Hallo,
meine Freundin ist 35 Jahre und polnische Staatsbürgerin. Ich lebe mit ihr seit 6 Jahren hier in Deutschland zusammen. Sie ist im Einwohnermeldeamt angemeldet. Eine Verpflichtungserklärung sowie Freizügigkeitsbescheinigung habe ich unterschrieben. Es werden keine Sozialleistungen in Anspruch genommen. Wir leben von meinen Einkommen. Wann wir Heiraten steht noch nicht fest.
In Polen war Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung über das dortige Arbeitsamt versichert. Davon haben wir später Abstand genommen, da dies an Bedingungen gekoppelt war und sie immer zurückreisen musste. Seit der Anmeldung in Deutschland ist sie nun bei einer Reisekrankenversicherung versichert (Versicherung für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren). Die 5 Jahre laufen in kürze ab und somit auch der Versicherungsschutz.
Wie kann ich Sie denn jetzt Krankenversichern? Eine Private werden wir uns wohl nicht leisten können. Danke für jeden Tipp!!!
Krankenversicherung EU-Ausländer
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Wenn ich es richtig verstehe, gilt bzw. ist die Reisekrankenversicherung eine private Versicherung.
Was bedeutet denn der Systemwechsel? Das erst nach einer steuerpflichtigen Arbeitsaufnahme der Wechsel in die gesetzliche möglich ist ??? Oder ????
Gibt es denn jetzt nicht mehr die Möglichkeit von einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden? Wir wollten meine Freundin jetzt beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Was bedeutet denn der Systemwechsel? Das erst nach einer steuerpflichtigen Arbeitsaufnahme der Wechsel in die gesetzliche möglich ist ??? Oder ????
Gibt es denn jetzt nicht mehr die Möglichkeit von einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden? Wir wollten meine Freundin jetzt beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
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Berta12 hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstehe, gilt bzw. ist die Reisekrankenversicherung eine private Versicherung.
Reisekrankenversicherungen werden grundsätzlich nicht anerkannt , ausser sie erfüllen die gleichen Vorrausetzungen wie eine Krankenversicheung hier. Sollte es so sein ist Sie der PKV zu zuordnen.
Was bedeutet denn der Systemwechsel? Das erst nach einer steuerpflichtigen Arbeitsaufnahme der Wechsel in die gesetzliche möglich ist ??? Oder ????
Richtig
Gibt es denn jetzt nicht mehr die Möglichkeit von einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden? Wir wollten meine Freundin jetzt beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Arbeitslosengeld I oder IIß
Jooh, bei einem 5 jährigen Wohnsitz in Deutschland mit einer priv. Reisekrankenversicherung würde ich diese als PKV werten. Voraussgesetzt, dass die Leistungen ungefährt der GKV entsprechen.
Jooh, nur durch eine Arbeitsaufnahme kommt ein Systemwechsel in die GKV zu stande. Man könnte ggf. auch heiraten und sich in die Familienversicherung des Ehegatten eintragen lassen, wenn dieser selber Mitglied (eigene Versicherung / keine Fami) ist.
Jooh, nur durch eine Arbeitsaufnahme kommt ein Systemwechsel in die GKV zu stande. Man könnte ggf. auch heiraten und sich in die Familienversicherung des Ehegatten eintragen lassen, wenn dieser selber Mitglied (eigene Versicherung / keine Fami) ist.
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Berta12 hat geschrieben:Hallo,
wir wollten meine Freundin beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
Wird Sie dann nicht automatisch über das Arbeitsamt in der gesetzlichen Krankenversichert versichert ?
Nein, es muss ein Mitgliedsnachweis vorgelegt werden, Ein Anpruch auf Arbeitslsoengeld I besteht nicht, meiner Ansicht nach. Bei Arbeitslosengeld II werden die Anspruchsvorraussetzungen der Bedafsgemeinschaft, ( aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen), geprüft. Wenn denn ein Anspruch bestehen sollte. Auch hier muss die Mitgliedsbescheininigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden.
Gruss
Jochen
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