eine freundin hat ein problem: sie ist arbeitslos (allerdings nicht arbeitslos gemeldet, da sie zuvor mit ihrem damaligen lebensgefährten dessen großeltern gepflegt hat). am 14.06.07 ist sie 23 jahre alt geworden, somit hat die familienmitversicherung (sie war mit ihrer mutter versichert) geendet. dies wusste sie nicht, sie arbeitet seit september auf minijob-basis (90 euro). ca. im august wurde sie von der *** angeschrieben und ihr wurde mitgeteilt, dass sie nun nicht mehr familienversichert sei. ein antrag zur neuversicherung war beigelegt. meine freundin reagierte nicht auf diesen brief. sie wurde dann nochmals angeschrieben, in welchem ihr der mindestsatz der krankenversicherung mitgeteilt wurde. allerdings antwortete sie auf diesen brief auch nicht. nun hat sie ein weiteres schreiben erhalten, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie nun pflichtversichert wurde mit einem monatlichen beitragssatz von ca. 590,-!!!! gleichzeitig wurde sie zur zahlung der offenen beträge ab 14.06.07 (ca. 1.800 euro) aufgefordert. offene arztrechnungen liegen keine vor, da meine freundin keine arztbesuche für die zeit vorgenommen hatte (die krankenkasse hat auch keine vorgelegt).
wir sind nun am überlegen, wie wir dagegen vorgehen können. wir wollen widerspruch (4 wochen ab zustellung, jetzt noch ca. 3 wochen) gegen diesen bescheid einlegen, wollen diesen aber genau begründen und suchen deshalb hier in diesem forum hilfe!
am besten ist es natürlich, dass meine freundin nichts bezahlen muss. sie hat - außer den 90 euro/monatlich sowie kost + logie frei bei einer freundin - kein einkommen.
meine freundin wird sich nun ab morgen arbeitssuchend melden. kann sie sich rückwirkend beitragsfrei stellen?
fragen über fragen ... wär toll von euch ein paar antworten zu bekommen!
vielen dank im voraus
