haluna hat geschrieben:deshalb wäre es ja wichtig gewesen, mich über die Auflösung des Vertrages zu informieren!
Es erscheint aber in den meisten Fällen sinnvoll, jedoch kann hier ein anderen Fall liegen, das auf konkludentes Verhalten beruht im Sinne einer Willenserklärung, die keiner weiteren Kommunikation bedarf. Man hat dich bei einer Krankenkasse angemeldet, weil innerhalb einer Frist keine angeben wurde. Ich weiß nicht wer hier fahrlässig gehandelt hat. Der AG fragt normalerweise bei dem AN also dir nach bei wem du versichert bist.
haluna hat geschrieben:Und: Wenn du dir meinen Nachtrag anschaust, dann finde ich schon, dass es mich von der Sorgfaltspflicht entbindet...
Die Entbindung zur Überwachung der Fälligkeit sollte nicht mit der Entbindung der Sorgfaltspflicht verwechselt werden. Diese gilt weiterhin. Bei ein solch wichtigen und allgemein vorhanden Versicherung wie der Krankenversicherung, die noch dazu in Form einer freiwilligen vorhanden ist, welche besondere Bestimmung und eigenen Handlungsbedarf voraussetzt, dürfte die Sorgfaltspflicht nicht entbinden können. Der Fall sieht für mich ein wenig anders aus, wenn es sich um keine freiwillige handelt, aber um Pflichtversicherung.
haluna hat geschrieben:... Woher weisst du dann also, dass die KV vermutet hat, dass ich woanders versichert bin?
Warum bist du bei deiner AOK nicht mehr freiwillig versichert? Was hat Sie dir als Grund doch gleich genannt?
haluna hat geschrieben:Ich respektiere deine persönliche Meinung, auch wenn ich es anders sehe!!Max80 hat geschrieben:Wenn du unbedingt jemanden aber auf Schadensersatz verklagen willst, kannst du es ja mit deinem alten AG probieren.[i][/i]
...könnte ich?
Du darfst vieles anders sehen als andere, die Anderen können durchaus falsch liegen. Deshalb kannst du auch jeden verklagen und Schadensersatzansprüche fordern. Das Recht darauf soll dir niemand nehmen. Ob du nun Erfolg damit hast verhält es nicht ähnlich wie bei den Meinungen, manchmal geben sie dir Recht und manchmal nicht.
Gehe zu deiner Versicherung und halte ihr vor, was vergil09owl dir vorschlägt, damit hast du doch bessere Chancen, wenn es ein Irrtum der Versicherung, welche dich nicht informiert hat. Mit mir über die Auslegung von §§ zu diskutieren und vielleicht eine Schuldfrage zu klären, bringt dir deine Versicherung nicht wieder. Spreche mit deiner Versicherung, versuche aber nicht gleich wieder zu drohen oder der Sache überlegen daher zu kommen, das verstimmt nur deine Gegenüber.