Problem: Seit Jahren keine KV/PV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Maxxi
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Problem: Seit Jahren keine KV/PV

Beitragvon Maxxi » 01.04.2013, 16:59

Liebes Forum,
folgender Sachverhalt: Ein Ehepaar, mittlerweile 66 (Mann) und 63 (Frau) Jahre alt, war bis 2007 über eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung bei einer GKV versichert (er als freiwilliges Mitglied als Freiberufler, sie im Rahmen der Familienversicherung). Diese Versicherung wurde vom Versicherungsnehmer gekündigt, aber seitdem kein neues Versicherungsverhältnis begründet. Nun besteht ein Versicherungswunsch, aber Unsicherheit darin, ob eine GKV zur Aufnahme verpflichtet ist und ob die Beiträge bei Versicherungspflicht rückwirkend zu 2007 nachgezahlt werden müssten. Der Mann ist weiterhin in geringerem Umfang als Freiberufler tätig, relevante Erkrankungen liegen bei beiden nicht vor.

Ich bitte um Hinweise und Tipps, wie in dieser Situation am besten zu verfahren ist. Ziel wäre es natürlich auch, die immensen Nachzahlungen zu umgehen!

Wäre ggf. der Weg über eine Teilzeitbeschäftigung ein gangbarer Weg?

Vielen Dank und frohe Ostern!

Maxxi

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2013, 17:51

Warum wurde die freiwillige Mitgliedschaft gekündigt? Und zu wann. Wurde der Kasse ggf die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse mitgeteilt? Mahlzeit. mal rechnen da smacht denn ( 368 x 12 )x 4 17664 € roundabout. Ähm das 55 Lebensjahr vollendet, in den letzen 5 Jahren nicht mehr gesetzlich versichert. Schweirig. Ausser die Ehefrau stellt einen Rentenantrag, da geht denn was, ggf. Wann wurde 2007 die freiwillige Mitgliedschaft beendet?

Maxxi
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Beitragvon Maxxi » 01.04.2013, 19:25

Einen rationalen Grund gab es anscheinend nicht, der Sparwille war wohl vordergründig. Die Kündigung erfolgte in 2007, eine Mitgliedsbescheinigung einer neuen Kasse wurde nicht vorgelegt, da es ja keine neue Kasse gab bzw. gibt. Was würde ein Rentenantrag der Ehefrau bringen?

Danke und Gruß
Maxxi

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2013, 19:36

aufgrund der Rentenantragstellung würde die Ehefrau als Rentenantragstellerin versicherungspflichtig, allerdings auch beitragspflichtig. Sofern denn die Möglichkeit einer Rente besteht.

Maxxi
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Beitragvon Maxxi » 01.04.2013, 19:39

Aber würde denn die neue KV der Ehefrau nicht nach der Vorversicherung fragen? Und der Ehemann ist dann weiter ohne KV.

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2013, 19:42

richtig, nur denn müßte man sehen das hier denn ggf nur 154 € pro Monat anfallen an Beiträgen. Der Ehemann könnte denn in die Familienversicherung.Allerdings es müßte den geschaut werden wie hoch die Einnahmen des Ehemannes sind.

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Beitragvon Rossi » 01.04.2013, 20:19

Hm, poste uns doch mal genau, zu wann die Kündigung erfolgte?

Erfolgte die Kündigung bzw. der Kündigungstermin bis zum 01.04.2007 oder danach?!


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