
Ich war seit 1997 selbständig und in der PKV(vorher GKV).
Seit 2006 bin ich nach einem Zusammenbruch berufsunfähig und beziehe eine gesetzliche und eine kleine private Berufsunfähigkeitsrente.
Dazu ist noch meine Frau seit 2006 arbeitslos und bezieht seit 3 Monaten nun auch kein Arbeitslosengeld mehr(nur noch geringfügig beschäftigt),womit sie sich jetzt bei dem jetzigen Sachstand freiwillig in der GKV versichern mußte.
Auf Anfrage bei der GKV gibt es für mich nur eine Möglichkeit(für meine Frau besteht wenig Aussicht auf Arbeit),daß ich für mindestens ein Jahr eine versicherungspflichtige Beschäftigung(über 400 Euro Brutto) bekomme.Dann würde ich automatisch in die GKV kommen und könnte mich dann nach dem Jahr freiwillig in der GKV weiter versichern(beides als Familienversicherung für meine Frau mit).
Freiwillig muß ich mich dann weiter versichern,da ich die notwendigen Versicherungszeiten nicht erfülle!?
Ich las mal was,daß man in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre gesetzlich versichert sein muß---ist das damit gemeint????
Dann wäre ja nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von mindesten 3 Jahren ein Verbleib in der "normalen" GKV möglich(nicht freiwillig versichert!).
Ich hoffe jetzt auf eure Hilfe


Mit freundlichen Grüßen--vielleicht hat auch jemand eine andere Lösung
