Kurz nach Aussteuerung wieder Arbeit-Wer kennt sich aus?

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ppm13
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Kurz nach Aussteuerung wieder Arbeit-Wer kennt sich aus?

Beitragvon ppm13 » 11.05.2013, 16:05

Hallo ihr

Da ich mich mit dem Thema absolut nicht auskenne, wende ich mich mit meiner Frage mal an Euch.

Ich bin schon seit längerer Zeit krankgeschrieben und werde nun bald auch ausgesteuert.
3 Wochen nach der Aussteuerung beginne ich aber wieder zu arbeiten. Zwar nicht im vollem Umfang, aber es reicht, um sich nicht beim Arbeitsamt melden zu müssen.
Meine Frage ist nun, wie das dann mit meiner Krankenversicherung läuft.
Ich habe gelesen, dass man nach der Aussteuerung, noch einen Monat versichert ist. Das würde ja super passen.
Würde ich dann einfach automatisch weiter versichert sein, nachdem ich wieder anfange zu arbeiten oder muss ich in so einem Fall etwas bedenken (Kasse anschreiben etc.)?

Meine Arbeit würde ich übrigens bei einem neuen Arbeitgeber anfangen. Informiert er dann die Krankenkasse, dass ich nun dort arbeite oder wie funktioniert das?

Würde mich über Antworten sehr freuen.
Ganz lieben Dank im Voraus!

ppm13
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Beitragvon ppm13 » 11.05.2013, 16:06

Ups...ich muss etwas korrigieren. :)
Ich fange schon 2 Wochen nach der Aussteuerung an zu arbeiten.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 11.05.2013, 16:22

Guten Tag hat dich die Krankenkasse schon informiert das du ausgesteuert bist? Bsit du eventuelle verheiratet udn ist ist deine frau / Lebensparter/ in in der GKV als Mitglied versichert?

ppm13
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Beitragvon ppm13 » 11.05.2013, 16:51

Hallo Vergil

Ich habe die Mitteilung über die Aussteuerung vor kurzem bekommen. Augesteuert werde ich in knapp 2 Monaten.
Nein, ich bin nicht verheiratet.

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Beitragvon Vergil09owl » 11.05.2013, 17:00

Hm, stellt sich jetzt nur ieFrage, ob du weiter Arbeitsunfähig bist in den nächsten 2 Monaten. Sofernnja gibt es grundsätzlich weiter Krankengeld. ausser die Kasse kommt noch auf die Idee das du eine Reha antreten sollst usw. Grudnsätzlich würde denn auch ein ansprcuh auf Arbeitslosengeld bestehen, nach dem Ende deines Krankengeldbezuges.


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