Liebe Forummitmenschen,
ich habe folgende(seltene ?)Frage: Bin seit Jahren selbständig und über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig. Es ging mir mal (schon lange her...)finanziell so gut, daß ich mich bei der Künstlersozialkasse(KSK) von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht habe befreien lassen. Bin also in PKV.Inzwischen gehen die Geschäfte aber so schlecht und meinem Mann gehts auch nicht mehr so gut, daß ich unter die Mindestverdienstgrenze der KSK fallen werde und somit aus dieser ausscheide. Nun möchte ich in die Familienhilfe der GKV. Verdienst weiterhin etwas selbständig, jedoch weit unter den Stunden (18/ Mon) und dem Höchstverdienst(375,-€Mon).
Kann mir die GKV die Aufnahme in die Familienhilfe verweigern da ich über die KSK von der Verspflicht befreit war ?
Eigentlich gilt die KSK ja wie ein Arbeitgeber, also wäre ich ja jetzt arbeitslos, d.h. doch daß die Familienhilfe mich nehmen müsste ?
Möchte nix falsch machen,und im Moment reicht mein Ärger schon...
wäre schön, wenn Ihr mir helfen könnt !
vielen Dank !
Die Eigenbrötlerin
Familienhilfe möglich trotz KSK/GKV Befreiung ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 12.12.2012, 19:05
Ich würde auf jeden Fall den Meldebogen zur Familienversicherung bei der GKV einreichen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du ein Schreiben von der KSK erhalten hast, dass die Voraussetzungen für die KSK nicht mehr vorliegen. Zwar nicht für die PKV sondern eher für den Bereich der Rentenversicherung. Denn wenn die Mindestgrenze bei der KSK nicht mehr erreicht wird, dann scheidet man auch aus der Versicherungspflicht der Rentenversicherung aus.
Hast Du so ein Schreiben bekommen?
Denn Du hast Dich ja damals im Rahmen der KSK von der GKV auf Antrag befreien lassen. Dies gilt dann solange (Befreiung), wie auch der Tatbestand der Versicherungspflicht bei der KSK besteht.
Da dies nicht mehr der Fall ist, dürfte einer Familienversicherung meines Erachtens nichts im Wege stehen.
Du musst dann die PKV außerordentlich (§ 205 Abs. 2 VVG) kündigen (schrifltich). Dies geht nur max. 3 Monate rückwirkend ab Beginn der Familienversicherung. Du solltest es sehr schnell klären und der PKV einen Nachweis über das Bestehen der Familienversicherung vorlegen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du ein Schreiben von der KSK erhalten hast, dass die Voraussetzungen für die KSK nicht mehr vorliegen. Zwar nicht für die PKV sondern eher für den Bereich der Rentenversicherung. Denn wenn die Mindestgrenze bei der KSK nicht mehr erreicht wird, dann scheidet man auch aus der Versicherungspflicht der Rentenversicherung aus.
Hast Du so ein Schreiben bekommen?
Denn Du hast Dich ja damals im Rahmen der KSK von der GKV auf Antrag befreien lassen. Dies gilt dann solange (Befreiung), wie auch der Tatbestand der Versicherungspflicht bei der KSK besteht.
Da dies nicht mehr der Fall ist, dürfte einer Familienversicherung meines Erachtens nichts im Wege stehen.
Du musst dann die PKV außerordentlich (§ 205 Abs. 2 VVG) kündigen (schrifltich). Dies geht nur max. 3 Monate rückwirkend ab Beginn der Familienversicherung. Du solltest es sehr schnell klären und der PKV einen Nachweis über das Bestehen der Familienversicherung vorlegen.
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Danke Rossi,
ja den Fragebogen der GKV hab ich schon und unter Punkt 15 steht : "hat sich Ihr Ehegatte(also ich) von der Versicherungspflicht befreien lassen" Datum und Name der befreienden Krankenkasse werden gefragt.
Ich bin aber nicht von einer Krankenkasse befreit worden sondern seitens der KSK von der GKV befreit worden. ( Und das sowohl von der Pflicht zur GKV wie zur gesetzlichen Rentenversicherung.)
Ein Schreiben liegt seitens der KSK noch nicht vor, weil ich es erst melden muß dort.
Gibt es ein Gesetz wo ich nachlesen kann, was die mit dieser Frage nach der Befreiung wollen ?
Es ist schon schwer, dieser Formularkrieg....
Danke, daß Du so schnell geantwortet hast !!!
Die Eigenbrötlerin
ja den Fragebogen der GKV hab ich schon und unter Punkt 15 steht : "hat sich Ihr Ehegatte(also ich) von der Versicherungspflicht befreien lassen" Datum und Name der befreienden Krankenkasse werden gefragt.
Ich bin aber nicht von einer Krankenkasse befreit worden sondern seitens der KSK von der GKV befreit worden. ( Und das sowohl von der Pflicht zur GKV wie zur gesetzlichen Rentenversicherung.)
Ein Schreiben liegt seitens der KSK noch nicht vor, weil ich es erst melden muß dort.
Gibt es ein Gesetz wo ich nachlesen kann, was die mit dieser Frage nach der Befreiung wollen ?
Es ist schon schwer, dieser Formularkrieg....
Danke, daß Du so schnell geantwortet hast !!!
Die Eigenbrötlerin
Es es relativ einfach, Wenn Du einen Antrag auf Befreiung von der GKV gestellt hast, dann kommst Du in der Regel auch nicht in die Familienversicherung.
Die Befreiung (auf Antrag) kann auch nicht widerrufen werden. Allerdings muss - meines Erachtens - die Befreiung auch enden, wenn man nicht mehr unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fällt. Danach sollte der Weg in die Familienversicherung offen sein.
Die Befreiung (auf Antrag) kann auch nicht widerrufen werden. Allerdings muss - meines Erachtens - die Befreiung auch enden, wenn man nicht mehr unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fällt. Danach sollte der Weg in die Familienversicherung offen sein.
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Eins ist für mich zumindest eindeutig. Wenn Du die gesamte künstlerische Tätigkeit aufgibst, dann endet zwangsläufig auch die Befreiung aus dieser Tätigkeit als Künstler. Da bin ich mir ziemlich sicher, weil der Tatbestand, aus der sich die Befreiung ergeben hat, entfallen ist.
Okay; Du bist aber noch weiterhin künstlerisch unterwegs. Aber die Versicherungspflicht in der KSVG besteht nicht mehr (Einkommensgrenze), also muss auch die damalige Befreiung hieraus enden.
Ist zumindest meine bescheidene Auffassung.
Okay; Du bist aber noch weiterhin künstlerisch unterwegs. Aber die Versicherungspflicht in der KSVG besteht nicht mehr (Einkommensgrenze), also muss auch die damalige Befreiung hieraus enden.
Ist zumindest meine bescheidene Auffassung.
Hallo Eigenbrötlerin,
du musst die selbständige Tätigkeite formal und nachvollziehbar beenden dann ist alles in Butter, und die Befreiung hat sich (erst) damit erledigt, wie Rossi schon sagt.
Lass dich von der Frage nicht irritieren, sie ist vermutlich vorgedruckt und hat auf dich keinen Einfluss, wenn du so vorgehst wie beschrieben. Wenn nicht, ist das aber genau der Anker, mit dem sie dich wieder aus der Familienversicherung rausziehen.
Mach deinen Künstlerberuf zum Hobby, ist momantan die beste Lösung, und du bleibst in der Übung.
Gruß von
Gerhard
du musst die selbständige Tätigkeite formal und nachvollziehbar beenden dann ist alles in Butter, und die Befreiung hat sich (erst) damit erledigt, wie Rossi schon sagt.
Lass dich von der Frage nicht irritieren, sie ist vermutlich vorgedruckt und hat auf dich keinen Einfluss, wenn du so vorgehst wie beschrieben. Wenn nicht, ist das aber genau der Anker, mit dem sie dich wieder aus der Familienversicherung rausziehen.
Mach deinen Künstlerberuf zum Hobby, ist momantan die beste Lösung, und du bleibst in der Übung.
Gruß von
Gerhard
Überlebenskünstlerin
Ja, dich und mich wird sie auch noch überleben, wenn wir
hier so weitermachen, besonders du
Aber - und darin liegt der Widerspruch: Das wiederum wäre keine Kunst.
hier so weitermachen, besonders du

Aber - und darin liegt der Widerspruch: Das wiederum wäre keine Kunst.
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- Beiträge: 4
- Registriert: 12.12.2012, 19:05
lieber Rossi, lieber GS,
jaja Kunst kommt von können...
und was ich da so von Euch lese: Eure sofortige Aufnahme in der KSK ist angesagt....
Habt Dank für Eure Tips, - und was das Überleben angeht , so hoff ich wir alle überleben mit künstlerischem Querdenken diese Bürokratie.
Ich füll jetzt erst mal den Bogen aus und mach die Meldung an die KSK.
Eine ruhige und künstlerisch freie Weihnachtszeit wünscht Euch
Die Eigenbrötlerin
jaja Kunst kommt von können...
und was ich da so von Euch lese: Eure sofortige Aufnahme in der KSK ist angesagt....
Habt Dank für Eure Tips, - und was das Überleben angeht , so hoff ich wir alle überleben mit künstlerischem Querdenken diese Bürokratie.
Ich füll jetzt erst mal den Bogen aus und mach die Meldung an die KSK.
Eine ruhige und künstlerisch freie Weihnachtszeit wünscht Euch
Die Eigenbrötlerin
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