Hallo forum,
bin neu hier und ich hoffe jemand kann mir hier raten, wie ich mich verhalten soll:
Infolge Scheidung muss ich mich selber versichern.
Ich bin seit Anfang 2007 wieder selbständig und die KK will jetzt den Einkommensteuerbescheid von 2006 sehen. Der wurde noch für meinen Mann und mich gemeinsam erstellt. Nur ist es so, dass ich in 2006 noch kein eigenes Einkommen hatte und ein solches daher im Bescheid auch nicht aufgeführt ist.
Welchen Zweck verfolgt die KK? Bin ich verpflichtet den Bescheid zur Verfügung zu stellen? Nachdem man schon "gläsern" genug ist gegenüber diversen Institutionen, neige ich immer dazu, nur die Infos herauszugeben, die wirklich erforderlich/zwingend sind.
Mir fällt grade noch etwas dazu ein:
In dem Steuerbescheid sind auch Einnahmen aus Vermietung enthalten. Diese sind allerdings negativ, da die Miete von den Bankzinsen aufgefressen wird. Inwieweit ist das für die KK relevant?
Danke für jeden Hinweis.
KK will letzten Steuerbescheid zu freiwilliger Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hm, ich denke mal, dass Du auf jeden Fall aufgrund der allgemeinen Mitwirkungspflichten (§ 60 ff SGB I) gehalten bist, Einkommensnachweise auf Verlangen der KV vorzulegen.
Viele KV`s haben sogar ergänzende Hinweise in den Satzungen, wozu Du verpflichtet bist. Danach besteht - meines Erachtens - eindeutig ne Verpflichtung irgendwelche Beweisurkunden (Steuerbescheid) vorzulegen.
Ach ja, vielen Satzungen sehen auch vor, wenn Du die Nachweise nicht rechtzeitig vorlegst, dass dann der Höchstbeitrag der freiw. KV zu zahlen ist.
Also überlege genau, wie Du weiter vorgehen möchtest. Ehrlich gesagt, einen Einkommensteuerbescheid finde ich gar nicht mal so schlimm.
Viele KV`s haben sogar ergänzende Hinweise in den Satzungen, wozu Du verpflichtet bist. Danach besteht - meines Erachtens - eindeutig ne Verpflichtung irgendwelche Beweisurkunden (Steuerbescheid) vorzulegen.
Ach ja, vielen Satzungen sehen auch vor, wenn Du die Nachweise nicht rechtzeitig vorlegst, dass dann der Höchstbeitrag der freiw. KV zu zahlen ist.
Also überlege genau, wie Du weiter vorgehen möchtest. Ehrlich gesagt, einen Einkommensteuerbescheid finde ich gar nicht mal so schlimm.
Versteh schon, mir ist nur unklar, was die mit dem Einkommensteuerbescheid eigentlich wollen, wenn ich darin gar nicht auftauche, weil ich kein Einkommen hatte.
Wenn die in 2008 den Bescheid von 2007 sehen wollen, das versteh ich dann, weil der ja Auskunft darüber gibt, welches Einkommen ich hatte.
Vielleicht kannst mir ja auch noch die Frage beantworten, was die mit "Einkommen" eigentlich meinen, denn als selbständige Hebamme habe ich meine Einnahmen, von denen ich ja dann in der Steuererklärung meine Ausgaben absetze. Möchte die Krankenkasse meinen Gewinn wissen, also was übrigbleibt oder das was brutto eingegangen ist?
Wenn die in 2008 den Bescheid von 2007 sehen wollen, das versteh ich dann, weil der ja Auskunft darüber gibt, welches Einkommen ich hatte.
Vielleicht kannst mir ja auch noch die Frage beantworten, was die mit "Einkommen" eigentlich meinen, denn als selbständige Hebamme habe ich meine Einnahmen, von denen ich ja dann in der Steuererklärung meine Ausgaben absetze. Möchte die Krankenkasse meinen Gewinn wissen, also was übrigbleibt oder das was brutto eingegangen ist?
Bei den Selbständigen wird - meines Erachtens - das steuerpflichtige Bruttoeinkommen berücksichtigt.
Die Krankenkassen haben das Recht in der Satzung eine sog. Mindestbemessungsgrenze festzulegen. Die meisten Krankenkasse legen diese Grenze auf 1.781,25 Euro fest. Aber wie schon geschrieben, bitte in der Satzung nachlesen. Von diesem Wert musst Du dann die Beiträge zahlen; es ist völlig wurtscht ob Du monatlich 100,00 Euro oder 1.600,00 Euro steuerpflichtiges Einkommen hast, Du zahlst immer fiktiv nach 1.781,25 Euro. Liegt Dein Einkommen darüber, dann zahlst Du natürlich nach dem tatsächlich höheren Einkommen.
Also, erfahrungsgemäss wird sich der Beitrag bei ca. 250,00 Euro monatlich einpendeln.
Am besten mal ein Beratungsgespräch bei der Krankenkasse suchen!!
Die Krankenkassen haben das Recht in der Satzung eine sog. Mindestbemessungsgrenze festzulegen. Die meisten Krankenkasse legen diese Grenze auf 1.781,25 Euro fest. Aber wie schon geschrieben, bitte in der Satzung nachlesen. Von diesem Wert musst Du dann die Beiträge zahlen; es ist völlig wurtscht ob Du monatlich 100,00 Euro oder 1.600,00 Euro steuerpflichtiges Einkommen hast, Du zahlst immer fiktiv nach 1.781,25 Euro. Liegt Dein Einkommen darüber, dann zahlst Du natürlich nach dem tatsächlich höheren Einkommen.
Also, erfahrungsgemäss wird sich der Beitrag bei ca. 250,00 Euro monatlich einpendeln.
Am besten mal ein Beratungsgespräch bei der Krankenkasse suchen!!
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