nach übergangsgebührnissen in gkv

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

sintenz
Beiträge: 3
Registriert: 04.01.2013, 22:31

nach übergangsgebührnissen in gkv

Beitragvon sintenz » 04.01.2013, 22:54

guten tag.

ich bin durchs googlen auf dieses forum aufmerksam geworden und muss zuerst loben, dass hier anscheinend sehr ausführlich und hilfreiche hilfestellungen gegeben werden. ich habe auch den ein oder anderen thread gefunden, der meiner situation ähnelt. allerdings kann ich in meiner situation die hilfestellungen nicht anwenden, da mir die materie ehrlich gesagt einfach zu schwer und undurchsichtig ist.

folgendes ist die sachlage.

ich, 24, war während schulzeit verishcert in der gkv über meinen vater
direkt nach der schule zur bundeswehr. dort natürlich freie heilfürsorge
jetzt ende bundeswehr. 7 monate ü-gangsgebührnisse. anwartschaft über pkv existiert, sollte laut beratung auch gezogen werden - wegen 70/30
werde im august 25 ( also innerhalb der ü-gangsgebührniss zeit)

mein anliegen:
ich möchte nach den 7 monaten Ü-Gangsgebührnissen wieder in de gkv.
eventuell möchte ich dann studieren, dass aber hängt noch von diversen anderen faktoren ab

meine fragen:

ist das aktivieren der pkv für die 30 % während der ü-gangszeit empehelenswert? (wenn ich eben später wieder in die gkv will und ja sonst in die versicherung zurück kann die vorher bestand-> also gkv)

wie verhält es sich mit dem studium. dort müsste ich als 25+ doch in die kdvs. was ist dann aber nach dem studium? bin ich dann auch weiter an die pkv gebunden? (annahme: job unter pkv-grenze)

wenn ich nicht studiere, und einen neuen job aufnehme (der unter der pkv grenze ist) zahle ich dann zuerst auch pkv bis ich dann insgesamt 12 monate voll habe um als "gkv-ler" zu gelten, oder direkt ab dem 1. monat?

oder würde es einfach reichen mich für einen monat arbeitssuchend zu melden, um über hartz 4 gkv versichert zu werden, um dann "drin" zu sein und bei iwann anschließender aufnahme eines jobs weiter gkv versichert sein zu können.

fazit: ich möchte nicht in die PKV. auch die 30% pkv ist für mich jetzt nicht unbedingt zwingend erforderlich, sofern es nicht erheblich geld spart und eine nicht-aktivierung mir weiterhelfen würde.

mir ist es also eig egal wie ich es schaffe.

ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, wenn nicht verzeiht und rügt mich, ich werde dann nachbessern.

ansonsten bedanke ich mich im voraus!

MfG .-.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.01.2013, 23:51

Nun ja, diese Klamotte ist recht kompliziert.

Hinsichtlich der Soldaten und während der Zeit der Übergangsgebührnisse wurde hier schon mehrfach diskutiert. In den meisten Fällen waren die Auskünfte sowohl der GKV als auch der PKV nicht richtig.

Nun muss man gucken, was Du möchtest bzw. was nach der Zeit der Übergnagsgebührnisse passiert. Es ist alles offen.

Wenn Du ein Studium aufnimmst, dann landest Du automatisch wieder in der GKV als Student (Pflichtversicherung ca. 70,00 Euro mtl.) Und zwar unabhängig davon, ob Du eine Restkostenversicherung in der PKV abgechlossen hast, oder nicht. Damit wäre Dein Ziel erreicht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob Du vorher einen Behilfeanspruch und zusätzlich eine priv. Kv. (Restkosten) abgeschlossen hast. Im Alter von 24 Jahren landet man immer als Student in der GKV; es sein denn, dass man einen Befreiungsantrag stellt. Aber dies möchtest Du ja nicht.

Wenn Du einen Job aufnimmst und der Arbeitsverdienst aus diesem Job unterhalb von mtl. 4.350,00 € liegt, dann landest Du auch in der GKV. Hier wäre die Restkostenversicherung in der PKV auch nicht schädlich Liegt der Verdienst drüber, dann musst Du in die PKV. Ist dies realistisch?

Wenn Du Hartz IV beantragst, dann kommt es darauf an. Wenn Du eine Restkostenversicherung in der PKV abgeschlossen hast, dann landest Du nicht in der GKV und musst in der PKV bleiben. Hast Du hingegen diese Restkostenversicherung tatsächlich nicht abgeschlossen (Anwartschaft reicht nicht aus), dann landest Du in der GKV.

Allderdings kann es ziemlich teuer werden, wenn Du in den 7 Monaten (Übergangsgebührnisse) krank wirst und nichts gemacht hast (keine Restkostenversicherung).

Sooh, das war jetzt mein 5.000 Tausender und nun gehe ich in die Heia.

sintenz
Beiträge: 3
Registriert: 04.01.2013, 22:31

Beitragvon sintenz » 05.01.2013, 00:22

vielen dank für die schnelle und ehr hilfreiche antwort.

ja bei 5000 posts ( ich denke mal auch alle in der qualität ;) ) darf man dann auch in die heia :D - nochmals ausdrücklich meinen respekt!

nun um auf die antwort zurückzukommen.

sofern ich arbeite ist zunächst sicher anzunehmen, dass ich unter der grenze bleibe. zukünftig würde ich gern drüber :D , aber das weiss man ja nie ...
fakt ist das das mit sicherheit einige jahre dauert.
für mich wäre doch hier nur die 12 monats grenze von bedeutung oder? 12 monate unter grenze, und dann egal auch wenn ich später drüber bin und nicht ausdrücklich pkv möchte. korrekt?

(zusatzfrage: ich fange also direkt bei aufnahme (also ab monat 1) des unter-grenze-jobs in der gkv an?)

hätte ich die möglichkeit die 30 % per gkv abzudecken. bzw mich während der 7 monate dann meinetwegen auch selber komplett gkv zu versichern ( ohne millionen zu zahlen..)?
- das wäre jedoch eher nicht mein wunschszenario

und letzter ausflug:

gemäß dem fall ich versicher mich 30% pkv, muss dann später vorübergehen hartz 4 beantragen, lande dann auch in der pkv, bekomme danach einen unter-grenze-job : dann läuft szenario 1 wieder ab. korrekt?


vielen vielen dank! :!:

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 05.01.2013, 22:46

Du solltest auf jeden Fall etwas für die Zeit der Übergangsgebührnisse machen. Denn es gibt in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung. Du bist nicht zu 100 % abgesichtert, also musst Du etwas machen. Wenn man ein Auto fährt, dann muss man auch eine Versicherung haben, so ist es mit der Krankenvesicherung auch.

Du kannst Dich in diesen 7 Monaten auch in der GKV versichern; aber hier musst Du voll bezahlen. Von den Übergangsgebührnissen musst Du dann 17,2 % für die KV/PV löhnen. Also nehmen mir mal 1.600,00 Euro Übergangsgebührnisse an. Dann zahltst Du 275,20 Euro für die GKV.

Ich denke mal, dass die 30 %-Absicherung in der PKV günstiger ist, denn dafür hast Du eine Anwartschaft abgeschlossen.

Wenn Du nach den 7 Monaten noch arbeitslos bist, dann kannst Du gem. § 86a Soldatenversorungsgesetz (SVG) eine Arbeitslosenbehilfe bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dies ist kein Hartz IV (ALG II), sondern ALG I und bringt Dich wieder in die GKV. Diese Arbeitslosenbeihilfe müsste dann noch für 5 Monate gewährt werden, da der Zeitraum der Übergangsgebührnisse angerechnet wird.

sintenz
Beiträge: 3
Registriert: 04.01.2013, 22:31

Beitragvon sintenz » 06.01.2013, 01:15

hallo,

natürlich, das ich was tun muss für die zeit ist mir bewusst.
keine widerrede. da hast du mich vllt falsch verstanden. ich wollte nie sagen das ich ohne iwas durch die 7 monate gehen will.

und ja, die anwartschaft war natürlich für solch einen fall gedacht.
nur wusst ich damals nicht, wie kompliziert das mit dem kv-wechsel etc ist oder werden kann. es kam für mich jetzt generell nur so rüber das ich in die pkv MUSS, für die abdeckung der 30%.
bezahlen würde ich da gut 100€, ja das wäre um einiges günstiger.

jetzt habe ich nur ein letztes, dann bin ich still :)

gemäß dem fall ich bin nach 7 monaten noch arbeitslos, beantrage alg I und komme in die gkv für die restlichen 5 monate-
was passiert danach, wenn es mir vergönnt blieb einen job zu finden? hartz 4 wäre am start und dazu wieder pkv weil fristen nicht vollständig, oder verbleibe ich in der gkv (die mich als letzte versicherung sowieso nehmen müsste - oder steht mir da die zu geringe vorversicherungszeit im weg)?
ODER
ich studiere, bin damit in der gkv und muss abbrechen nach 1 semester weil kp ich zu doof bin oder die umstände es halt erfordern würden-
dann würde ich alg I beantragen können, da ich den anspruch bis dahin noch nicht geltend gemacht habe (anspruch dauert 4 jahre wenn ich richtig gelesen habe) und das obige würde eintreten (gesamtzeit wäre ja unter 12 monaten)?




ich versuche nur alle realistischen eventualitäten zu erfassen und abzuwägen, da ich ja nicht mehr all zu lange zeit habe das zu entscheiden. und ich möchte verhindern das mir diese KV entscheidung vllt iwann mal das genick bricht, oder at least einige knochen...

vielen dank. und ich wünsche einen geruhsamen sonntag

MfG


:-k

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 06.01.2013, 23:03

Nun ja,

Zitat:
gemäß dem fall ich bin nach 7 monaten noch arbeitslos, beantrage alg I und komme in die gkv für die restlichen 5 monate-
was passiert danach, wenn es mir vergönnt blieb einen job zu finden? hartz 4 wäre am start und dazu wieder pkv weil fristen nicht vollständig, oder verbleibe ich in der gkv (die mich als letzte versicherung sowieso nehmen müsste - oder steht mir da die zu geringe vorversicherungszeit im weg)?


Dann muss Dich das Jobcenter bei der GKV anmelden. Im Rahmen des ALG II braucht man keine bestimmte Vorversicherungszeit, es reicht bspw. nur 1 Tag GKV vor Beginn des ALG II-Bezuges aus.


Zitat:
ich studiere, bin damit in der gkv und muss abbrechen nach 1 semester weil kp ich zu doof bin oder die umstände es halt erfordern würden- dann würde ich alg I beantragen können, da ich den anspruch bis dahin noch nicht geltend gemacht habe (anspruch dauert 4 jahre wenn ich richtig gelesen habe) und das obige würde eintreten (gesamtzeit wäre ja unter 12 monaten)?

Die Verjährungsfristen für die Soldatenarbeitslosenbehilfe kenne bzw. habe micht nicht mit beschäftigt.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 16 Gäste