Angestellter und Gesellschafter GmbH

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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samson485
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Angestellter und Gesellschafter GmbH

Beitragvon samson485 » 18.02.2013, 12:06

Erstmal wünsche ich einen angenehmen Start in die Woche, mich würde mal folgender Sachverhalt interessieren wie er SV-rechtlich betrachtet werden würde.

Eine Person geht einer Vollzeitbeschäftigung als Angestellter bei Firma A nach. Er ist gesetzlich krankenversichert und kratzt auch nicht an den Grenzen wo er es sich aussuchen könnte.
Nun möchte die Person eine Kapitalgesellschaft Firma B gründen und wird dort zu 100% Gesellschafter. Er wird dort selber aber NICHT angestellt oder arbeiten, er nutzt es als reine Kapitalanlage. Es wird praktisch eine fremde Person angestellt und zum Geschäftsführer bestellt und leitet somit die Geschicke der Firma.

Gilt die Person somit immernoch als normal Angestellter und ist somit in der GKV oder wird durch die Beteiligung eine Selbstständigkeit konstruiert die zum Verlust des Statuses führen würde?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.02.2013, 16:11

Hallo,
da er zu 100% Stimmanteile besitzt, trägt er auch zu 100% das unternehmerische Risiko, von daher ist er auch, ohne dass er in der GmbH. selbst arbeitet, als hauptberuflich Selbständig anzusehen - ergo tritt in einer Beschäftigung als Arbeitnehmer keine Krankenversicherungspflicht ein. so sehe ich es.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.02.2013, 16:37

:-) da gibt es keine Sichtweise :-)
sollte die Person in der GKV verbleiben bitte darauf achten das nicht über den Höchstbeitrag bezahlt wird bzw. zum Jahresende den Ausgleich beantragen.
Gruß

heinrich
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Beitragvon heinrich » 18.02.2013, 18:25

das sehe ich anders.

Es ist eine Kapitaleinlage.
Er ja nur Gesellschafter (auch wenn zu 100 %)
Er nicht Geschäftsführer und auch nicht für die Firma tätig.

Meines Wissens werden die Einkünfte dann im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Kapital nachgewiesen.

Dies ist dann nach meiner Auffassung KEINE hauptberufliche Selbstständigkeit.

Da bleibt es bei der Versicherungspflicht im Angestelltenverhältnis.

Die GmbH mag Arbeitnehmer haben; dies spielt aber keine Rolle.

PS: hierzu gibt es 1000 verschiedene Meinungen.


Die zuständige KK muss entscheiden: ob so oder so

CTG
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Beitragvon CTG » 18.02.2013, 21:25

Soweit ich weiß spielt es keine Rolle ob Geschäftsführer oder Gesellschafter.
Wenn trifft eines der beiden zu besteht eine Selbstständigkeit.
Ich schließe mich daher Czaudernas Ansicht an.

samson485
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Beitragvon samson485 » 19.02.2013, 09:37

Also würde sich der Sachverhalt erst verändern, wenn z.b. 3 Leute Gesellschafter werden und jeweils 1/3 der Anteile halten und somit keiner die Mehrheit hält?

Steuerrechtlich hat man als Gesellschafter erstmal keine Einkünfte, die entstehen erst bei der Ausschüttung von Gewinn in Form einer Dividende und sind dann den Kapitaleinkünften wie bereits erwähnt zuzuorden.


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