Vordruck - Schweigepflichtentbindung - Debeka

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BaBeRa
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Vordruck - Schweigepflichtentbindung - Debeka

Beitragvon BaBeRa » 06.04.2013, 00:15

Hallo miteinander,

um mir etwas Klarheit zu verschaffen, habe ich im Netz gesucht und dieses Forum hier gefunden.

Zum Thema: Ich habe eine Krankenhauseinweisung, die Debeka will jedoch zuvor meinen Anspruch auf Kostenübernahme prüfen. Dazu gehörte, dass ich eine Schweigepflichtentbindung unterschreibe.

Die ist recht umfangreich gehalten, bezieht sich u. a. auf Ärzte und Krankenhäuser.

Am Ende dieses Vordrucks weist die Debeka darauf hin, dass im Falle der Versicherte Passagen in der Entbindung gestrichen hätte, man dann eine
Einzelschweigepflichtentbindungserklärung (O-Ton) bräuchte, die dann zu Verzögerungen, zu Kürzungen oder gar zu Leistungsfreiheit des Versicherers führen könne.

Nun bekam ich erneut ein Schreiben, in dem die Debeka einen noch fehlenden Abschlussbericht von einer Klinik einfordert.

Bei einem Telefonat wurde mir dann erklärt, dass obwohl diese Entbindung alles mögliche beinhaltet, diese nur dafür sei, falls die Debeka einen Gutachter hinzuziehen müsste.

Und sie könne nicht mit dieser Entbindung diesen Abschlussbericht von der anderen Klinik anfordern. Dafür bedürfe es angeblich einer detaillierten Schweigepflichtentbindung - wer wen entbindet, wofür und warum.

Auf der einen Seite werden alle möglichen Institutionen aufgeführt, die ich von der Schweigepflicht entbinden soll, und nun heißt es, das würde gar nicht ausreichen. Nirgends ein Hinweis, was die nun genau für eine Auskunfterteilung alles bräuchten und zu guter Letzt dieses Ding mit der Einzel...ihr wisst schon.

Ich weiß nicht, ob ich gerade richtig auf der Leitung stehe, denn für mich klingt das alles nach einem Widerspruch.

Blickt hier jemand besser durch?

Vielen Dank schon mal :)

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 06.04.2013, 08:10

Moin,

Kurze Frage: Wo ist das Problem?
Wie lange sind Sie schon bei der Debeka versichert?

Gruß aus Leipzig
Philipp Mättig

GS
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Entbindung von der Schweigepflicht ...

Beitragvon GS » 06.04.2013, 08:29

... ist eigentlich etwas, das vor den Vertragsabschluss gehört.

Hallo DeBeRa,

das VVG lässt seit mehreren Jahren jedoch die Alternative der Entbindung im Einzelfall zu. Dafür hattest Du Dich wohl entschieden, warum auch immer.

Dieser Einzelfall findet dann naturgemäß nach Vertragsabschluss statt, oft erst nach jahrelanger Beitragszahlung. Und in der Regel in einer Situation, die für den Versicherten weitaus ungemütlicher ist als vor Vertragabschluss.

Eine durchaus fragwürdige Alternative also, die man sich gut hätte überlegen sollen.

Ist doch klar, dass jetzt intensiver und gezielter geschnüffelt wird. Gibts denn etwas zu erschnüffeln? Wenn nein, kein ernsthafter Grund zur Sorge, es dauert aber entsprechend länger.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon BaBeRa » 06.04.2013, 20:28

Danke erst mal für eure Rückmeldungen :)

Ich habe gerade festgestellt, dass ich einen entscheidenen Fakt vergessen habe...ich habe diese Schweigepflichtentbindung bereits unterschrieben, habe also nichts zu verbergen. :wink:

Und ich bin seit rund 25 Jahren bei der Debeka.

Also, ich habe diese quasi Universal-Entbindung unterschrieben und hatte auch nichts gestrichen. Da sind ellenlang alle möglichen Institutionen aufgeführt, eben u. a. Ärzte, Krankenhäuser, Angehörige anderer Heilberufe usw.

Und am Ende dieser Entbindung weist die Debeka darauf hin, dass wenn man irgendwas streichen würde, und deshalb man vielleicht hinterher noch mal eine Einzelschweigepflichtentbindungserklärung bräuchte, die dann zu Verzögerungen, zu Kürzungen oder gar zu Leistungsfreiheit des Versicherers führen könne.

Nun aber, da es darum geht, diesen Abschlussbericht von einer Klinik anzufordern, behauptet die Debeka, dass diese Universal-Entbindung nicht ausreiche und ich deshalb eine Einzel.... einreichen müsste. :?:

Ich befürchte nicht, dass ich deswegen mit Kürzungen o. ä. zu rechnen habe, die Debeka fordert das ja ein.

Aber diese ganze Entbindungs-Kiste erscheint mir total widersprüchlich. Man soll nichts streichen, weil man dann evtl. mit Konsequenzen zu rechnen hätte, also eine Form von Angstmache, und wenn alles zur Verfügung steht, fordern sie genau das, was ursprünglich zu Kürzungen etc. führen könnte.

Und kann mir jemand sagen, ob denn die Universal-Entbindung gültig ist, oder hat die Debeka recht, noch mal so ein Einzel-Ding einzufordern?

Die Debeka hat sich in dem gesamten Verfahren bisher sehr unkooperativ gezeigt, klar, sie wollen sich vor den Kosten drücken. Und deshalb frage ich mich, ob diese Entbindungerklärung wieder so eine Verzögerungstaktik ist.

romkatzi
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Beitragvon romkatzi » 10.04.2013, 12:32

Hi, tatsächlich sind das erstmal zwei verschiedene Sachen. Einmal eine Schweigepflichtsentbindung, um die Unterlagen einem externen Gutachter vorlegen zu dürfen und das andere um überhaupt von der Klinik den Abschlussbericht zu bekommen.

Mit der einen entbindest Du also die Debeka von der Schweigepflicht, mit der anderen die Klinik.

Normalerweise wäre letzteres mit der Universalerklärung vom Vertragsanfang möglich, viele Krankenhäuser und Ärzte lehnen diese aber (nicht zu Unrecht) als zu allgemein ab. Deswegen gehen dann noch mal Einzelentbindungserklärungen raus.

Das ist ein ganz normaler Vorgang und hat auch nichts mit speziellem Nachschnüffeln oder Verzögerungstaktik zu tun.

Grüße, Bernhard
nicht bei der DeBeKa sondern bei einer anderen PKV


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