Arbeitgeberzuschuss PKV für Ehefrau und Kinder

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Müller12345
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Arbeitgeberzuschuss PKV für Ehefrau und Kinder

Beitragvon Müller12345 » 26.12.2013, 10:23

Hallo,

bedingt durch einen Arbeitgeberwechsel stehe ich vor der Klärung des Arbeitgeberzuschusses bei der PKV.

Meine Frau ist Beamtin und damit Beihilfe berechtigt. Aus diesem Grund sind auch die zwei Kinder bei ihr versichert. Ich selbst bin Angestellter und habe eine eigene PKV.

Bei meinem letzten Arbeitgeber hat mir dieser bis zur gesetzlichen Höchstgrenze einen KV Zuschuss basierend auf meinen eigenen Beiträgen und den der Frau und Kinder bezahlt.

Mein neuer Arbeitgeber will weder für die Kinder noch für die Frau bezahlen. Asl Begründung gibt er an dass meine Frau selbst verdient und die Kinder bei ihr versichert sind. Das mit meiner Frau kann ich verstehen. Bei den Kindern sehe ich es aber anders. Es besteht doch keine Pflicht die Kinder bei mir zu versichern.

Kann mir jemand weiterhelfen und einen Hinweise geben ob es einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß für die Kinder in meinem Fall gibt. Bitte berücksichtigen dass die Kinder natürlich Beihilfe berechtigt sind.

Müller12345

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 28.12.2013, 15:47

BSG Urteil vom 20.03.2013 - B 12 KR 4/11 R (H15158806)
Hessisches LSG (Urteil vom 18.11.2010; Aktenzeichen L 1 KR 97/09) SG Kassel (Urteil vom 18.02.2009; Aktenzeichen S 12 KR 181/06)
Tatbestand (Thema)
Krankenversicherung. Beitragszuschuss für privat krankenversicherten Beschäftigten gegen seinen Arbeitgeber umfasst nicht Beiträge für freiwillige gesetzliche Krankenversicherung der Ehefrau
Tenor
Auf die Revision BSG Urteil vom 20.03.2013 - B 12 KR 4/11 R (H15158806)
Entscheidungsstichwort der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. November 2010 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 18. Februar 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten

http://www.haufe.de/personal/entgelt/ke ... 03062.html

Ein Satz mit x, der neue AG hat Recht

Müller12345
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Beitragvon Müller12345 » 03.01.2014, 16:15

Vielen Dank für die Antwort und den Link.

In meinem Fall ist die Ehefrau und die Kinder nicht freiwillig in der GKV versichert sondern alle in der PKV.

In dem Urteil (oder dem Link) steht das im Fall aller in einer PKV ein Zuschuss zu gewähren ist.

Wie sieht es nun damit aus?


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