Hi Czauderna,
ich habe viel von dir gelesen deswegen schreibe ich dich direkt an.
Problem ist dass meine aktuelle Freundin vor 2 Jahren aus dem Ausland gekommen ist. Sie geht zwar zu Schule jedoch ist sie nicht Krankenversichert. Lebt bei Ihren Großeltern. Sie halt noch 22 Jahre alt.
So nun ist Sie bei einer Behörde die sich irgendwie Migrantenhilfe oder so nennt. Dort wird ihr endlich geholfen ALG2 zu beantragen. Das wird auch alles so klappen.
Nun haben wir erfahren dass Sie die beiträge Nachzahlen muss. Das Sie keinen Pfennig übrig hat und auch in den nächsten Jahren nicht haben wird ist jetzt schon klar.
Wie sollten wir nun vorgehen?
Die anträge der Kassen haben alle die Frage wo man vorher versichert war.
1.Freiwillig, pflicht, privat.
2. Selber oder Familie
Was ist sie eigentlich jetzt bei ALG2 bezug? Pflichtversichert? Weil ich keinen Punkt finde der anzukreuzen ist dass man nun ALG2 beziehen möchte.
Soweit ich verstanden habe sollte man nichts zur Vorversicherung ausfüllen.
Aber viele Kassen sagen auf Ihrem Antrag, dass man die Kündigung der Vorkasse vorlegen muss, sonst kann keine Annahme erfolgen.
Vor allem würde mich die Reihenfolge interessieren.
Muss ich für das Hartz4 Amt nicht vorher eine Bescheinigung der Krankenversicherung aushendigen. Sprich einer der Kassen muss mich mir einem Schreiben bestätigen dass ich angenommen werde.
Ich möchte nicht vom Hartz4 Amt angemeldet werde. Erstens traue ich denen nicht alles zügig zu bearbeiten. So können die ja die Hartz4 leistung hinauszögern und zweitens ist es doch grundsätzlich besser eine Bescheinigung der Krankenkasse zu beschaffen wenn möglich damit man aus der Nachzahlung raus ist.
Nun ist die Frage was soll ich am schlausten tun? Kannst du mir bitte auch einen nützlichen Tipp geben?
@Czauderna: ALG2 ohne Nachzahlung wie?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ne Sorry Information war abgekürzt. Die Großeltern sind längst im Ausland (wollte schreiben lebte bei den Großeltern). Die sind weggezogen als Sie gergezogen sind. Die Eltern gibt es nicht mehr.
Sie lebt bei mir. Auf meine Kosten. Jedenfalls was Wohnen/Essen angeht.
Ich bin normal Berufstätig. Wir werden nicht heiraten
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Hm jetzt wird es kniffelig, wie sind die Großeltern in Grichenland versichert. ggf wäre in Grichenland eine Familienversichrung über die Großeltern möglich, ggf. denn könnte hier in Deutschland im Rahmen des SV Abkommens eine Krankenkasse für die griechische KK die Aushlifskasse sein, wurde dies geklärt?
Nun ja, Jochen, in dieser Konstellation würde doch dann das Recht aus Griechenland gelten, oder!? Hat Griechenland denn auch eine Familienversicherung für Enkelkinder? Glaube ich kaum, sonst wäre sie doch während des Aufenthaltes in Griechenland über die Großeltern versichert gewesen. Daher glaube ich, dass man diesen Ansatz knicken kann.
Um jetzt riesige Nachzahlungen zu vermeiden, dürfte der Weg über die Beantragung von ALG II wirklich der einfachste Weg sein. Wobei beim ALG II natürlich auch das Einkommen des Freundes zählt. D.h., es könnte hier sein, dass ALG II ggf. nicht gewährt wird, weil der Freund genügend Einkommen hat.
Um jetzt riesige Nachzahlungen zu vermeiden, dürfte der Weg über die Beantragung von ALG II wirklich der einfachste Weg sein. Wobei beim ALG II natürlich auch das Einkommen des Freundes zählt. D.h., es könnte hier sein, dass ALG II ggf. nicht gewährt wird, weil der Freund genügend Einkommen hat.
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http://www.partnerbiz.net/griechenland- ... erung.html
http://ec.europa.eu/employment_social/e ... ece_de.pdf
Kann auch für Enkel gelten
http://ec.europa.eu/employment_social/e ... ece_de.pdf
Kann auch für Enkel gelten
Sorry Jochen, ich lerne sehr gerne dazu. Wir kochen den Tee alle nur mit Wasser.
Gerade diese Fälle sind für meine Seminare mehr als interessant.
Aber stelle hier bitte nicht irgendwelche exporbitanten Informationen in der Gesamtheit ein.
Bringe es auf den Punkt; und stelle genau die Passage ein oder zitiere die entsprechende Stelle. Meine Holde sagt es mir auch immer;komme auf den Punkt.
Wenn Du die entsprechende Passage einstellst, dann prüfe auch die dortigen Anspruchsvoraussetzungen. Stelle den Sachverhalt mit dem Einzelfall im Einklang und bringe uns eine individuellle Lösung.
Einfach nur einen Link einzustellen, bringt überhaupt nix.
Damit betreibst Du das sog. Pontius-Pilatus-Spiel. Du wirfst etwas in die Runde und der Betroffene weiß überhaupt nicht wo die Glocken hängen.
Dann mal Butter bei die Fische; was soll die Betroffene jetzt genau machen? Kannst Du hier einen Hilfeplan dezidiert aufzeigen!?
Ich bin gespannt auf diesen Hilfeplan; denn alles andere ist mal wieder das Pontius-Pilatus-Spielchen.
Gerade diese Fälle sind für meine Seminare mehr als interessant.
Aber stelle hier bitte nicht irgendwelche exporbitanten Informationen in der Gesamtheit ein.
Bringe es auf den Punkt; und stelle genau die Passage ein oder zitiere die entsprechende Stelle. Meine Holde sagt es mir auch immer;komme auf den Punkt.
Wenn Du die entsprechende Passage einstellst, dann prüfe auch die dortigen Anspruchsvoraussetzungen. Stelle den Sachverhalt mit dem Einzelfall im Einklang und bringe uns eine individuellle Lösung.
Einfach nur einen Link einzustellen, bringt überhaupt nix.
Damit betreibst Du das sog. Pontius-Pilatus-Spiel. Du wirfst etwas in die Runde und der Betroffene weiß überhaupt nicht wo die Glocken hängen.
Dann mal Butter bei die Fische; was soll die Betroffene jetzt genau machen? Kannst Du hier einen Hilfeplan dezidiert aufzeigen!?
Ich bin gespannt auf diesen Hilfeplan; denn alles andere ist mal wieder das Pontius-Pilatus-Spielchen.
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1. Kontaktaufnahme mit den Großeltern in Griechenland
2. Feststellen in welchen Teil der Griechischen KV diese versichert sind.
3. Fesstellen ob denn die Möglichkeit der Familienversichrung in der griechischen KV besteht als Enkelin > Hilfreich wäre hier auch die Kontaktaufnahme zur DVKA und/oder deutsch griechischen Handelskammer.
4. wenn die Möglichkeit der Familienversicherung besteht und alle nötigen Unterlagen beisammen sind , eine Deutsche Krankenkasse als Aushilfskrankenkasse suchen.
5. Wird denn ggf. in Griechenland auch eine Waisenrente bezogen, wenn ja, besteht denn nicht auch hier die Möglichkeit einer KV in Hellas und denn wie unter 4 verfahren.
6. sofern die Möglichkeit nicht bestehen sollte Antragstellung ALG II, darüber denn hier die Pflichtversicherung in Deutschland nach 5 Abs. 1 Nr. 2a unter Beachtuung des GR. v. 30.06.2011 und dem Beitragserlass.
7. Zur Koordinierung des Gesamten muss ein abgestufter Ablaufplan erstellt werden mit der Kooordiernierung der gleichzeitigen ALG II Antragstellung und der Möglichkeit der Familienversicherung in Hellas.
8. Es ist aber auch davon auszugehen, das aufgrund der derzeitigen Desorganisation der griechischen Gesundheitsverwaltung es zu zeitlichen Vezögerungen kommt. Also zweigleisg fahren.
2. Feststellen in welchen Teil der Griechischen KV diese versichert sind.
3. Fesstellen ob denn die Möglichkeit der Familienversichrung in der griechischen KV besteht als Enkelin > Hilfreich wäre hier auch die Kontaktaufnahme zur DVKA und/oder deutsch griechischen Handelskammer.
4. wenn die Möglichkeit der Familienversicherung besteht und alle nötigen Unterlagen beisammen sind , eine Deutsche Krankenkasse als Aushilfskrankenkasse suchen.
5. Wird denn ggf. in Griechenland auch eine Waisenrente bezogen, wenn ja, besteht denn nicht auch hier die Möglichkeit einer KV in Hellas und denn wie unter 4 verfahren.
6. sofern die Möglichkeit nicht bestehen sollte Antragstellung ALG II, darüber denn hier die Pflichtversicherung in Deutschland nach 5 Abs. 1 Nr. 2a unter Beachtuung des GR. v. 30.06.2011 und dem Beitragserlass.
7. Zur Koordinierung des Gesamten muss ein abgestufter Ablaufplan erstellt werden mit der Kooordiernierung der gleichzeitigen ALG II Antragstellung und der Möglichkeit der Familienversicherung in Hellas.
8. Es ist aber auch davon auszugehen, das aufgrund der derzeitigen Desorganisation der griechischen Gesundheitsverwaltung es zu zeitlichen Vezögerungen kommt. Also zweigleisg fahren.
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