Studium - 1 Monat Deutschland - 1 Auslandsjahr

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

amy88
Beiträge: 3
Registriert: 08.04.2013, 17:08

Studium - 1 Monat Deutschland - 1 Auslandsjahr

Beitragvon amy88 » 08.04.2013, 17:26

Hallo,

nachdem ich bei der Krankenkasse bereits vor einem halben Jahr angerufen hatte um mich über meinen Fall zu informieren, ist nun doch nicht alles so wie es mir gesagt wurde.
Aber erst mal zu meinem Fall: Ich habe im März mein Studium beendet und gehe am 22.04. für ca. ein Jahr ins Ausland, danach komme ich wieder. Entgegen der Auskunft der Hotline ist mein Vertrag von Student auf freiwillig versichert nicht automatisch erfolgt. Hänge nun sozusagen irgendwie in der Luft. Weiterhin wurde mir gesagt, dass ich meine freiwillige Versicherung für meine Zeit im Ausland einfach ruhen lassen kann. Beim Anruf meiner Geschäftstelle wurde mir allerdings gesagt, dass ich mich per Antrag freiwillig versichern muss und dass ich für den Monat April den vollen Betrag sowie für Mai und Juni jeweils 48€ zahlen muss. Dabei soll ich gleich mit Antragstellung kündigen. Die Versicherungsfrau hat auch irgendwas von Anwartschaft gesagt, falls das weiterhilft.
Wenns nicht anders geht müsste ich das Geld halt verschmerzen aber wenns nicht sein muss hätte ichs auch gern. Wichtig ist noch: Ich muss auf jeden Fall noch zu Ärzten in diesem Monat (hätte mich die Hotline richtig informiert, hätte ich die ja bereits im März vorgenommen ](*,) ).

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 08.04.2013, 18:43

Hallo,
in welches Ausland soll es denn gehen ?
Gruss
Czauderna

amy88
Beiträge: 3
Registriert: 08.04.2013, 17:08

Beitragvon amy88 » 08.04.2013, 21:08

Hallo,

nach Australien - eine Auslandskrankenversicherung hab ich schon

Liebe Grüße, Amy

amy88
Beiträge: 3
Registriert: 08.04.2013, 17:08

Beitragvon amy88 » 09.04.2013, 12:50

besteht hier nicht ein nachgehender Leistungsanspruch? Als Student war ich doch schließlich pflichtversichert.

Wikipedia sagt außerdem: "Bei Studenten endet die Mitgliedschaft einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben (§ 190 Abs. 9 SGB V). Die Mitgliedschaft von Studenten endet mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres (Ausnahme: Verlängerungstatbestände), (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)" (Quelle: Wikipedia). Ich habe nicht 14 Fachsemester studiert und bin auch noch nicht 30.

Also müsste ich doch auch jeden Fall kostenlos Leistungen in Anspruch nehmen können für diesen Monat. Die Krankenkasse schrieb allerdings sie schickt mir Unterlagen um den nachgehenden Leistungsanspruch zu prüfen. Das versteh ich nicht, die haben doch alle meine Daten. Sieht doch so aus als hätte ich auf jeden Fall Anspruch auf Leistungen.

Kennt sich da jemand aus und kann mir bitte helfen?


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 6 Gäste