Krankentagegeld - Nachuntersuchung - Gegengutachten

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PeFi
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Krankentagegeld - Nachuntersuchung - Gegengutachten

Beitragvon PeFi » 30.11.2013, 17:58

Hallo,

ich bin ein Neuling hier und möchte Euch kurz meine Geschichte erzählen, in der Hoffnung das Ihr mir Eure Erfahrungswerte mitteilt.

Ich bin Anfang 30 und seit meiner Lehrzeit, also ca. 15 Jahre, privat zusatzversichert. Diese Versicherung umfasst ein Krankentagegeld. Dieses Krankentagegeld erhält man, wenn man länger als 6 Wochen AU ist als "Lohnausgleich".

Akutell ist es so, dass ich im April und im September eine OP am Fuss hatte. Nach der OP im September schickte man mich nach 8 Wochen zu einem Gutachter dessen Ergebnis mir heute vorliegt. Ich bin seit gut einer Woche arbeitsfähig. Dabei hatte ich einen orthopädischen Eingriff am Knochen und alleine der Heilungsverlauf bis ich wieder voll belasten darf dauert 8 Wochen. Somit bin ich aktuell also noch auf 2 Krücken angewiesen.
Meine PKV zahlt mir also keine Leistungen mehr - ich bin ja arbeitsfähig lt. dem von ihnen beauftragten Gutachter.
Man überlässt es mir aber Widerspruch einzulegen und ein Gegengutachten vorzulegen. Da stellt sich mir aber die Frage, wer zahlt ein Gegengutachten?

Gleichzeitig schreibt mir meine Versicherung aber "sind sie ihrer Ansicht nach weiter Arbeitsunfähig legen sie uns im 14-tägigen Rhythmus ein ärztliches Attest vor.
Ja was denn jetzt: Ein Gutachten oder ein ärztliches Attest?

Wem erging es bereits mal ähnlich?
Welche Erfahrungen durftet Ihr schon sammeln?

Vielen Dank!!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.12.2013, 23:25

Hi PeFi
ein Gegengutachten geht auf Ihre Kosten.
Ich würde aber trotzdem die Krankschreibung im 14 Tage Rythmus , wie gewünscht einreichen.
Gruß


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