Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin 24 Jahre alt, beziehe bis Ende dieses Monates noch Arbeitslosengeld, dann endet mein Bezug. Ich werde zum 01.12.2007 wieder eine Festanstellung haben. Jetzt muss ich aber dieses einen Monat überbrücken. Ich wohne noch zu Hause, kann, weil meine Eltern zu viel Geld verdienen, keinen Antrag auf ALG 2 stellen, da meine Eltern zu viel verdienen. Dies ist auch schon mit der ARGE abgeklärt. Wie ist dies jetzt mit meiner Krankenversicherung. Bin gesetzlich krankenversichert und bis zum Ende des MOnates erhält meine Kasse ja noch den Mitgliedsbeitrag von der Agentur für Arbeit. Da ich aber im nächsten Monat kein Arbeitslosengeld mehr erhalte und auch keine anderen Einkünfte haben werde, wie sieht das dann mit der Krankenversicherung aus. Ich möchte für diesen einen Monat, bin ja ab 01.12.2007 wieder in Vollzeit angestellt, keine Krankenversicherung haben, also auch keinen Schutz. Kann ich den Versicherungsschutz für diesen einen Monat ruhen lassen oder muss ich mich versichern. Die ARGE sagt mir, ich muss mich nicht versichern, also keinen Mitgliedsbeitrag für diesen einen Monat zahlen, so auch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales. Meine Kasse sagt aber, doch, muss mich freiwillig versichern. Was stimmt denn nun????
Danke für eure Antworten!
Versicherungspflicht - Unterschiedliche Aussagen
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Nein, hat sie doch nicht!
Hallo Frank,
habe mich gerade von einem Anwalt beraten lassen: Es gibt eine sogenannte beitragsfreie, einmonatige Nachversicherungspflicht! Dies heißt: Scheidet man aus der Pflichtversicherung aus, was ja bei mir, da mein Bezug von Arbeitslosengeld endet, der Fall ist, so ist man dann noch 4 Wochen kostenlos weiterversichert und muss sich erst dann, entweder hat man eine Arbeit gefunden und ist sowieso wieder pflichtversichert, oder man versichert sich freiwillig, wieder versichern!
So sieht die gesetzliche Regelung aus! Hätte mich auch gewundert!
Viele Grüße, Christian
habe mich gerade von einem Anwalt beraten lassen: Es gibt eine sogenannte beitragsfreie, einmonatige Nachversicherungspflicht! Dies heißt: Scheidet man aus der Pflichtversicherung aus, was ja bei mir, da mein Bezug von Arbeitslosengeld endet, der Fall ist, so ist man dann noch 4 Wochen kostenlos weiterversichert und muss sich erst dann, entweder hat man eine Arbeit gefunden und ist sowieso wieder pflichtversichert, oder man versichert sich freiwillig, wieder versichern!
So sieht die gesetzliche Regelung aus! Hätte mich auch gewundert!
Viele Grüße, Christian
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