Familienversicherung bei GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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erich
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Familienversicherung bei GKV

Beitragvon erich » 27.01.2013, 11:14

Hallo,

ich binn neu im Forum und habe ein Problem als alter Mensch. Ich war bis 1998 in der PKV und dann ausgeschieden nach § 193 Versicherungsvertragsgesetz. Ab 2002 dann Versichert über das Sozialamt mit späterer Einordnung April 2007 in die BARMER Krankenkasse zwecks Kostenkontrolle.
Jetzt teilt mir das Sozialamt mit das sie meine Versicherung bei der BARMER ab03.01.2013 Kündigen müssen und ich mich an meine letzte PKV zwecks Aufnahme in den Basistarief. Diese Versicherung lehnt dies wegen dem § 193 ab.
Meine Frau ist in der GKV Versichert kan sie einen Antrag auf Familienversicherung stellen da ich Altersrentner bin.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir da jemand kokret weiterhelfen könnte.

MfG erich

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Beitragvon Czauderna » 27.01.2013, 11:26

Hallo,
wie das, du bist seit 2007 bei der Barmer versichert und sollst jetzt in die PKV wechseln - da fehlt mir momentan eine logische Erklärung dafür.
Auch nach dem lesen des §193 VVG. kann ich nicht nachvollziehen wieso nach 6 Jahren Barmer-Versicherung nun eine Weiterversicherung nicht möglich sein sollte.
Was die Familienversicherung angeht, solange du weniger als 385,00 € mtl. hast, kannst du in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 27.01.2013, 12:15

Hallo,
Czauderna hat geschrieben: wie das, du bist seit 2007 bei der Barmer versichert und sollst jetzt in die PKV wechseln - da fehlt mir momentan eine logische Erklärung dafür.
Auch nach dem lesen des §193 VVG. kann ich nicht nachvollziehen wieso nach 6 Jahren Barmer-Versicherung nun eine Weiterversicherung nicht möglich sein sollte.
Kann es sein, dass bei der Barmer gar keine Versicherung erfolgte, sondern lediglich eine Betreuung nach § 264 SGB V? Dann wäre der Verweis an die vorherige PKV richtig, es sei denn, dass die Voraussetzungen für eine Familienversicherung in der KK der Ehefrau vorliegen würden.

MfG
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Beitragvon Vergil09owl » 27.01.2013, 12:18

Ich kann mir mir schon denken was hier passiert ist.

§ 264 §GB V >>Btreute für das Sozialamt

die Vorversicherugnszeit in der KVDR ist nicht erfüllt.

Ich denkemal das die Einnahmen zu hoch sind und das jetzt das sozialamt die Kostenübernahme einstellt.

Taja da müßte denn rossi mal seinen Senf zugeben.

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Beitragvon Rossi » 27.01.2013, 12:53

Nun, es wird vermutlich definitiv ein Betreuungsfall nach § 264 SGB V über das Sozialamt gewesen sein.

Diese Betreuung endet allerdings, wenn das Sozialamt keine lfd. Leistungen mehr erbringt bzw. wenn der Anspruch auf diese Leistungen für min. 1 Monat entfallen ist.

Wenn dies der Fall ist, dann besteht nunmehr eine Verpflichtung zum Abschluss einer priv. Kv. gem. § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG. Der Ausschlusstatbestand des § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 VVG liegt dann nämlich nicht vor.

Welche Leistungen hast Du vom Sozialamt bekommen und wann ist ggf. die Leistung eingestellt worden?

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Beitragvon Czauderna » 27.01.2013, 14:14

Hallo Rossi,
könnte das tatsächlich bedeuten, dass nach 6 Jahren "Betreuung"" durch die Kasse, der Betroffene jetzt in die PKV muss, wobei ich mal unterstelle dass er eben nicht in die Familienversicherung kann.
Du bist das absolute Fachmann.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 27.01.2013, 14:37

Czauderna hat geschrieben:könnte das tatsächlich bedeuten, dass nach 6 Jahren "Betreuung"" durch die Kasse, der Betroffene jetzt in die PKV muss, wobei ich mal unterstelle dass er eben nicht in die Familienversicherung kann.
Natürlich, schließlich war die letzte Versicherung bei der PKV.

Die Betreuung nach § 264 SGB V ist schließlich keine Versicherung, sondern nur ein zur Verfügung stellen von Leistungen bei Krankheit durch die GKV im Auftrag des Sozialamtes.


MfG
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Beitragvon erich » 27.01.2013, 15:10

Hallo Rossi,
das was ratte 1 in Ihrem letzten Satz ist Richtig so.Das Sozialamt hat von Anfang 2004 bis Dezember 2012 alle Kosten welche über die BARMER angefallen sind Finanziert. Und das waren nicht wenig denn ich habe in der Brust für mein Herz 2 Geräte welche zusammen ca 50 T€ Kosten das sind 1 Defibrilator und 1 CCM Gerät.
Und dazu die notwendigen Medikamente. Die Leistungen sind vortlaufend gewesen da ich noch einige andere Krankheiten habe so ca 11 welche aber nur teilweise Behandelt werden müssen. Das Sozialamt hat im Dezemder 2012 Unterlagen angefordert zur Überprüfung meiner Finanz. Lage. Mit Schreiben vom 21.01.2013 teilten sie mir dann mit das sie die Leistungen Rückwirkent zu 03.01.2013 einstellen. Somit kan ich keine notwendigen Arztbesuche mehr vornehmen ohne selbst zu Bezahlen was ich aber nicht kan.

MfG erich

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Beitragvon Vergil09owl » 27.01.2013, 18:26

Wie ist denn zur Zeit deine Frau versichert?

Ist dein Gesamteinkommen über ca 500 €?

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Beitragvon Rossi » 27.01.2013, 23:06

Nun ja, wenn das Sozialamt feststellt, dass Du keinen Anspruch mehr hast, dann endet die Betreuung auch.

Damit hast Du eine Verpflichtung den Basistarif in der PKV abzuschließen.

erich
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Beitragvon erich » 29.01.2013, 16:37

Hallo Rossi,
ich möchte erst einmal Danke sagen für die Antworten.
Nun habe ich noch eine große bitte da mir das Thema unter den Nägeln Brend. Ich möchte nicht das es Falsch verstanden wir aber in meinem Alter mit 76 und zwei Maschinen in meiner Brust für das Herz brauch man städig Ärztliche Hilfe. Nun meine Frage : kannst Du mir eine PVK empfehlen mit einem Basistarif und Pflegeversicherung.

MfG erich

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Beitragvon Rossi » 29.01.2013, 16:58

Du solltest uns erst einmal verraten, wie hoch deine Altersrente ist?

Aus welchem Grund hat das Sozialamt die Zahlung eingestellt? hast Du Vermögen, welches bislang nicht bekannt war oder hat sich das Einkommen erhöht?

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Beitragvon erich » 29.01.2013, 17:10

Hallo Rossi,
zu deinen Fragen meine Rente liegt unter 900,00 €.
Bei mir ist kein weiteres Vermögen vorhanden. Das Sozialamt hat geschrieben das sie die Krankenhilfe nach §264 SGB V kann nur Personen gewährt werden,die nicht gesetzlich oder privat die möglichkeit haben sich in einer anderen krankenkasse zu Versichern.

MfG erich

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Beitragvon Rossi » 29.01.2013, 18:04

Nun ja, dort haut etwas nicht hin.

Hast Du dir den Bescheid bzw. den Berechnungsbogen näher angesehen.

Kann es sein, dass Du selber - aufgrund der Rente - keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat und nur ggf. Deine Frau, die eine kleine Rente hat.

Oder hast Du bislang nur die Betreuungsleistungen über die Barmer bekommen und sonst keine anderen Leistungen vom Sozialhilfeträger?

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Beitragvon erich » 30.01.2013, 09:24

Hallo Rossi,
ich habe nur die Betreuungsleistungen über die BARMER erhalten.

MfG erich


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