ich habe ein paar Fragen an die Experten in der Runde:
Meine Frau ist mitsamt ihrer Tochter (4 J., meine Frau hat alleiniges Sorgerecht) im Dezember aus einem Nicht-EU-Staat zu mir nach Deutschland gezogen. (Familienzusammenführung)
Sie hat nun einen Aufenthaltstitel, derzeit befristet für 1 Jahr.
Das ist normal, der wird dann verlängert, sofern wir immer noch verheiratet sind und zusammenleben.
Meine Frau darf im Übrigen ab sofort in D arbeiten, laut deutschem Gesetz.
Ich liege über dieser Bemessungsgrenze und habe eine private KV.
Der Weg zurück in die GKV steht mir derzeit (leider) nicht offen.
Ich hätte die Möglichkeit, einen (unbefristeten) Arbeitsvertrag für meine Frau zu erhalten, Lohn ca. 500 Euro.
Diese Arbeitsvertrag würde jedoch voraussichtlich relativ schnell wieder (durch den AG) gekündigt werden müssen, wenn der eine große Auftrag abgearbeitet wurde und kein neuer vergleichbarer Auftrag hereinkommt.
Nach meinem Verständnis hätte meine Frau ab dem 1. Arbeitstag einen Anspruch auf ein GKV.
Angenommen, ihr würde bereits nach 2 Wochen schon wieder gekündigt - haben wir die Möglichkeit ab da einfach selbst die Beiträge für die GKV zu bezahlen, oder kann uns die GKV kündigen, aufgrund des zu kurzen Arbeitsverhältnisses o.Ä. ?
Bzw. kann die Kasse die Leistungen verweigern?
Und gibt es hinsichtlich des Kindes noch irgendetwas zu beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

