich nur eine Möglichkeit(für meine Frau besteht wenig Aussicht auf Arbeit),daß ich für mindestens ein Jahr eine versicherungspflichtige Beschäftigung(über 400 Euro Brutto) bekomme.Dann würde ich automatisch in die GKV kommen und könnte mich dann nach dem Jahr freiwillig in der GKV weiter versichern(beides als Familienversicherung für meine Frau mit).
Freiwillig muß ich mich dann weiter versichern,da ich die notwendigen Versicherungszeiten nicht erfülle!?
Ich las mal was,daß man in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre gesetzlich versichert sein muß---ist das damit gemeint????
Dann wäre ja nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von mindesten 3 Jahren ein Verbleib in der "normalen" GKV möglich(nicht freiwillig versichert!).
Ich hoffe jetzt auf eure Hilfe :? ,denn der Beitrag der PKV und die zusätzliche freiwillige Versicherung meiner Frau in der GKV bringt uns an die Grenzen unserer Möglichkeiten.Klar,es war alles nicht so geplant,aber man sieht,wie schnell man sich verrechnen kann(auch zur Mahnung an andere #-o ).
Mit freundlichen Grüßen--vielleicht hat auch jemand eine andere Lösung [-X

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.10.2007, 18:36

Hello soppel01,

Deine Ausführungen zum Thema freiwillige KV sind völlig richtig. Man benötigt entweder untermittelbar vorher 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Mitgliedzeiten.

Aber die Kiste kann man auch anders lösen.

Nach 2 Monaten der Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV (bspw. Arbeitsaufnahme und Kündigung nach 2 Monaten) bist Du ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall. Eine freiwillige KV ist definitiv nicht möglich, da die Vorversicherungszeit fehlt.

Du gehörst aber dann zum Personenkreis der Versicherungspflichtigen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da Du nach der Kündigung ohne aureichenden Versicherungsschutz verfügst und zuletzt (2 Monate Arbeit) gesetzlich versichert gewesen bist.

Der Beitrag ist völlig gleich.

Stellt sich aber die Frage, ob Du nicht bei der Aufnahme der Arbeit versicherungsfrei bist. Vermutlich jedoch nicht, sodass dieses funktionieren könnte.

soppel01
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Beitragvon soppel01 » 12.10.2007, 15:36

hallo rossi,
das wäre ja super.Ich kenne mich in §§-deutsch
überhaupt nicht aus,aber was sagt dann der §5 Absatz10?muß ich dann wieder zurück in die Private oder trifft das für mich nicht zu?Ich habe den im Internet gefunden,aber verständlich ist der für mich nicht.Kannst du mir noch einmal helfen,bevor ich zu GKV gehe?
gruß lothar

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.10.2007, 17:53

Hm ist ne gute Frage, der entscheidende Halbsatz ist nachfolgender:

oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat.

Tja, eins ist klar, die Versicherungspflicht durch die Arbeit entsteht hier gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Sie endet dann nach 2 Monaten. In den 2 Monaten hast Du definitiv nicht die Vorversicherungszeit im Sinne von § 9 SGB V erfüllt, sodass die private KV Dich wieder zu den gleichen Bedingungen aufnehmen müsste, vorausgesetzt Du bist mindestens 5 Jahre dort versichert gewesen.

Dieses dürfte dann eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall darstellen, die dann nicht die Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V auslösen müsste.

In dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkasse ist diese Problematik nicht angerissen worden.

Ich würde das jetzt mit Vorsicht angehen und die Krankenkasse mal befragen.

Aber Du solltest auch prüfen, ob Du beispielsweise für die Tätigkeit von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB V befreit bist. Insbesondere denke ich hier an § 6 Abs. 3 a SGB V.

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Beitragvon soppel01 » 13.10.2007, 15:10

Hallo Rossi,
also ich frage mal bei der GKV nach.
Die 5 Jahre ununterbrochen bei ein und derselben PKV ist bei mir gegeben,aber § 6 Abs.3 a SGB V dürfte wenigstens bei mir nicht zutreffen.
Ich versuchs mal,denn den Weg mit 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt und in GKV und dann freiwillig in der GKV würde ja auch noch gehen.
Eine Variante wäre auch noch(wenn ich das richtig verstanden habe)3 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt und in der GKV,dann müßte ja der Passus mit mind. 3 Jahre in den letzten 5 Jahren GKV zutreffen und ich könnte normal in der GKV bleiben?Natürlich müßte es dann auch mit einem passenden Job klappen.
Aber es besteht noch ein Problem.
Ich darf monatlich nur 350 Euro hinzu verdienen aber 2 Monate im Jahr das doppelte erlaubt.Das ergibt einen Schnitt von 408,33 Euro monatlich.Wäre das schon eine eine versicherungspflichtige Beschäftigung,oder muß ich jeden Monat über 400,- Euro Brutto verdienen?
Gruß Lothar

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.10.2007, 00:20

Nun denn, ob das jetzt klappt weiss ich nicht:

Ich darf monatlich nur 350 Euro hinzu verdienen aber 2 Monate im Jahr das doppelte erlaubt.Das ergibt einen Schnitt von 408,33 Euro monatlich.Wäre das schon eine eine versicherungspflichtige Beschäftigung,oder muß ich jeden Monat über 400,- Euro Brutto verdienen?


Zunächst einmal ist es definitiv nicht verboten, wenn jemand eine Rente bezieht, auch Arbeitseinkünfte oberhalb von 350,00 Euro zu beziehen. Es werden nur Beträge dann abgezogen, mehr nicht.

Hm, bezüglich der Mini-Job-Tätigkeiten bleibt festzuhalten, dass grundsätzlich keine SV-Pflicht eintritt, wenn das regelsmässige Einkommen unterhalb von 400,00 Euro liegt.

Wobei - meines Erachtens - dann auch Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) hinzuzurechnen sind. Also wenn im gesamten Jahr das regelmässige Einkommen incl. der Sonderzahlung oberhalb von 400,00 Euro liegt, dann dürfte SV-Pflicht eintreten. Aber hierzu gibt es ein schönes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen. Da sind schöne Beispiele drinne. Wenn Du etwas googelst, dann findest Du es.

Wobei, wenn SV-Pflicht eintritt, weil das regelmässige Einkommen oberhalb von 400,00 Euro liegt, dann dürfte dieses selbstverständlich auch für die Erwerbsminderungsrente gelten. Ergo wird dort vermutlich etwas abgezogen

Aber wir war das noch, jede Geschichte hat seines Preis. Ergo wirst Du etwas opfern müssen.

Finde ich auch ehrlich gesagt in Ordnung, wir leben ja in einer Solidargemeinschaft!!!

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Beitragvon soppel01 » 14.10.2007, 16:50

Hallo rossi,
ich möchte mich nochmals für deine Hilfe recht herzlich bedanken.Jetzt bin ich an der Reihe aus deinen Tipps was zu machen.Daß wir eine Solidargemeinschaft haben,stelle ich auch gar nicht in Frage und wenn ich wieder rein will,muß ich auch etwas opfern.Ich wollte aber eben nur soviel wie notwendig Federn lassen,denn das liegt wohl sicherlich in der Natur des Menschen und ist hoffentlich nicht falsch angekommen.
Gruß Lothar

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.10.2007, 13:00

Ach ja, Du musst allerdings aufpassen.

Wenn Du eine sog. Arbeitsmarktrente bekommst, dann kann der Schuß nach hinten losgehen.

Tja, wat iss denn ne Arbeitsmarktrente.

Hierzu musst Du den Erstbewilligungsbescheid herauskramen.

Auf Seite 2 steht es meistens.

Wenn dort steht,

Sie haben auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht

dann bekommst Du eine sog. Arbeitsmarktrente.


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