Hallo zusammen,
da bei mir einige Unsicherheiten bzgl. meiner Krankenversicherung aufgetaucht sind, hätte ich einige Fragen, für deren Beantwortung ich sehr dankbar wäre.
Zu meiner Situation: Ich bin seit etwas über einem Jahr Doktorand, finanziere dies seit fünf Monaten durch ein Stipendium und bin zudem nebenher geringfügig beschäftigt. Geboren wurde ich 1984, bin also nicht mehr familienversichert.
Da ich die Aufnahme des Promotionsstudiums damals für eine reguläre Fortsetzung meines Studiums gehalten habe, noch nicht über 30 bin und auch das 14. Fachsemester noch nicht beendet habe, bin ich damals nicht auf den Gedanken gekommen, diesen Statuswechsel meiner Krankenversicherung melden zu müssen und zahle seitdem nach wie vor den Studentenbeitrag von ca. 70 Euro.
Meine Fragen dazu wären:
- Hätte ich damals umgehend von der Pflichtversicherung in die freiwillige wechseln müssen?
- Kann ich dies immer noch oder ist es aufgrund der Drei-Monats-Frist, von der ich andernorts gelesen haben, nun zu spät, mich bei der Versicherung zu melden und als Doktorand einordnen zu lassen?
- Heißt das, mir droht, dass ich nun komplett unversichert (bzgl. Krankenversicherungen) bin bzw. bin ich dies rückwirkend evtl. schon und kann es bis zur Aufnahme einer Beschäftigung auch nicht mehr ändern?
- Werde ich Nachzahlungen und Säumniszuschläge zu leisten haben?
- Wäre es ein Ausweg, einen Wechsel der Krankenkasse vorzunehmen, also bei meiner bisherigen Versicherung regulär zu kündigen und mich bei einer anderen Versicherung freiwillig versichern zu lassen?
- Oder kann ich mich einfach bei meiner bisherigen Versicherung melden und damit rechnen, für einen an meine Einkommenssituation angepassten Beitrag weiterhin versichert zu werden?
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Für Antworten und Hilfen vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße
Noch versichert? Wechsel in die freiwillge KV noch möglich?
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Hinsichtlich von Doktoranden handeln Kassen unterschiedlich. Manche lassen die studentische KV weiterlaufen, andere nicht.
Eine Weiterversicherung ist über § 5(1) Nr. 13 SGB V aber auf jeden Fall gesichert, selbst wenn die 3-Monats-Frist für freiwillige Mitglieder abgelaufen ist. Der Beitrag gemäß 5(1) Nr. 13 und der für freiwillige Mitglieder ist gleich hoch (je nach Einkommen mindestens ca. 150 EUR pro Monat).
Wenn die GKV Doktoranden nicht zum Studententarif einstuft, ist für den Zeitraum seit dem abgeschlossenen Examen mit einer Nachzahlung zu rechen.
Die Sorge, nicht krankenversichert zu sein, ist unbegründet. Allerdings sollte der Status bald mit der Kasse abgeklärt werden.
Eine Weiterversicherung ist über § 5(1) Nr. 13 SGB V aber auf jeden Fall gesichert, selbst wenn die 3-Monats-Frist für freiwillige Mitglieder abgelaufen ist. Der Beitrag gemäß 5(1) Nr. 13 und der für freiwillige Mitglieder ist gleich hoch (je nach Einkommen mindestens ca. 150 EUR pro Monat).
Wenn die GKV Doktoranden nicht zum Studententarif einstuft, ist für den Zeitraum seit dem abgeschlossenen Examen mit einer Nachzahlung zu rechen.
Die Sorge, nicht krankenversichert zu sein, ist unbegründet. Allerdings sollte der Status bald mit der Kasse abgeklärt werden.
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