Hallo,
schwere Kost ist das ja hier teilweise, aber man findet sehr fundierte Informationen.
Bei meiner Frau und mir ist es so, dass ich demnächst beruflich kürzer treten möchte und sie, die sich bis jetzt schwerpunktmäßig um unsere Kinder gekümmert hat, jetzt eine sehr reizvolle berufliche Chance hat, die sie gerne wahrnehmen möchte. Zudem treibt uns die Sorge um, ob die, damals aus der Situation der vergleichsweise niedrigen Beiträge heraus getroffene Entscheidung für die PKV wirklich klug gewesen ist.
Ziel ist es deshalb, freiwillig versichert in der GKV zu werden, da
a) die aktuellen Belastungen zu hoch sind, als dass damit ihre beruflichen Pläne zu verwirklichen wären und
b) Stand heute nicht zwingend zu erwarten ist, dass derart signifikante Ansparungen statt finden, dass die hohen (?) PKV-Beiträge im Alter leicht zu bezahlen sind und
c) im Laufe des letzten Jahrzehnts Zweifel entstanden sind, ob der PKV-Versicherte tatsächlich besser versorgt ist, weil Ärzte zum "übertherapieren" neigen.
Zur konkreten Situation:
Ehepaar (m 47, w 40, zwei Kinder drei und acht Jahre alt), sie zeitlebens PKV-versichert, er seit 14 Jahren. Sie immer als Journalistin mit eher niedrigem Einkommen (in den letzten acht Jahren wegen Kindern ganz ohne), er als Mit-Teilhaber eines Existenzgründungsvorhabens in 2000 als sozialversicherungsbefreiter GmbH-Geschäftsführer. Heute inkl. des umgelegten Selbstbehalts ca. 1.400,- PKV-Kosten p.m. für die Familie.
1. Frage: Wenn er in einer Tochterfirma seines derzeitigen Arbeitgebers unter der Bemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig angestellt ist, ist er ab sofort Mitglied in der GKV. Spielt es dabei eine Rolle, ob er in besagter GmbH ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter ist? Da er in den nächsten drei Jahren extern promoviert, wäre eine Halbtagsstelle in besagter GmbH plausibel. Es wäre aber auch möglich, aus der Geschäftsführung auszuscheiden.
2. Wenn er trotzdem noch mehr verdient als sie, sind die Kinder dann automatisch in seiner GKV mitversichert?
3. Kann er nach 12 Monaten ununterbrochener sozialversicherungspflichtiger GKV-Mitgliedschaft wieder freiwillig versichert sein - und zwar unabhängig von dem Jahresentgelt als dann wieder sozialversicherungsbefreiter GmbH-Geschäftsführer?
4. Wenn sie neben ihrer selbständigen Tätigkeit noch sozialversicherungspflichtig (über 801,- EUR) angestellt ist, wonach bemisst sich der Status "angestellt vs. selbständig"? Reicht es, wenn der Rohertrag aus der Selbständigkeit unter dem Bruttogehalt liegt? Dann würde sie ja auch in die GKV wechseln können.
5. Im Forum habe ich schon gelesen, dass man als neues GKV-Mitglied eine Zusatz-PKV abschliessen kann, in welche die vorher angesparten PKV-Beiträge einfliessen können? Stimmt das? Geht dies nur in Kombination mit einer Anwartschaft?
6. Wie wird denn im o.a. Fall mit der privaten Pflegeversicherung verfahren?
7. Zahlen freiwillig in der GKV versicherte Selbständige im Alter auch nur die ca. 15% auf das dann erzielte Einkommen oder gilt auch dann die Mindesteinnahme von 2.100,-? Also, selbst wenn man gar nicht mehr als Selbständiger arbeitet sondern nur noch eine Rente bezieht.
Und die letzte Frage, ist das überhaupt klug, was wir uns da überlegt haben? Der MLP-Berater, der mir damals die PKV verkauft hat, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen.
Viele Fragen...
Und schon mal ein Dankeschön fürs Lesen
Frederic
Heute PKV, morgen 12 Monate GKV, dann freiwillig versichert?
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Holla, dies ist natürlich eine Hausnummer.
Für insgesamt 4 Personen in der PKV insgesamt 1.400,00 Ocken auf den Tisch des Herren zu legen. Dann kommen noch Selbstbehalte hinzu.
Im Bereich der GKV (wenn Ehefrau nix macht) sind max. 686,00 Ocken zu löhnen. Die Eigenbeteiligungen sind in der GKV vermutlich wesentlich geringer. Wer rechnen kann, sollte im klar im Vorteil sein.
Also die Klamotte mit der sog. Scheinanstellung bei irgendwelchen Tochterunternehmungen lösen Frequenzstörungen aus.
Du musst Dich entscheiden, was Du willst.
Willst Du weiterhin "hauptberuflich oder nebenberuflich seblständig sein". Auf die andere Klamotte zum Anschein gehe ich nicht ein.
Dies ist die Gretchenrfrage.
Für insgesamt 4 Personen in der PKV insgesamt 1.400,00 Ocken auf den Tisch des Herren zu legen. Dann kommen noch Selbstbehalte hinzu.
Im Bereich der GKV (wenn Ehefrau nix macht) sind max. 686,00 Ocken zu löhnen. Die Eigenbeteiligungen sind in der GKV vermutlich wesentlich geringer. Wer rechnen kann, sollte im klar im Vorteil sein.
Also die Klamotte mit der sog. Scheinanstellung bei irgendwelchen Tochterunternehmungen lösen Frequenzstörungen aus.
Du musst Dich entscheiden, was Du willst.
Willst Du weiterhin "hauptberuflich oder nebenberuflich seblständig sein". Auf die andere Klamotte zum Anschein gehe ich nicht ein.
Dies ist die Gretchenrfrage.
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Ciao Rossi (Paolo ?
danke für die Einschätzung. Eine Sache habe ich aber anscheinend missverständlich ausgedrückt: Es geht nicht um eine Scheinbeschäftigung! Da ich nicht mehr voll arbeiten kann (darf), weil ich mich um die Kinder kümmere und nebenbei noch promoviere, bin ich zukünftig bei einer Tochter-GmbH mit eingeschränktem Aufgabenbereich halbtags angestellt. Ob weiter als Geschäftsführer oder nur normal angestellt, ist noch nicht geklärt.
Und die Frage, ob ich selbständig oder angestellt arbeiten möchte, stellt sich nicht wirklich. Es ist nur so, dass beherrschende geschäftsführende Gesellschafter sozialversicherungsbefreit sind (da reicht, wenn Entscheidungen laut Satzung einstimmig gefällt werden müssen), aber trotzdem freiwilliges Mitglied einer GKV sein können. So, wie ich es verstanden habe aber nur dann, wenn sie zuvor mind. 12 Monate komplett sozialversicherungspflichtig angestellt wären.
Bzgl. der Kosten: Bei den 1.400 EUR für die PKV dachte ich bis jetzt immer, dass dies ja etwa identisch ist dem Satz, den zwei Selbständige/Sozialversicherungsbefreite in der GKV zahlen, nämlich jeweils 680,-. Jetzt habe ich erfahren, dass dies doch auch einkommensabhängig ist, also meine Frau bspw. bei einem Einkommen von 2.500,- nur 375,- zahlen muss. Die GKV bemisst das wohl nach dem aktuellen Einkommenssteuerbescheid.
Da hätte man in den letzten acht Jahren, in denen sie eigentlich gar nichts verdient hat, natürlich was sparen können.
Viele Grüße
Frederic

danke für die Einschätzung. Eine Sache habe ich aber anscheinend missverständlich ausgedrückt: Es geht nicht um eine Scheinbeschäftigung! Da ich nicht mehr voll arbeiten kann (darf), weil ich mich um die Kinder kümmere und nebenbei noch promoviere, bin ich zukünftig bei einer Tochter-GmbH mit eingeschränktem Aufgabenbereich halbtags angestellt. Ob weiter als Geschäftsführer oder nur normal angestellt, ist noch nicht geklärt.
Und die Frage, ob ich selbständig oder angestellt arbeiten möchte, stellt sich nicht wirklich. Es ist nur so, dass beherrschende geschäftsführende Gesellschafter sozialversicherungsbefreit sind (da reicht, wenn Entscheidungen laut Satzung einstimmig gefällt werden müssen), aber trotzdem freiwilliges Mitglied einer GKV sein können. So, wie ich es verstanden habe aber nur dann, wenn sie zuvor mind. 12 Monate komplett sozialversicherungspflichtig angestellt wären.
Bzgl. der Kosten: Bei den 1.400 EUR für die PKV dachte ich bis jetzt immer, dass dies ja etwa identisch ist dem Satz, den zwei Selbständige/Sozialversicherungsbefreite in der GKV zahlen, nämlich jeweils 680,-. Jetzt habe ich erfahren, dass dies doch auch einkommensabhängig ist, also meine Frau bspw. bei einem Einkommen von 2.500,- nur 375,- zahlen muss. Die GKV bemisst das wohl nach dem aktuellen Einkommenssteuerbescheid.
Da hätte man in den letzten acht Jahren, in denen sie eigentlich gar nichts verdient hat, natürlich was sparen können.
Viele Grüße
Frederic
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